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Nebenberuflich Berufsabschluss nachholen

Jonas1992

Mitglied
Wie @weidebirke schon geschrieben hat. Versuch es mal bei der Arbeitsagentur. Vielleicht zahlen sie zu einer regulären Ausbildung (als Umschulung) dazu.
Mal hoffen 😅 Ich rufe da morgen mal an und versuche, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Eventuell können die mir ja auch telefonisch ein paar Hinweise geben. Ich finde das alles leider echt unübersichtlich und man findet kaum Erfahrungswerte dazu. Ich befürchte immer noch so ein bisschen, dass das gar nicht geht (oder halt nur über die Externenprüfung nach 4,5 Jahren) und habe schon den worst case vor Augen, dass meine Stelle deshalb nicht verlängert wird und ich wieder von 0 auf anfangen muss. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob ich dann noch die Kraft dazu hätte oder mich einfach mit nem Leben in prekären Beschäftigungsverhältnissen zufrieden geben würde.
 
M

Meinung123

Gast
Also kann ich nur hoffen, dass ich doch noch auch ohne Berufsabschluss entfristet werde und dann irgendwann die Externenprüfung machen kann.
Kannst du nicht bei deinem Arbeitgeber um eine zeitlich befristete Verlängerung bitten, wenn dir die IHK das so bestätigt?

Es gibt ein Verbot, mehrfach sachgrundlos befristete Arbeitsverträge hinter einander zu haben, glaube ich (sog Kettenverträge).

Dass du deine Berufsausbildung fertig machst, ist aber ein Sachgrund; darum würde das Verbot dann nicht greifen.

Wenn dich dein Arbeitgeber einfach so entfristet, dann um so besser. Aber wenn nicht, dann könntest du eine befristete Verlängerung für 3 Jahre vorschlagen. Dann kannst du an der Externenprüfung teilnehmen.
 
H

Hanni

Gast
Du brauchst die genannten 4,5 Jahre Berufserfahrung (in Vollzeit), die zum gewünschten Ausbildungsberuf passen - ob das für Deine konkrete Berufserfahrung und den Industriekaufmann zutrifft, entscheidet die konkrete IHK.

Die 4,5 Jahre sind nicht verkürzbar, es muss das 1,5fache der regulären Ausbildungszeit sein.

Berufsschule entfällt bei der Externenprüfung, Du bereitest Dich selbständig auf die Prüfung vor.
Das ist die einzige korrekte Antwort.

Du machst jetzt folgendes: Du machst einen Beratungstermin bei Deiner IHK aus. Dort sitzen Berater für Aus- und Weiterbildung. Die IHK ist für Dich die einzg richtige Anlaufstelle. Kein Arbeitsamt oder sonst was. Diese Berater wissen um die Zulassung zur Externenprüfung.

Dort gibt es Zulassungen und Prüfungsordnungen von Deinem Berufsbild und sicherlich auch Hinweise zu externe Vorbereitungskurses. Oft sind diese Online. Die alten Prüfungen bekommst Du in aller Regel vom U-Form Verlag.

Diese 4,5 Jahre sind meines Wissens nach Pflicht. Es lieg aber auch mit im Ermessen der IHK, ich denke die haben hier einen gewissen Ermessensspielraum. Du musst diese Jahre ja nicht von einem AG haben, Du kannst sie im CV zusammen tragen irgendwie.

Ein extremes Geschiss machen wegen der Zulassung vor allem die IHKs in Bayern, speziell Oberfranken als auch Hamburg. Mit denen haben wir leider oft einige Querelen, da ich ehrenamtlich in der Asylbetreuung und Anerkennung ausl. Berufe tätig bin. Viele Menschen, die hier als Asylanten leben WOLLEN arbeiten, sie wollen nicht zu Hause rum sitzen, sie wollen KEIN Harz 4 - und dürfen nicht, da dieser Schein fehlt und das wird nicht anerkannt und dies wird nicht genehmigt...und sie sind zum Nichtstun verdonnert - während zehntausende an Fachkräften fehlen. So viel dazu. Insb. der Meisterbrief und deren Anerkennung ist so die letzte Bastion. Ich könnte Bücher darüber schreiben,
was ich mit einem Syrischen Maler und Stuckateurs Meister erlebt habe, wie dieser gegängelt und schikaniert wurde wegen der Anerkennung der Zeugnisse. Fazit: 1 Bewerbung nach Schweden geschickt. 24h. später kam ein Flugticket Frankfurt Stockholm, 48h. später hatte er die anerkannte Meisterstelle. So viel dazu.

90% der IHKs, bis auf ganz wenige oben beschriebene Ausnahmen sind nett und hilfsbereit und geben Dir kompetente Auskunft über die aktuelle Rechtslage. Dies sind die richtigen Ansprechpartner in Deinem Fall.

Hanni
 

Profitaenzer

Mitglied
Dein richtiger Ansprechpartner ist nicht das Arbeitsamt, sondern die für Dich zuständige IHK.

Dort sitzen Leute, die zur gültigen AusbildungsVO Auskunft geben können. Fachgebiet Aus- und Weiterbildung, hier speziell Externenprüfung.

Dort erfährst Du auch Anbieter von Vorbereitungskursen. Diese sind oft online, so dass Du diese Abends nebenberuflich absolvieren kannst.

Alte Prüfungen zum Lernen findest Du in einschlägigen Foren oder beim U-Form Verlag.

Prüfungen werden von der IHK abgehalten und dort erfährst Du auch die Bedingungen für die externe Zulassung. Ob Verkürzung oder nicht, es gibt Gesetze und hier wird die IHK Dich kompetent beraten.

Die IHK, NICHT(!) das Arbeitsamt. Das hat mit Berufsabschlüssen nichts zu tun, dies obliegt einzig und alleine den IHKs. Bitte mach dort einen Termin aus. Fachgebiet Aus- und Weiterbildung, Externen Prüfung und Zulassungsvoraussetzungen. Dort werden Sie geholfen.

Ich für meinen Teil denke, dass die IHKs hier evtl. mit sich reden lassen, da wir sowieso akuten Fachkräftemangel ohne Ende haben und sie froh sein sollten, wenn sich hier jemand ran wagt. Das ist aber nur meine pers. Meinung hierzu ohne jegliche Gewähr.

Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass Du die 4,5 Jahre irgendwie zusammen kratzt, muss ja nicht am Stück sein, oder? All das beantwortet Dir Deine zuständige IHK.

Hannes
 
Zuletzt bearbeitet:

Jonas1992

Mitglied
Dein richtiger Ansprechpartner ist nicht das Arbeitsamt, sondern die für Dich zuständige IHK.

Dort sitzen Leute, die zur gültigen AusbildungsVO Auskunft geben können. Fachgebiet Aus- und Weiterbildung, hier speziell Externenprüfung.

Dort erfährst Du auch Anbieter von Vorbereitungskursen. Diese sind oft online, so dass Du diese Abends nebenberuflich absolvieren kannst.

Alte Prüfungen zum Lernen findest Du in einschlägigen Foren oder beim U-Form Verlag.

Prüfungen werden von der IHK abgehalten und dort erfährst Du auch die Bedingungen für die externe Zulassung. Ob Verkürzung oder nicht, es gibt Gesetze und hier wird die IHK Dich kompetent beraten.

Die IHK, NICHT(!) das Arbeitsamt. Das hat mit Berufsabschlüssen nichts zu tun, dies obliegt einzig und alleine den IHKs. Bitte mach dort einen Termin aus. Fachgebiet Aus- und Weiterbildung, Externen Prüfung und Zulassungsvoraussetzungen. Dort werden Sie geholfen.

Ich für meinen Teil denke, dass die IHKs hier evtl. mit sich reden lassen, da wir sowieso akuten Fachkräftemangel ohne Ende haben und sie froh sein sollten, wenn sich hier jemand ran wagt. Das ist aber nur meine pers. Meinung hierzu ohne jegliche Gewähr.

Hannes
Hi, mit der IHK hatte ich schon gesprochen. Dort wurde mir gesagt, dass es keine Abkürzungen gibt und ich frühestens nach 4,5 Jahren die Externenprüfung machen kann und die Vorbereitung in meiner Verantwortung liegt. Wirklich das Gefühl, dass ich da unterstützt werde, hatte ich nicht. Es war eher ein schnelles Abhandeln und kalte Fakten runterbeten. Hatte auch ein bisschen das Gefühl, dass ich da nicht für voll genommen werde und es war bei den Ausführungen darüber, dass ich dann ja selbst für die Prüfung lernen muss, ein wenig das Gefühl, dass die Sachbearbeiterin denkt, dass das eh nicht machbar ist - sie hat zumindest so ein bisschen geschmunzelt dabei. Naja
 

Profitaenzer

Mitglied
Bullshit, alles ist machbar wenn man nur will.

Du brauchst:
- einen externen Anbieter für eine Externenschulung, am besten online
- viele viele viele alte Prüfungen
- Ausdauer, Zähigkeit und Willen
- Eine Zulassung - um die geht es hier ja, die Jahre musst Du irgendwie zusammen kratzen

Du bist in der Prüfung anonym. Was zählt ist, was Du ablieferst. Die Auswertung erfolgt zum Teil maschinell. Da Du unter einer anonymen Matrikelnummer läufst, lass sie schmunzeln wie sie mag, soll sie denken was sie will, kann Dir am A... vorbei gehen. Was zählt ist, was Du in der Prüfung ablieferst und nichts anderes.

Die mündliche kann subjektiv sein, aber Du hast 3 Prüfer da drinnen, also bleib locker.

H.
 

Jonas1992

Mitglied
Bullshit, alles ist machbar wenn man nur will.

Du brauchst:
- einen externen Anbieter für eine Externenschulung, am besten online
- viele viele viele alte Prüfungen
- Ausdauer, Zähigkeit und Willen
- Eine Zulassung - um die geht es hier ja, die Jahre musst Du irgendwie zusammen kratzen

Du bist in der Prüfung anonym. Was zählt ist, was Du ablieferst. Die Auswertung erfolgt zum Teil maschinell. Da Du unter einer anonymen Matrikelnummer läufst, lass sie schmunzeln wie sie mag, soll sie denken was sie will, kann Dir am A... vorbei gehen. Was zählt ist, was Du in der Prüfung ablieferst und nichts anderes.

Die mündliche kann subjektiv sein, aber Du hast 3 Prüfer da drinnen, also bleib locker.

H.
Muss ich halt jetzt hoffen, dass mein Vertrag nochmal verlängert wird.

Wenn nicht, fang ich wohl wieder von 0 an. Wobei ich mir ehrlich gesagt nicht sicher bin, ob ich dann noch die Kraft habe, mich nochmal hoch zu kämpfen.
 

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