Anzeige(1)

neue Wohnung...kein Wohngeld?

?

_'_

Gast
Hallo,

Ich bin Studentin. Leider bekomme ich kein Bafög, da mein Vater, mit dem ich kaum Kontakt habe, zu viel Geld verdient. Bringt mir auch nichts weil ich von dem nichts habe und außer Unterhalt zahlt er mir nichts.
Es steht mir noch mehr Geld von ihm zu, aber das weigert er sich eben zu zahlen.

Nun ziehe ich bald in eine eigene Wohnung. Ich bekomme aber weder Hartz4 noch sonst irgendwelche staatliche Unterstützung.

Nun habe ich gelesen, dass mir kein Wohngeld/kein Mietzuschuss zusteht, weil ich als Studentin Bafög-berechtigt bin undzwar ganz gleich ob ich nun Bafög bekomme oder nicht - das ist egal. Als Studentin *könnte* ich Bafög bekommen und auch wenn ich es nicht kriege bekomme ich deshalb kein Wohngeld/Mietzuschuss.
Was ist das denn für ein Irrsinn?

Gibt es sonst irgendwelche Hilfe/Unterstützung?
 
Studienkredit

Nebenjobben

-- mehr fällt mir nicht ein


Vom Studienkredit wurde mir abgeraten - da verschuldet man sich nur im Studium. Schließlich muss man das alles ja zurückzahlen.
Und ich möchte mich nicht verschulden.

Mir muss ja irgendetwas zustehen! Es kann ja nicht angehen, dass jeder vom Staat irgendetwas bekommt und ich nicht nur weil ich Pech habe dass das Verhältnis zu meinem Vater nicht so gut ist und ich keinen Kontakt zu ihm habe. Kann doch nicht angehen!
Ich kenne viele denen es finanziell viel besser geht und die bekommen Bafög...nur leben da eben beide Elternteile zusammen und meine Mutter hat nicht viel Geld.

Jobben muss ich so oder so, aber durch einen Nebenjob kann man sich vielleicht kleine Extras leisten und nichts Großes...und nur mit Unterhalt/Kindergeld kann ich die Miete kaum bezahlen.
Da muss ich doch irgendwie Hilfe bekommen!
 
Hallo,

Ich bin Studentin. Leider bekomme ich kein Bafög, da mein Vater, mit dem ich kaum Kontakt habe, zu viel Geld verdient. Bringt mir auch nichts weil ich von dem nichts habe und außer Unterhalt zahlt er mir nichts.
Es steht mir noch mehr Geld von ihm zu, aber das weigert er sich eben zu zahlen.


Wenn dir vom Vater mehr Geld zusteht,als er zahlt,mußt du es einfordern /einklagen.

L.G.Karin
 
Wenn dir vom Vater mehr Geld zusteht,als er zahlt,mußt du es einfordern /einklagen.

L.G.Karin


Würde ich auch gern. Aber meine Mutter hält mich quasi davon ab.

Sie sagt wenn man es einklagt, dann kostet das Gerichtsverfahren auch wieder etwas und unter Umständen könnte es Nachteile für sie oder Ähnliches haben.
Sie meint mein Vater könne mir dann den Unterhalt streichen (?).
Ich weiß nicht genau was das Problem ist, aber meine Mutter (oder ich?) kriegt noch mehr Geld von meinem Vater, aber er darf nicht wissen dass sie mit ihrem neuen Lebenspartner zusammenlebt oder Ähnliches.
Sie meint wenn ich meinen Vater verklage, dann könnte er meine Mutter genau so verklagen und meinen Unterhalt streichen?
Ich verstehe nicht worum es da geht, aber meine Mutter setzt mich etwas unter Druck das Geld nicht von meinem Vater einzufordern und meint es wäre dann noch schlimmer.

Vielleicht kann mir auch einer erklären was sie meint.
 
Kann mir denn Jemand den Nachteil erklären der entsteht, wenn ich meinen Vater verklage?

Wovor hat meine Mutter da Angst? Sie meint immer: "Dann könnte er uns ja genauso verklagen und dann streicht der uns alles und es geht uns noch viel schlechter".

Ich verstehe nicht genau das Problem. Es gibt aber eben Dinge die er nicht wissen darf wie z.B dass der neue Lebensgefährte meiner Mutter bei uns wohnt!
 
Hallo,

Ich bin Studentin. Leider bekomme ich kein Bafög, da mein Vater, mit dem ich kaum Kontakt habe, zu viel Geld verdient.... und außer Unterhalt zahlt er mir nichts.
Es steht mir noch mehr Geld von ihm zu, aber das weigert er sich eben zu zahlen.

Beide Elternteile sind dir unterhaltsverpflichtet, nicht nur dein Vater. Wenn er Unterhalt bezahlt, ist das schon ein Teil von dem, was andere vom Bafögamt bekommen. Das Kindergeld steht dir auch zu.

Stell einen Antrag auf Vorausleistungen. Hier ist der Vordruck dafür: http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/nbb_fbl_8.pdf Du bekommst dann Geld für dein Studium vorgestreckt und das Amt prüft und geht gegebenenfalls gerichtlichtlich gegen deinen Vater oder deine Eltern vor. Ohne Geld wirst du nicht dastehen.
 
Würde ich auch gern. Aber meine Mutter hält mich quasi davon ab.

Sie sagt wenn man es einklagt, dann kostet das Gerichtsverfahren auch wieder etwas und unter Umständen könnte es Nachteile für sie oder Ähnliches haben.
Sie meint mein Vater könne mir dann den Unterhalt streichen (?).
Ich weiß nicht genau was das Problem ist, aber meine Mutter (oder ich?) kriegt noch mehr Geld von meinem Vater, aber er darf nicht wissen dass sie mit ihrem neuen Lebenspartner zusammenlebt oder Ähnliches.
Sie meint wenn ich meinen Vater verklage, dann könnte er meine Mutter genau so verklagen und meinen Unterhalt streichen?
Ich verstehe nicht worum es da geht, aber meine Mutter setzt mich etwas unter Druck das Geld nicht von meinem Vater einzufordern und meint es wäre dann noch schlimmer.

Vielleicht kann mir auch einer erklären was sie meint.

Das Problem könnte sein,dass deiner Mutter eventuell der
(freiwillig gezahlte (?))Unterhalt von deinem Vater gestrichen wird , wenn es herauskommt,dass sie mit einem neuen Lebensgefährten zusammenlebt.

Damit hast du/dein Unterhalt nichts zu tun.
Der Lebenspartner deiner Mutter ist dir gegenüber nicht zum
Unterhalt verpflichtet.
Ich finde es ein starkes Stück von deiner Frau Mama, dich unter
Druck zu setzen,den dir eigentlich zustehenden Betrag nicht einzufordern, damit ihre eigene Geldquelle erhalten bleibt.

L.G.Karin
 
Beide Elternteile sind dir unterhaltsverpflichtet, nicht nur dein Vater. Wenn er Unterhalt bezahlt, ist das schon ein Teil von dem, was andere vom Bafögamt bekommen. Das Kindergeld steht dir auch zu.

Stell einen Antrag auf Vorausleistungen. Hier ist der Vordruck dafür: http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/nbb_fbl_8.pdf Du bekommst dann Geld für dein Studium vorgestreckt und das Amt prüft und geht gegebenenfalls gerichtlichtlich gegen deinen Vater oder deine Eltern vor. Ohne Geld wirst du nicht dastehen.


Vielen Dank.

Ich bekomme 184€ Kindergeld und 300€ Unterhalt.
Macht 484€. Und mit Strom-Wasser und allem drum und dran etc kostet meine Wohnung schon so 500€. Und selbst wenn ich dann noch jobben gehe (und auch erst mal einen Job finden...).
Sagen wir mal ich verdiene so 40€ im Monat...
Ich brauche Bücher, die ja auch nicht günstig sind.
Blöcke, Stifte für die Uni. Ich mache bei einigen Sprachkursen freiwillig mit, die auch Geld kosten!
(Und das allein dient schon einmal nur meiner Weiterbildung, aber kostet eben auch!).
Ich brauche Essen, habe ein Handy, Haushaltssachen wie Klopapier, Zahnpasta, Putzsachen etc und ab und zu auch mal Frisör oder 10€ wenn man zum Arzt muss... (Und solche "Extras" wie sich mal ein Eis gönnen, Kleidung kaufen, Fitnessstudio, Discos oder sonstiger "Freizeitluxus" habe ich jetzt einmal raus gelassen!).
 
Es stellt sich hier Frage ob dir überhaupt eine eigene Wohnung zusteht.

Du studierst schon,anscheinend an deinem Wohnort.
Du wohnst noch bei deiner Mutter,in diesem Fall trägt sie auch einen
Teil zum Unterhalt bei.(Kost und Logie (?)

Ich habe dir mal was herausgesucht,ich hoffe du kannst damit was anfangen.


..Wie genau der Unterhalt aussieht, den ihr von euren Eltern bekommt, ist nicht festgelegt. Er kann euch bar ausgezahlt werden oder als Naturalunterhalt. Das bedeutet zum Beispiel konkret: Wenn eure Eltern euch anbieten, während des Studiums zu Hause zu wohnen, könnt ihr keine eigene Wohnung verlangen. Das gilt natürlich nicht für ein Studium in einer anderen Stadt oder Härtefälle wie besonders schwierige Familienverhältnisse.Unterhaltsanspruch gegen die Eltern
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben