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Neues Urteil: Mietübernahme bei Bezug von ALG II

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G

Gast

Gast
wenn ich es richtig verstanden habe bekommst du 642 € alg 144 € dazu, das sind zusammen 786 gesamt mit 2 Kinder. deine miete beträgt 495 €

deine mietshöhe und die Quadratmeterzahl auf 3 personen ist angemessen.

also müsstest du 495 € miete bekommen plus die üblichen regelsätze für den lebensunterhalt, der beträgt bei volljährigen alleinstehenden 345 € und pro kind nach alter .....€. da mußt du nachschauen.
also volle miete und regelsätze für euch drei.

oder ergänzende algII hilfe. auf jeden fall muß der gesamte sozialsatz gezahlt werden. lege widerspruch ein und lasse dich neu berechnen.
mir scheint bald du bekommst ca 250 € zu wenig
 

Micky II

Aktives Mitglied
Dazu kommt ja auch noch, dass Leistungen, wie Kindergeld und evtl. Unterhalt für die Kinder ebenfalls rausgerechnet werden, weil du sie ja von anderer Stelle erhältst. Das darfst du natürlich bei der Gesamtberechnung nicht vergessen.

Bei der Warmmiete wird eine Heizkostenpauschale anhand der Qm-Zahl errechnet, ebenso die nötigen Betriebskosten (Wassergeld, Allgemeinstrom, Versicherungen etc.). Warmwasser wird normalerweise mit 18% abgezogen, Kochen und Strom wird immer selber an das Versorgungsunternehmen gezahlt.
 
N

nolava

Gast
Günter meinte:
Hallo shalimar, hallo nolava

An Energiekosten werden nur die reinen Heizkosten übernommen. Alle anderen Kosten (kochen, warmes Wasser, ...) muss man von der monatlichen Regelleistung bezahlen.

Günter
Ach wirklich? Es ging hier um die geposteten Links, die shalimar und auch meine Wenigkeit gelesen haben. In einem der beiden stand eben was anderes. Aber um das zu lesen bist wohl etwas zu spät dazu gestoßen. Ein Link ist nicht mehr verfügbar.
Hättest aber unseren Beiträgen entnehmen können das wir keine Frage gestellt hatten was - wie - wo - wann bezahlt wird, sondern das ganz einfach die Reaktion auf den gelesenen Link war.
Fazit - Was lernen wir daraus? Erst denken und nicht gleich anderen Leuten Unwissendheit unterstellen.

nolava
 
G

Günter

Gast
Hallo Nolava

Hast Recht. Ich hatte nur den ersten Link gelesen. Und da hatte das Gericht mühsamst die Miete aufgrund von Tabellen ausgerechnet - aber eben nur Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten.

Den zweiten Link, auf den Ihr Euch bezogen hattet, hatte ich übersehen.

Sorry

Günter
 
N

nolava

Gast
Günter meinte:
Hallo Nolava

Hast Recht. Ich hatte nur den ersten Link gelesen. Und da hatte das Gericht mühsamst die Miete aufgrund von Tabellen ausgerechnet - aber eben nur Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten.

Den zweiten Link, auf den Ihr Euch bezogen hattet, hatte ich übersehen.

Sorry

Günter

Ist okay Günter ;-)

nolava
 
G

Gat

Gast
Ausgaben eines Alleinstehenden Arbeitslosengled II

Könnte mir jemand Tips geben wo man Informationen zu den Ausgaben eines Alleinstehenden der Arbeitslosengeld II bezieht geben? oder einen Link schicken?
 
C

Crap

Gast
Störer meinte:
Hallo Fee,
Eigentlich ist das nicht erforderlich, da öffentlich geförderte Wohnungen durch die Förderung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sonst müssten sie ja nicht gefördert werden. Durch die Förderung wird nämlich der Mietpreis subventioniert. Ohne Förderung wäre er wesentlich höher und zwar im Bereich der ortsüblichen Miete.
wo hast du denn diese weisheit her? entschuldige, wenn ich dir widerspreche, aber das ist in dieser pauschalität schlicht falsch. bei öffentlich geförderten wohnungen handelt es sich durchweg um wohnungen jüngeren baujahrs, denn wenige jahre nach tilgung des öffentlichen darlehens fällt die eigenschaft öffentlich gefördert wieder weg. die miethöhe einer öffentlich geförderten wohnung läßt sich daher allenfalls mit der einer freifinanzierten neubauwohnung vergleichen und in diesem vergleich mag sie sogar evtl. niedriger sein; dafür sind bei öffentlich geförderten wohnungen oft die nebenkosten sehr hoch. generell dürfte man daher günstiger wegkommen, wenn man nach einer freifinanzierten älteren wohnung ausschau hält.
 
S

Stan

Gast
Crap meinte:
wo hast du denn diese weisheit her? entschuldige, wenn ich dir widerspreche, aber das ist in dieser pauschalität schlicht falsch. bei öffentlich geförderten wohnungen handelt es sich durchweg um wohnungen jüngeren baujahrs, denn wenige jahre nach tilgung des öffentlichen darlehens fällt die eigenschaft öffentlich gefördert wieder weg. die miethöhe einer öffentlich geförderten wohnung läßt sich daher allenfalls mit der einer freifinanzierten neubauwohnung vergleichen und in diesem vergleich mag sie sogar evtl. niedriger sein; dafür sind bei öffentlich geförderten wohnungen oft die nebenkosten sehr hoch. generell dürfte man daher günstiger wegkommen, wenn man nach einer freifinanzierten älteren wohnung ausschau hält.

Wo ich die Weisheit herhabe?

Ich bin vom Fach. Schon schlimm so etwas. Zur Information, die Bindungen auf öffentlich geförderte Wohnungen laufen in der Regel über mindestens 30 Jahre. Das heißt, es sind auch noch jede Menge Wohnungen aus älteren Beständen am Markt.

Kaum zu glauben, aber wahr.

Und was die Nebenkosten betrifft, die sind in einem frei finanzierten Neubau nicht anders wie bei einer öffentlich geförderten Wohnung. Lediglich, dass bei einer öffentlich geförderten Wohnung der Mietpreis durch die Förderung herunter subventioniert ist.

Und dann noch zur Ergänzung, um das jetzt Gelernte auszuweiten, es gibt auch verschiedene Baualtersklassen. Somit kann es zutreffen, dass eine Wohnung, die in den 20er Jahren gebaut wurde vom Mietpreis her billiger sein kann wie eine neue öffentlich geförderte Wohnung.

Das spielt aber in diesem Thread keine Rolle, da es um die Auslegung des Urteils geht. Da heißt es, dass die höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu übernehmen ist. Und nach der Baualtersklasse unterteilt, ist eine öffentlich geförderte Wohnung halt mal billiger wie eine freifinanzierte. Und in die Marktbeobachtungen, die sich in den Mietwertspiegel niederschlagen, werden die selbstverständlich auch berücksichtigt.

Also bitte vorher kundig machen, bevor man Unsinn redet.

Und hier zur Ergänzung der Mietwertspiegel einer hessischen Großstadt:

http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/AfW Mietsp 04_1-11.pdf
 
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