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Opferentschädigung vs. Ausgleichsrente

Es ist schon eine Weile her, ob du Widerspruch einlegst, oder irgendwann einen Uberprüfungsantrag stellen willst, musst natürlich du entscheiden. Auf jeden Fall kanbst du auf das Erreichte, auch wenn du nicht alles bekommen hast, etwas Stolz sein.

Einen Überprüfungsantrag kannst du auch nach vier Jahren stellen, um eine sozialrechtliche Entscheidung aus der Vergangenheit evtl. ändern zu lassen. Liebe Shadowgirl, nur du kannst entscheiden, ob du dann bei einer Ablehnung klagen würdest, oder nicht. Dies gibt dir aber Zeit.


Bei mir ist die Depression, die traumabedingt immer gegeben ist -, aufgrund der nicht zu kontrollierenden belastenden Gefühle und Erinnerungen bei Streßauslōsern im Alltag, die immer wieder Kraft rauben- mit in die GDS eingebaut worden. Normalerweise konstruiert der Gutachter aus allen Diagnosen eine gesamte GDS, das war bei mir so. Mir ist nicht klar, wer bei Dir die 40% GDS letztendlich erstellt bezw. entschieden hat. Gutachter oder das Amt aufgrund des Gutachtens?

Die wichtigste Leistung ist aber der Berufsschadensausgleich. Sie ist definitiv am höchsten! Die Ausgleichsrente wird dir abgezogen, wenn du BSA bekommst. Aber du würdest eine höhere Grundrente bekommen, wenn du eine höhere GDS bekommst. Wenn du BSA bekommst, steht dir eigentlich 10% besindere herufliche Betroffenheit zusätzlich zu. Alles Gute!
 

Jugejolou

Mitglied
Hallo Shadowgirl76, bist du schon etwas weitergekommen. Ich war schon einmal vor dem Sozialgericht und es kam zum Vergleich von 40 auf 50. Jetzt nach 10 Jahren gehe ich weiter mit Verschlimmerungsantrag.
VG
 
S

Shadowgirl1976

Gast
Nein. Ich hab jetzt 40 % +10 % berufliche Betroffenheit und das reicht mir .. Ich mag nicht mehr kämpfen . Schlimm wird es 2024 wenn es zur Nachprüfung geht. Ich bin jetzt schon gestresst wenn ich dran denke. Dir viel Glück und Kraft für den Weg
 

TraurigeWelt

Mitglied
Das Landratsamt hat bei mir die BSB, Ausgleichsrente und die höher Bewertung der GDS abgelehnt:

mich bekomme seit Oktober 2021 die E-Rente von der Rentenversicherung , habe die letzten 10 Jahre zwei Umschulung gemacht und konnte nicht Vollzeit arbeiten.

min der Reha 2021 haben die mir geschrieben das ich nicht arbeitsfähig bin.

jetzt will das Versorgungsamt das ich eine Therapie mache, ( meine momentane Therapien langen wohl nicht) und das ich nach der Beendigung der Therapie eine weitere Umschulung mache und das dann das Landratsamt nochmal prüft ob ich Anspruch habe auf die BSB und Ausgleisrente.
 

Andrea1155

Mitglied
Hallo,

Wie habt ihr für diese Opferentschädigung mit Erfolg durch gekämpft? An welche Stellen habt ihr euch gewendet? Musstet ihr einen umfangreichen Widerspruch schreiben damit das Versorgungsamt oder die dafür zuständige Behörde davon überzeugt ist?
 

Silan

Aktives Mitglied
Wir haben ein rechtskräftiges Urteil, welches belegt, dass wir Opfer von mehrfachen Straftaten sind. Damit hatten wir die Opferanerkennung und es ging ''nur'' noch um die Schädigungsfolgen.
Wenn man kein Urteil hat, ist es oft schwer. Aber nicht unmöglich.
Wir würden den Antrag stellen und notfalls bis vors Sozialgericht gehen.
 

logig

Aktives Mitglied
Von Bundesland zu Bundesland kann für das Entschädigungsrecht ein anders Amt zuständig sein. Ich meine meist ist es, dass Versorgungsamt. Seid 2024 läuft es übers SGB XIV, wobei bei Betroffenen die zwischen 16.05.1976 - 31.12.2023 geschädigt worden, die Voraussetzungen nach dem OEG vorliegen müssen. Dabei ist entscheidend, wann die letzte Tat stattgefunden hat.

Erstmal kann ein formloser Antrag, wegen der Tat(en) beim Versorgungsamt gestellt werden. Dabei ist es denke ich Vorteilhaft auch alle Geldleistungen (ich gehe davon aus, dass seid 2024 nur noch Entschädigungsleistungen und Berufsschadenausgleich möglich sind) zu beantragen. Leistungen werden ab Antrag gewährt. Soweit erstmal der Formlose Antrag gestellt wurde, kannst du in Ruhe auch den Antrag ausfüllen, welcher dir darauf das Amt zuschickt.

Es wäre gut, wenn du dich im Vorwege von einem Anwalt beraten lässt. Evtl. kannst du vom Weißen Ring einen Erstberatungsschein bekommen.

Wichtig finde ich auch eine*n gute Therapeut*in an deiner Seite zu habe, da ein Antrag auch Retraumatisieren kann.

Bei den Antrag vom Amt, werden genaue Angaben zur Tat(en) benötigt, gleichzeitig sollten Zeugen benannt werden. Dabei braucht es keine Tatzeugen, die es häufig gar nicht gibt, hilfreich sind auch Personen die etwas sagen können ggf. auch zum Täter*inn. Mir wurde auch vom Versorgungsamt mitgeteilt, was bzw. wer gut wäre anzugeben. Soweit du diesen Antrag abgegeben hast, wird alles (langsam) geprüft. Dafür werden von allen Ärzten, Zeugen etc. Schreiben, Berichte angefordert und ggf. erfolgen weiter (belastende) Fragen.

Erstmal muss die Tat(en) bewiesen werden, dies kann unter gewissen Umständen auch durch Glaubhaftigkeit (nicht im Sinne eines Glaubhaftigkeitsgutachten beim Strafgericht) erfolgen.

Wie du bestimmt schon gelesen hast, dauert es meist recht lange, bis alles vernünftig anerkannt wird. Häufig klappt es erst über Klage. Da allerdings jeder Fall individuell ist, kann nicht gesagt werden, ob Widerspruch oder Klage eingereicht werden muss. Je länger alles zurückliegt, desto schwiriger wird es, alles durchzubekommen. Leichter denke ich ist es, wenn du eine Anzeige erstattet hast und der Täter verurteilt wurde. Beides ist fürs OEG und auch SGB XIV nicht erforderlich.
 

Andrea1155

Mitglied
Aber warum muss ich dann eine Strafanzeige gegen ihn stellen wenn das für das SGB und für das OEG nicht erforderlich sind? Kein Gutachten? Ich will mit Hilfe der Hypnose mich an ein im 17. Juni geführtes Telefonat erinnern. Ich weiß nicht wie riskant das ist, da bei psychisch labilen Menschen die Hypnose vielleicht mehr einwirken kann als bei gesunden Menschen.
Aber anders komme ich an diese Fragen nicht mehr ran.
 

logig

Aktives Mitglied
Soweit du Strafanzeige gestellt hast und der Täter verurteilt wurde ist es leichtes es durchzubekommen. Ansonsten solltest du darlegen, warum du keine Strafanzeige gestellt hast. Schätzte hier geht es auch darum, ob Kosten vom Täter zurückgeholt werden können. Wie dies in deinem Fall aussieht solltest du einen Rechtsanwalt fragen.

Ich kenne mich mit Hypnose nicht aus, aber sehe ich Hinblick auf einen Antrag nach dem OEG damit Probleme. Du musst die Tat*en beweisen. Wenn dein Unterbewusstsein sich an das Telefonat nicht erinnern will, würde ich überlegen, ob es nicht einen Sinn hat, warum es sich nicht erinnern will.

Wie sieht es den bei einer Hypnose aus, können damit die gesprochenen Worte zum Vorschein gebracht werden oder ggf. deine Gefühle bei dem Telefonat?
 

Silan

Aktives Mitglied
Von Hypnose im Zusammenhang mit OEG würde ich abraten.
Das war zwar noch unter altem Recht, aber eine Bekannte hat sich vor ein paar Jahren hypnotisieren lassen und ihr wurde das als mögliche Veränderungen bezüglich Erinnerungen auselegt. Sie hat kein OEG bewilligt bekommen
 

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