Q
Querkopf
Gast
Ein vernünftiger Ansatz Sori. Danke dafür.
Die Mutter bzw. Threaderstellerin war zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Jugendamtes gerade Ende 16 Jahre alt bzw. gerade 17. Also selber fast noch ein Kind und fiel unter die Regelungen der so oft kritisierten gesetzlichen Vorschriften. Der Säugling hatte ein Alter von 4 Monaten.
Ich würde empfehlen, dass die TE sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt, Beratung in Anspruch nimmt und glaubhaft und wahrhaft verlässlich zeigen kann, dass sie in der Lage ist für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen.
Dabei würde mich oder auch das Jugendamt interessieren, welche Schritte sie in den letzten 12 Monaten unternommen hat.
Wird eine Ausbildung absolviert?
Wie waren die Kontakte zum Kind gestaltet?
Lebt sie alleine, wie ist die Wohnsituation, Kindesvater, wo ist der, Unterhaltsansprüche, etc.
Die Mutter bzw. Threaderstellerin war zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Jugendamtes gerade Ende 16 Jahre alt bzw. gerade 17. Also selber fast noch ein Kind und fiel unter die Regelungen der so oft kritisierten gesetzlichen Vorschriften. Der Säugling hatte ein Alter von 4 Monaten.
Ich würde empfehlen, dass die TE sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt, Beratung in Anspruch nimmt und glaubhaft und wahrhaft verlässlich zeigen kann, dass sie in der Lage ist für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen.
Dabei würde mich oder auch das Jugendamt interessieren, welche Schritte sie in den letzten 12 Monaten unternommen hat.
Wird eine Ausbildung absolviert?
Wie waren die Kontakte zum Kind gestaltet?
Lebt sie alleine, wie ist die Wohnsituation, Kindesvater, wo ist der, Unterhaltsansprüche, etc.
Zuletzt bearbeitet: