Pfefferminzdrops
Aktives Mitglied
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass Lärm maximal die Ohren messbar und somit objektiv nachweisbar verletzen kann. Also Lärmtagebuch führen, Lautstärke messen, Tonaufnahmen sichern und das Messergebnis eurer Hörbeeinträchtigung beibringen.leider kann man manchmal negatives nicht in positives umwandeln, das ist richtig. Gegen den Lärm durch die Stereoanlage werde ich jedoch konsequent vorgehen mit Anwalt, Polizei und Ordnungsamt, da da das gesundheitlich bei meinem Mann mit seinem Herzschrittmacher und bei mir mit meinem Gelenkrheuma das unter der Beschallung dauernd ausbricht und meine Gelenke zerstört massive gesundheitliche Konsequenzen hat. Hier ist es mir auch komplett egal was sich dann diese Mieter einfallen lassen, den die gesundheitlichen Schädigungen überwiegen. Mich würde nur noch eine Frage interessieren, wie man eine körperverletzung durch Beschallung nachweisen kann. Falls sich hier jemand damit auskennt.
Bei psychsomatisch bedingten Beeinträchtigungen wird es daran scheitern, Ursache und Wirkung in eindeutigen Zusammenhang bringen zu können.
Aber geh ruhig mal zum RA. Bin gespannt, ob du da eine andere Auskunft bekommst. Wenn du rechtschutzversichert bist, dann dürfte ja eine kostenlose Erstberatung abgedeckt sein.