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Psychotherapie Steuererklärung

Vielleicht wollte das Finanzamt die Nachweise deshalb nicht sehen, weil die geltend gemachten Aufwendungen unterhalb der zumutbaren Belastung lagen (und sich damit nicht steuerlich ausgewirkt haben) oder geringfügig darüber (also geringe steuerliche Auswirkung, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen von Nachweisvorlage abgesehen wurde).

Und wenn beides nicht zutrifft, freut man sich, dass das Finanzamt die Kosten bei einem einfach anerkannt hat.
 
Vielleicht wollte das Finanzamt die Nachweise deshalb nicht sehen, weil die geltend gemachten Aufwendungen unterhalb der zumutbaren Belastung lagen (und sich damit nicht steuerlich ausgewirkt haben) oder geringfügig darüber (also geringe steuerliche Auswirkung, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen von Nachweisvorlage abgesehen wurde).

Und wenn beides nicht zutrifft, freut man sich, dass das Finanzamt die Kosten bei einem einfach anerkannt hat.
Das Finanzamt will generell sehr selten Nachweise.
Da läuft über die elektronische Steuererklärung ein Programm , das die Angaben auf Plausibilität prüft und wenn das nichts ausspuckt bzw. nicht reklamiert ist es für den Sachbearbeiter auch ok.
Das Finanzamt will ja noch nicht mal mehr Nachweise für unsere Ferienwohnung.
 
Auch für die Berücksichtigung von Medikamenten benötigt man eines Arztes oder Heilpraktikers, meistens liegen die Kosten aber unterhalb der zumutbaren Belastung und wirken sich daher nicht steuermindernd aus.

Ich habe noch kein Finanzamt gehabt, welches bei Medikamten und auch Psychotherapie Ärztliche Bescheinigung sehen wollte. Meist wird das anerkannt was glaubhaft ist. Soweit es sich um Behandlungen handelt, welche nicht unbedingt medizinsch notwendig sind, kann das Finanzamt entsprechende Nachweise anfragen. Wobei es sich auch in den letzten Jahren geändert haben kann. Soweit außergewöhnliche Belastungen eingereicht wurden, lagen diese auch über der Belastungsgrenze. Gerade weil hier Psychotherapie selbst bezahlt wird, kann es leicht dazu kommen, dass die Belastungsgrenze überschritten wird. Müsste individuell ausgerechnet werden. Der Zumutbutbarsatz steht in § 33 EStG. Dabei kann nur der Übersteigende Betrag abgezogen werden.

Die EStDV wird kaum bei Psychotherapie bei Selbstzahlern umsetzbar sein, da kein MDK überhaupt ein Gutachten erstellt, wenn es nicht bzw. nicht mehr über die KK abgerechnet werden kann bzw. abgerechnet wird.
 
Vielleicht wollte das Finanzamt die Nachweise deshalb nicht sehen, weil die geltend gemachten Aufwendungen unterhalb der zumutbaren Belastung lagen (und sich damit nicht steuerlich ausgewirkt haben) oder geringfügig darüber (also geringe steuerliche Auswirkung, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen von Nachweisvorlage abgesehen wurde).

Und wenn beides nicht zutrifft, freut man sich, dass das Finanzamt die Kosten bei einem einfach anerkannt hat.
Nein, daran kann es nicht liegen.

Exakt, es gibt eine Plausibilitätsprüfung. Ergeben sich da keine Widersprüche, dann spart man sich das Nachfragen. Ist billiger als Endlosbürokratie, die Ressourcen bindet.
 
Das Risikomanagementsystem der Finanzämter, das seine rechtliche Grundlage in § 88 Abs. 5 der Abgabenordnung findet, ist keine reine Plausibilitätsprüfung, wie hier dargestellt wird, sondern berücksichtigt auch die steuerliche Auswirkung der geltend gemachten Aufwendungen.

Eine Ferienwohnung (Dauersachverhalt!) oder Medikamente für 200 € / Jahr sind etwas anderes als eine neu angefangene Psychotherapie.

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich die Seite des Finanzamtes berufsbedingt gut kenne und entsprechende sichere Informationen (mit Quellenangaben) hier dem Fragesteller mitteile und nicht aus einer anekdotischen Evidenz Hilfestellung gebe.
 
Das Risikomanagementsystem der Finanzämter, das seine rechtliche Grundlage in § 88 Abs. 5 der Abgabenordnung findet, ist keine reine Plausibilitätsprüfung, wie hier dargestellt wird, sondern berücksichtigt auch die steuerliche Auswirkung der geltend gemachten Aufwendungen.

Eine Ferienwohnung (Dauersachverhalt!) oder Medikamente für 200 € / Jahr sind etwas anderes als eine neu angefangene Psychotherapie.

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich die Seite des Finanzamtes berufsbedingt gut kenne und entsprechende sichere Informationen (mit Quellenangaben) hier dem Fragesteller mitteile und nicht aus einer anekdotischen Evidenz Hilfestellung gebe.
Dann prüft das Finanzamt aber nicht besonders gut.
Unser Bescheid war grottenfalsch aufgrund eines Softwarefehlers und noch nicht mal das wurde bemerkt.
 
Dann prüft das Finanzamt aber nicht besonders gut.
Unser Bescheid war grottenfalsch aufgrund eines Softwarefehlers und noch nicht mal das wurde bemerkt.
Und was hat ein mutmaßlicher Softwarefehler bei der Erstellung eines Bescheides jetzt mit dem RMS des Finanzamtes zu tun? Außer dass ein weiterer Nebenschauplatz (nach der Ferienwohnung) eröffnet wird, was das FA an anderer Stelle falsch gemacht haben soll?
Es wird wirklich deutlich, dass das ein Laienforum ist , in dem fundierte Antworten nicht erwünscht sind.
 
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eben nur für kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten, nicht für Heilpraktiker für Psychotherapie und eben nicht für Therapeuten, die keine Kassenpatienten annehmen.

Es kann für den TE gewisse Gründe geben, die Therapie selber zu zahlen. Bei gesetzlichen Psychotherapeuten muss man mittlerweile leider oft über 6 Monate auf einen Termin warten. Bei Privaten kriegt man immerhalb weniger Wochen einen Termin und kann loslegen. Dazu zahlt die Krankenkasse nur tiefenpsychologische Therapie, systemische Therapie und Verhaltenstherapie. Natürlich gibt es noch weitere Methoden, doch das zahlt die gesetzliche Krankenkasse eben nicht.

Außerdem wird in der Krankenakte eine privat gezahlte Psychotherapie nicht vermerkt, gesetzlich gezahlt hingegen schon. Das bleibt 10 Jahre vermerkt und man hat einen Nachteil, wenn man mal als Beamter arbeiten will oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte.
 

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