Das Risikomanagementsystem der Finanzämter, das seine rechtliche Grundlage in § 88 Abs. 5 der Abgabenordnung findet, ist keine reine Plausibilitätsprüfung, wie hier dargestellt wird, sondern berücksichtigt auch die steuerliche Auswirkung der geltend gemachten Aufwendungen.
Eine Ferienwohnung (Dauersachverhalt!) oder Medikamente für 200 € / Jahr sind etwas anderes als eine neu angefangene Psychotherapie.
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich die Seite des Finanzamtes berufsbedingt gut kenne und entsprechende sichere Informationen (mit Quellenangaben) hier dem Fragesteller mitteile und nicht aus einer anekdotischen Evidenz Hilfestellung gebe.