Es ist meißt bei allem am bestn sich selbst ein bild zu machen..
hier kann man sich n wenig drüber informiern was die beiden so mit angestellt haben, ziemlich gut recherchiert:
http://www.rafinfo.de/
Es handelt sich ja bei der Freilassung der Mohnhaupt nicht um eine "Begnadigung". Die hat ihre Strafe von
24 Jahren abgesessn un darf auf bewährung raus.
Dagegen ist nichts einzuwenden wenn man annimmt dass für jeden das selbe recht gilt.. ob nun terrorist oder "normalverbrecher"..
Darum kann man nich sagen "keine gnade für jemanden der selbst keine gnade gezeigt hat" (zb gegenüber Hans Martin Schleyer, damaliger Arbeitsgeberpräsident , der selbst zum beispiel bei der SS im dritten reich war und 1977 von der RAF getötet wurde).
Einige Schreibtischtäter des Dritten Reiches die große Schuld am Holocaust hatten mussten zum beispiel nur
10 Jahre sitzen...
wie gesagt am besten du machst dir dein eigenes bild... die strafe ist auf jedn fall abgesessn...
christian klar muss ja noch 2 jahre länger sitzn... solange keine gefahr mehr von beiden ausgeht.. (und das tut sie bestimmt nicht.. die RAF ist seit 1998 aufgelöst.. und jemand der 24 Jahre gesessn hat wird sicher nicht noch einmal den fehler machn.. zumal heutzutage das prinzip Stadtguerilla gar nicht mehr durchführbar wäre in der BRD) seh ich keinen grund warum die beidn nach ende der strafe zu der sie damals verurteilt wurden nicht freigelassen werden sollten...