Anzeige(1)

Rechtskräftige Kündigung

  • Starter*in Starter*in Beruflicher_Neustart_2021
  • Datum Start Datum Start
Hallo Alopecia,

vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag.

Das meinte ich. Ich möchte meinen aktuellen AG nichts Böses unterstellen möchte aber auch sicher gehen das das Ding durchgehrt.

Da ich in Panik geriet, habe ich heute auch ein Einwurf Einschreiben losgeschickt.

Insgesamt habe ich das alles losgeschickt:

- Einschreiben per Einwurf
- Einschreiben per Rückschein

Das ist zwar doppel gemoppelt und man mag mich für verückt halten aber ich traue dem ganzen auch nicht. Gerade auch wegen Corona sind die Büros doch Menschenleer.

Ich habe daher auch eine Mail an meinen Vorgesetzen und HR geschicket mit einer PDF Kopie und darauf hingewiesen das der Brief unterwegs ist (ich weiß Mail ist nicht rechtskräftig).

Genau und das mit den Beweisen hast Du recht, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte zieht man hier leicht den kürzeren da keine Beweise.

Danke für deinen Beitrag.

Ich hoffe das geht gut aus sonst hänge ich in zwei Arbeitsverähltnissen......ojje
 
Tja, Ihr lieben kurze Info.

Der Brief per Einschreiben ist im Postkasten hinterlegt worden nach Sendungsstatus.

Der Brief per Rückschein liegt zur Abolung bereit --> Status: Die Sendung wurde am 27.03.2021 zur Abholung bereitgelegt.

Lernefferkt: Schickt eine Kündigung nur per Einschareiben im Postkasten raus.

Denn dann ist der Brief im Empfangskreis der Unternehmens. Anders muss der Brief erst abgeholt werden wenn keiner da ist.
 
Hallo Ihr lieben,

eine vielleicht bescheuerte Frage an Euch.

Ich möchte beim meinem AG kündigen, ich habe eine Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

Jetzt habe ich heute die Kündigung rausgeschickt per Einschreiben mit Rückschein.

Ich glaube das war ein Fehler. Corona bedingt habe ich ganz vergessen das wenige Menschen im Office sind.

Wer wird dann Vor-Ort mein Einschreiben abzeichnen, wenn keiner da ist außer dem Empfang?
Damit das ganze rechtsgültig ist?


Ohh.... man nicht mal das kündigen verläuft nach Plan, beim neuen AG habe ich schon unterschrieben.

Soll ich einen zweiten Brief losschicken ohne Einschreiben?

Ganz leicht: Wenn es potentziell Termindruck gibt, niemals Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, denn beides geht nicht zu, wenn es nicht angenommen wird.

Immer Einwurf-Einschreiben, da ist der Zugang sicher, wobei es hier auch die ganz harten gibt, die Ihren Namen vom Kasten nehmen, wenn sie eine Kündigunmg erwarten. Es gibt dann aber die Doppeltharten, die den Namen 30 Min, bevor der Briefträger kommt, selbsttätig für den Empfänger wieder dran machen.

Der https://dejure.org/gesetze/VwZG/4.html gilt nur für Behörden.
 
Hallo natasternchen,

tja ich jeck habe auf die gute Frau von der Post gehört.

Aber eigentlich klar, Corona -> Kaum Menschen im Office --> keiner kann das entgegenehmen.

Gestern hatte ich irgendwie dann ein mulmiges Gefühl und habe gegoogelt.

Gut das ich noch einen Brief per Posteinwurf Einschreiben geschickt habe und der ist angekommen.

Heute ist das Einwurf einschreiben angekommen und ich kannes Belegen:
"Die Sendung wurde am 27.03.2021 über das Postfach ausgeliefert"

Der erste Brief:
"Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde am 27.03.2021 zur Abholung bereitgelegt."
 
Die "Frau" von der Post wird aber kaum Ahnung von Kündiungen usw. haben

Am sichersten ist es wenn man ein Einschreiben mit einem Zeugen einwirft.

Für die Zukunft gibt es auch noch die Möglichkeit die Kündiung per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. (Der wirft es auch in den Briefkasten mit Stempel usw) Kostet allerdings "etwas" mehr als das Einschreiben.

Letzendlich musst du bweisen, das die Kündigung zugegangen ist. Es gibt selbst Fälle wo der AG die Kündigung die persönlich (ohne Zeuge) übergeben wurde nicht anerkannt hat.
 
wie gesagt, einschreiben einwurf. alles andere ist mumpitz. bzw deutlich drüber (gerichtsvollzieher oder mit zeuge antanzen). der AN ist ja kein sklave, der sonstwas für tänze vollführen muss, um aus dem job rauszukommen. da reicht die normale, juristische gangart.

@ neustarter : ich hatte eine ähnliche situation anfang januar (ging allerdings nicht um job, sondern versicherung meines neuen KFZ). die sachbearbeiterin sagte mir, dass eine email als kündigung nicht ausreicht (stimmte nicht, war gültig), was nicht stimmte. hab halt trotzdem noch einschreiben einwurf hinterhergeschoben und gut wars.
 
wie gesagt, einschreiben einwurf. alles andere ist mumpitz. bzw deutlich drüber (gerichtsvollzieher oder mit zeuge antanzen). der AN ist ja kein sklave, der sonstwas für tänze vollführen muss, um aus dem job rauszukommen. da reicht die normale, juristische gangart.

@ neustarter : ich hatte eine ähnliche situation anfang januar (ging allerdings nicht um job, sondern versicherung meines neuen KFZ). die sachbearbeiterin sagte mir, dass eine email als kündigung nicht ausreicht (stimmte nicht, war gültig), was nicht stimmte. hab halt trotzdem noch einschreiben einwurf hinterhergeschoben und gut wars.

Die Frage ist eben, ob Schriftform vorgeschrieben ist. Das ist der Fall ei der Kündigung eines MIet- oder Arbeitsvertrages. Das geht auch per E-Mail, dann muß aber ein Scan mit Unterschrift dranhängen und Du mußt den Zugang nachweisen, zum Beispiel durch Bestätigung per E-Mail vom Empfänger "Email erhalten" oder durch inhaltliche Antwort.

Ein reine E-Mail ohne (gescante oder digitale) Unterschrift ist Textform, was weniger ist als Schriftform: Textform ist „eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden“ (§ 126b BGB).

Die pauschale Aussage, eine Kündigung per E-Mail sei unwirksam, ist also falsch.
 
ich habe nie die pauschale aussage getätigt, dass kündigung per email unwirksam sei.

der vormals geäusserte tipp per fax (oder email) zu kündigen ist nur dann gültig, wenn es keiner (gesetzlichen) schriftform bedarf. dies ist im ARBEITSRECHT nicht der fall. dort braucht es explizit die schriftform, also ist eine kündigung per fax genauso wie eine per email UNGÜLTIG.

trotzdem irrst du dich, denn mietvertrag und arbeitsvertrag haben mitnichten die selben vorschriften. beim arbeitsvertrag ist die elektronische form EXPLIZIT ausgeschlossen durch die entsprechenden passi in den relevanten gesetzen. einen arbeitsvertrag kann man NICHT (!) per email mit angehängter unterschrift kündigen. die gesetze sind da absolut eindeutig und lassen NULL spielraum zu.
einen ARBEITSVERTRAG muss man in schriftform (im original) kündigen, d.h. original unterschrift muss drunter sein. weder FAX noch email mit unterschrift scan ist gültig. beim mietvertrag sieht die sache anders aus, ich habe aber auch nichts anderes behauptet, weder pauschal noch sonst irgendwie. Arbeitsvertrag = Kündigung im original auf dem klassischen Schriftweg. Alles andere ungültig.

Bei solch wichtigen Themen bitte keine falschaussagen tätigen, das kann sehr sehr gefährlich sein, falls das jemand liest und denkt, du wärst im recht, und kündigt dann seinen Arbeitsvertrag per Email mit Unterschriftscan.
 
Selbst wenn eine Zustellung mittels Einwurf-Einschreibens in der Praxis häufig durchgeführt und selten zu Problemen führt, ist sie derzeit dennoch nicht rechtssicher. Das Übergabe-Einschreiben wird im Gegensatz zum Einwurf-Einschreiben dem Empfänger persönlich übergeben. Die Übergabe wird dokumentiert.

Fax+Email totaler Nonsens.

Rechtssicher ist auch die persönliche Kündigung samt Zeuge bei der Übergabe des Dokuments.
 
es stellt sich eben die frage, welche mühen man auf sich nehmen will, um aus nem arbeitsvertrag rauszukommen. will man 1000000%ig sicher sein, dann muss man so vorgehen wie du sagst : persönlich übergeben samt zeugen (alternativ bote oder gerechtsvollzieher) alles andere hat tücken und kann im äussersten fall schiefgehen.

nutzt man das einschreiben gegen unterschrift oder mit rückschein gibt es ein problem - der empfänger ist nicht anzutreffen und die frist ist verpasst oder, worst case, die kündigung kommt sogar zurück, weil sie nicht bei der post abgeholt wurde (bei nichtantreffen gibts ja ne benachrichtigung nur), dann weiss man erst wochen später bescheid.

nutzt man einschreiben einwurf ist man auf der sicheren seite, was die zustellung angeht, es kann aber dennoch probleme geben, da der beleg vom postboten kein 100%ig rechtsicherer beweis ist.

ganz streng genommen lautet die antwort auf die eingangsfrage also : 1000% rechtsicher ist nur eine kündigung, die persönlich überbracht (und der eingang dabei quittiert) wird, noch besser samt zeugen. alterantiv per bote oder gerichtsvollzieher. alle anderen varianten (brief, einschreiben) sind nicht zu 100% rechtsicher, allerdings theoretisch eben gültig... ALLE zusätzlichen (elektronischen) sind nicht nur nicht 100%ig rechtssicher, sondern per se UNGÜLTIG.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Kündigung- fristlos, wie etc.? Beruf 18
Marika46 Geschenk angenommen - kann mir die Kündigung drohen? Beruf 118
Z Kündigung für Weiterbildung? Beruf 11

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben