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Rentenabzüge bei Erwerbsminderungsrente - und überhaupt

Luisa1960

Aktives Mitglied
Da ich selber Vermieter bin....
Jede Art von Einkünften wird angerechnet.
Bei EM-Rente darf man nur begrenzt andere Einkünfte haben, sonst wird die gekürzt.
Die genaue Höhe weiss ich jetzt nicht.
Aber hier geht es wohl um Untermiete?
Das kann ja wohl kein so hoher Betrag sein.
Trotzdem würde ich mich auf so komisches Gemauschel nicht einlassen, und mit dem "dicken, älteren Mann" in eine Wohnung ziehen. Wer weiss, was dem noch so einfällt :oops: ;)
 
C

Christaly

Gast
Ich muss gestehen, ich hab das Ganze nur zum Teil verstanden und beziehe mich deshalb auf die Überschrift im Eingangsthread:
Es gibt keine "Rentenabzüge bei EM/EU-Rente"! Im Gegenteil: Die Zeit der EU (oder auch EM-)Rente wird voll auf die Altersrente angerechnet: nur dadurch habe ich selbst überhaupt Altersrente bekommen!
Geht zur Rentenversicherungsanstalt und lasst euch dringend beraten!
 

Ostwind1957

Sehr aktives Mitglied
Da gibt es wohl unterschiedliche Aussagen im I-net zu finden.

....... sofern die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden und im Einkommensteuerbescheid unter der Rubrik "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aufgeführt sind, stellen sie keinen Hinzuverdienst dar und werden bei Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente auch nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.

Werden die Mieteinkünfte allerdings als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit versteuert und werden sie im Einkommensteuerbescheid unter diesen Einkünften aufgeführt, sind sie als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Quelle:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/volle-erwerbsminderungsrente-plus-mieteinnahmen
 
Zuletzt bearbeitet:

Ostwind1957

Sehr aktives Mitglied
Was zählt nicht als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente?
Zu dem Einkommen, das nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet wird, zählen:
  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • vom Arbeitgeber gewährte Renten (sogenannte Betriebsrenten).
  • beamtenrechtliche Pensionen,
  • Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, die zeitlich vor dem Rentenbeginn verankert ist (zum Beispiel Abfindungen),
  • Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung (soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind),
  • Vermögenseinkünfte (wie Dividenden oder Zinsen aus Sparbüchern, Bausparverträgen, Wertpapieren oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien) oder auch
  • Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen.

Quelle:
 

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