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Rückforderungsanspruch

R

Rektor8811

Gast
Hallo Uncle Tom,

was sagen Sie denn zu dem Kommentar von Micky? Ganz schön häftig... Von der Seite habe ich das Ganze noch gar nicht betrachtet...
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ist nur 'ne Überlegung,wirklich kommentieren könnte ich nur

BELEGBEHAFTETE FAKTEN .

Es ist only 'ne Diskussion- da Du um den Gang zum haftenden,kostenbehafteten Berater nicht drumrumkommen wirst.
Und DEM mußt Du dann alle Fakten auflisten und verständlich ;)
machen.

Ob es "die Idee" von A war,ist ja völlig schnurz bis zum
ZEITPUNKT DER KAUFVERTRAGSUNTERZEICHNUNG BEIM NOTAR

Oder war es DOCH kein Kaufvertrag?

Der Notar fragt div.Dinge..spätestens DANN kann man als mündiger Bürger die Unterschrift sein lassen.

"Herr Notar,eigentlich wollte ich gar nicht zu Ihnen,aber meine Frau zwang mich" :D:confused::p

Wenn A 'ne Wohnung kaufen wollte,hätte sie sie doch auch allein kaufen können...und von Dir "Wohnzuschuß" verlangen können?

Oder war es "Erpressung"-> ggf.Nichtigkeit der Verträge?

Wir wissen es ja nicht. Du klingst,als wärst Du sauer.
Ihr habt aber doch BEIDE dort gewohnt? Da Ihr nicht mal verheiratet wart,erkenn ich nur,daß Du halt auf Dich sauer sein kannst...Leute verändern sich,man täuscht sich ...Ist mir auch schon passiert.

Heulen hilft nicht..ist LEHRGELD.

Nur: Du hast geschrieben ,
es wären A und B zu 50% im Grundbuch.

gehe ich also von einem rechtsgültigen Kaufvertrag aus.

Sollte es ein "Scheingeschäft" sein?

Es geht doch nicht um Sandkastenspiele "Der hat mich aber angestiftet .." Ihr seid doch erwachsen?!

Wenn es ein ordentlicher Vertrag war,haftet jeder ,so,wie er halt den Vertrag einging !
Gehe davon aus,Du warst bei der Unterzeichnung Herr Deiner Sinne?

"Eigentum verpflichtet".
Heißt: wenn Du nie 38000 zu haben gedachtest zzgl.Kosten ,hättest Du nicht unterschreiben dürfen (Eingehungsbetrug?) .

Einmal schreibst Du,Ihr hättet GEMEINSAM bezahlt,einmal schreibst Du ,DU hättest eine bestimmte Summe gezahlt...

Man kann doch nicht eine Immoblie kaufen und stillschweigend hoffen,der andere möge sie bezahlen?

Der Notar belehrt (so kenn ich es) bis zum Erbrechen über sämtliche Folgen.
Da haftet übrigens auch JEDER ALLEIN ---falls der andere ausfällt,für div.Kosten!
(Der Notar kann sich den Schuldner wählen für seine eigene Rechnung ,ich glaube,auch das FA nimmt bei Zahlungsschwächelei eines Miteigentümers den anderen in die Pflicht.Auch bei der Grunderwerbsteuer ist dies so...)

Mir werden andauernd die Komplettrechnungen zugestellt,nur,weil ich halt den Nachnamen im Alphabeth höher hab.
Straßenreinigung z.B.--dann muß man im Innenverhältnis splitten.
Manche Ämter sind zu faul,ALLE Miteigentümer anzuschreiben.

Woraus leitest Du einen RZ-Anspruch ab?

Oder ist das der Versuch der Auseinandersetzung: A übernimmt alles?
Es sind doch noch immer die gleichen Rechtsverhältnisse lt.Grundbuch--50%/50% ?
Also: alle Kosten sind weiterhin hälftig zu tragen--auch bei Zwist.
Ihr sitz im selben Boot,ob Ihr es wollt oder nicht.

Wenn dann einer mehr zahlt,hat er automatisch einen Erstattungsanspruch.

Meine Frage nach dem Rauswurf hast Du empfindlichst mißverstanden :
Es geht reineweg um eventuelle Aufrechnungsansprüche.
Wenn einer an der Nutzung gehindert würde,könnte er der Kostensumme seine
Aufwendungen(für Miete einer anderen Bude!) gegenhalten.

Vielleicht verstehe ich einfach den Gesamtsachverhalt nicht.
Dann ist Dir die Darlegung nicht geglückt (blöd bei so einem Nick *fettgrins* )..oder...da gratis muß ich ja auch nicht DENKEN können---Risiko in so einem Forum...

Beschwer Dich beim Admin: Die necken mich...:D

Wenn Ihr eine Eigentumsübertragung der 50% von A oder B machen wollt untereinander, heißt das nicht automatisch "alles auf Anfang"..denn: der Kaufpreis verändert sich.
Vielleicht will sie für Deine Hälfte weniger blechen?

Du wirst Mühe haben,sie zu überzeugen..denn:sie weiß ,daß Du Deine 50% nie "frei" loswirst.

Fakt ist:selbst,wenn sie allein ein Darlehen aufnahm,hat sie im Innenverhältnis natürlich Anspruch auf Deine 50% Beteiligung bei allem.
Oder-- sie wollte Dich "beschenken" und zahlt allein ab (oder Du zahlst mehr,das ist ja nicht ganz ersichtlich aus Deiner verschwurbelten Schilderung) ...dann wäre das der Fall "Schenkung unter Nichtverwandten" mit extrem niedrigen Freibeträgen-> steuerpflichtig.

Bis also ein von beiden Seiten akzeptierter Vertrag zustandekommt,wo A z.B. Deine 50% Dir abkauft ,bleibt Ihr BEIDE in der Haftung:

zu begleichen sind je 38000 Eu +alle NK, sonst.Kosten.

Bis alle Schulden getilgt sind,bist Du genauso in der Pflicht wie sie.
Wenn nicht ggü.der Bank,dann aber im Innenverhältnis ggü.IHR.

Eine Teilungsversteigerung löst zwar das Eigentum am Objekt möglicherweise,nicht aber unbedingt die Schulden....

Auch Du könntest die ZV beantragen..nur..der es beantragt,muß in Vorleistung gehen:Gerichtskosten ,Wertgutachten...

Nun hast Du Denkanstöße gratis ohne Ende.
Und dies,obwohl Du den Gepflogenheiten des Forums nicht unbedingt gefolgt bist ;););)

Mach was draus und sortier Deine Zettel und Deine Gedanken...und vielleicht stellst Du dann fest,es ist schlauer ,die Bude abzubezahlen mit Frau A ---einen solventen Mieter zu suchen und sich einträchtig den Mieterlös zu teilen.
Das wäre auch steuerrechtlich wohl am Sinnvollsten...

Und...wenn Du meine Mühe des Mich-Reindenken-versuchens
nicht zu würdigen weißt---tja ( das läßt mich lila sozusagen..)...hilft Dein Paradebeispiel vielleicht irgendjemand anderem ,zu erkennen,wie WICHTIG gerade UNTER PRIVATEN PAAREN die vertraglichen Regelungen sind --vorsorglich.
Es kann schnell blöden Streit geben... teuren Streit!

Gruß!
Micky
 
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