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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Rundfunkbeitrag in Höhe von 534€?

Silan

Aktives Mitglied
Auf jeden Fall ist es besser mit der Hotline zu telefonieren als nichts zu tun. Vielleicht können die schon bei einer Lösungsfindung helfen.
Außerdem würde ich an deiner Stelle sofort einen Teilbetrag überweisen. Das zeigt deinen Zahlungswillen und macht den Betrag kleiner, den die fordern. Ich würde jeden Monat 50€ abzahlen. Dann ist das in 11 Monaten erledigt. Tut zwar weh, aber ich denke immer, besser ein absehbares Ende als gar kein Ende.
 

CAT

Aktives Mitglied
Ist das in Deutschland auch so, dass man sich auch befreien lassen kann, wenn man nachweist, dass man keinerlei Geräte zu Hause hat, um zu empfangen? In Österreich ist das so und damit kann man sich oft zumindest die rückwirkenden Kosten sparen, wenn man ganz lieb fragt.
Wenn man in Deutschland aber immer zahlen muss, egal ob man nun zu Hause Radio und Co rumstehen hat, dann wirst du wohl kaum drum herumkommen. Ruf an, schildere, wann du wie arbeitslos warst und was du wann bezogen hast und für welche Zeiträume du da noch was nachreichen könntest. Und beim Rest frag nach Ratenzahlung.
Das war mal so, ist aber schon lange nicht mehr der Fall.

Es sind m.E. nach Zwangsgebühren und gehören abgeschafft, bzw. so organisiert, dass jener der das Angebot nutzt zahlt (siehe Netflix und Co.) oder eben nicht.

Wir z.B. schauen gar nichts davon - auch hören wir nichts und müssen dennoch bezahlen.
Wäre dringend an der Zeit, dass dies geändert wird.

@mike.fischer

Am Besten schilderst du schriftlich deine Situation und bittest um Ratenzahlung.
Es wurde im Schreiben klar dargestellt, warum du zahlen musst.

Dass ALG 1 kein Befreiungsgrund ist, wurde bereits genannt.

Je schneller du dich auf Raten einigen kannst umso besser für dich, denn der Betrag steigt inkl. Zinsen usw.

Da wir bereits Ende 23 haben, dürfte da nochmal ein bisschen was hinzugekommen sein.

Viel Erfolg
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Befreit ist man nicht, erst auf Antrag hin, wenn das bewilligt wird. Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
 
G

Gelöscht 127459

Gast
Anrufen, deine Situation schildern
und in
raten zahlen.

Was sonst ?

Also ECHT !!!

Was eine Abzockmentälität !!!

Boah eeeeeyyyyyy
Du wirfst mir eine Abzockmentalität vor? WTF! Wenn du den Kram gerne schaust und dafür gern bezahlst, Bitteschön!
In meinen Augen gehört der überholte Mist abgeschafft.

Die zocken mir Monat für Monat die Kohle aus der Tasche weil Sie es können - und ich gebe halt gern Tipps wie man den ein oder anderen Euro halt sparen kann.

Aber wenn du es so dicke Hast, kannst dich ja an der Rechnung vom TE beteiligen!
 

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