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Schulden - jetzt Versäumnisurteil

J

jolu66

Gast
Ich schleppe noch durch meine Ex-Beziehung Schulden mit mir herum - alles übliche schon gelaufen :Eidesstattliche Versicherung,Gehaltspfändung (leider ist nichts pfändbar), natürlich Schufa-Eintrag, erfolglose Versuche der Ratenzahlungsvereinbarungen, da meine Ratenangebote für die Gläubiger inakzeptabel waren. Jetzt bekam ich eine Klageschrift einer Inkasso-Firma und nach nur einer Woche das Urteil des Amtsgerichtes zugstellt: Ich bin zur Zahlung von Summe X zzgl. Zinsen verurteilt; Gerichtskosten wurden mir auferlegt. Wie muss ich jetzt reagieren?
Summe X mit Zinsen kann ich nicht zahlen, Gerichtskosten auch nicht.
Bin alleinstehend mit zwei minderjährigen Kindern, leider nur Teilzeit beschäftigt (daher kein pfändbarer Betrag von meinem Gehalt). Mein Konto ist nach allen nur notwendigen fixen Kosten (Miete, Strom, Gas, notwendige Versicherungen, Lebensmittel) definitiv auf NULL.
 

mikenull

Urgestein
Dürfte alles kein Problem sein, wenn man bei Dir nichts pfänden kann. Man sollte Dir sicherlich den Ratschlag geben, eventuell in die private Insolvenz zu gehen. Da wärst Du anch sechs oder sieben Jahren schuldenfrei.
Was mich allerdings ein bißchen stutzig macht, sind die Gerichtskosten. Ich glaube nicht, daß Du um diese Zahlung herumkommst.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo,
erstens ist es doch gut, wenn nichts pfändbar ist udn zweitens ist ein EV nicht immer schlecht und bringt auch Vorteile.

+ erfolglose Versuche der Ratenzahlungsvereinbarungen, da meine Ratenangebote für die Gläubiger inakzeptabel waren.+
Man kann das nicht auf Dauer sagen, denn man sollte beharrlich Vergleichsangebote an die Gläubiger machen, sie dabei auf den EV hinweisen und Sie "weichkochen"
Klappt fast immer, aber nicht von heute auf morgen, Das braucht so 6 bis 12 Monate Zeit.

Wenn sie nichts zahlen können, können Sie nichts zahlen.

wieviel Schulden haben Sie denn und wieviel Gläubiger?
Haben Sie über die Insolvenz nachgedacht?

mfg
volker
 
J

jolu66

Gast
Ja, die private Insolvenz wird wohl unausweichlich sein.
Ich verstehe aber nicht, warum dieses Inkasso-Unternehmen jetzt vor gericht gegangen ist, um die zahlung einzuklagen, obwohl sie um meine finanzielle Situation und auch der EV wissen. Wollten die sich vielleicht bloß nicht hinten anstellen...:mad:
Mir ist schon klar, dass die alle ihr Geld -zumindest einen Teil- bekommen sollen, kann mich ja schließlich auch in die Situation der Gläubiger versetzten, aber mit einer Klage machen die es doch nicht besser.
Tja, jetzt kann ich nur hoffen, dass ich wenigstens die Gerichtskosten in Raten abbezahlen darf. Wenn ich nur wüsste, wovon...
Übrigens habe ich keine Schulden durch Versandhausbestellungen etc., habe versucht durch Kreditaufnahme(n), meinem Ex bei seiner Selbständigkeit zu helfen... nur um mich mal als nicht ganz so verantwortungslosen Menschen zurecht zu rücken...:)
 

mikenull

Urgestein
Na ja, das Inkassobüro wird gesehen haben, daß nichts mehr zu kriegen ist und Sie deshalb etwas ärgern wollen. Denn mir scheint sicher, daß die Gerichtskosten auf jeden Fall von Ihnen zu zahlen sind. Sicherlich in Raten, aber der Staat bekommt sein Geld. ( er droht im Uneinbringlichkeitsfalle Haft an ) Ich würde aber in dieser Sache auf jeden Fall eine der Schuldnerberatungsstellen aufsuchen.
 
J

jolu66

Gast
Haft, wenn ich nicht zahlen kann :eek::eek::eek::eek::eek:?????????????????
Dann ist ja alles aus. Job weg, Miete kann nicht mehr gezahlt werden, obdachlos mit zwei Kindern. Und wo sollen die hin, wenn ich einsitzen muss. Etwa ins Heim??????:eek::eek::eek:
Das sind ja tolle Aussichten...................
 
J

jolu66

Gast
Danke Stan. Nein, es gab keine Ladung zum Gericht, dafür war die Summe dem Richter dann doch wohl zu gering...keine Ahnung.
Das mit der Schuldnerberatung will ich auch endlich machen, aber bei einer, die wirklich helfen will. Ich hatte auch schon mehrere Anläufe. Einige solcher Anbieter wollten die Beratung unbedingt bei mir vor Ort machen und tätigten Aussagen wie '...das Finanzielle regeln wir schon...', andere wollten schon mal gleich Bares sehen, um überhaupt einen Termin zu vergeben. Dann hatte ich nach 8 (!!!) Monaten Wartezeit endlich einen Termin bei einer angeblich seriösen Schuldnerberatung, allerdings im Umland Berlins, weil ich damals dort wohnte. Als der Termin heran war, wurde mir mitgeteilt, dass ich jetzt nach Berlin müsse, weil ich jetzt dort wohne. Ich bin nämlich in diesen 8 Monaten zwischenzeitlich umgezogen. Hier habe ich dann von einem Herren gesagt bekommen, dass er Alleinerziehenden, speziell mir als Angestellte des öffentlichen Dienstes, immer raten würde zu warten, bis die Kinder volljährig sind bzw. auf eigenen Füßen stehen. Denn - so seine Begründung - bei mir ist nichts zu holen, auch meine Einmalzahlungen sind nicht pfändbar. Würde ich aber Insolvenz anmelden, dann würden meine jährlich regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen auf den Monat umgelegt und damit wäre dann sozusagen mein Notgroschen für manche Belange der Kinder -Klassenfahrten etc, was so kommen kann- auch noch Futsch.
Ich weiss in der Zwischenzeit überhaupt nicht mehr, was ich richtig und falsch mache...
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Stichpunkte einer seriösen Schuldnerberatung und worauf man aus meiner Sicht achten sollte, wenn man vor hat in die Privat Inso zu gehen:

-Ersttermin kostenlos, Beratung und Grundlagengespräch.
-Der Kunde wird zusätzlich über alternativen zur Insolvenz aufgeklärt und bekommt Tips und Wege gezeigt die ihm helfen mit seinem Einkommen auszukommen.
-Keine Versteckte Kosten, einmalige Gebühr und Transparenz
-Insolvenz wird von einem Rechtsanwalt vorbereitet und begleitet (incl.Rechtsberatung), damit Rechtssicherheit und kein Risiko.
-Es werden alle Dinge für den Kunden erledigt (sortieren seiner Unterlagen usw.) und sind inclusive.
-Der Kunde hat jederzeit seinen Ansprechpartner
-Vom Erstgespräch des Kunden bis zum Beginn der Wohlverhaltensperiode vergehen höchstens 3 bis 4 Monate.
-Auch in der Wohlverhaltensperiode kann sich der Kunde noch an "seine "Stelle wenden und wird betreut.

mfg:)
volker

So, Ihr Streithähne, vielleicht sagt Ihr mal jetzt, worauf man bei einer seriösen Schuldnerberatung achten muss, damit man sauber durch eine Privat-Insolvenz kommt (mit Restschuldbefreiung).
Da wird es doch stichhaltige Merkmale geben, die unbedingt erforderlichsein müssen und Merkmale, die es auf keinen Fall geben darf, oder?

:):) Danke im Voraus!!!! :):)
 

mikenull

Urgestein
Ungeachtet des seltsamen Streits hier: Wenn ein Versäumnisurteil ergangen ist, dann hat es ein Versäumnis gegeben. Der Gläubiger reicht Klage ein und der Richter bestimmt einen Termin zu dem beide Parteien selbstverständlich eingeladen werden. Wenn der Schuldner nicht erscheint erhält der Gläubiger ein Versäumnisurteil und kann damit vollstrecken. ( wenn es denn was zu holen gibt )
Sowas ist ganz fatal: Möglicherweise sitzt Du jetzt auf Kosten die man Dir untergejubelt hat. Denn das Gericht prüft nicht ob die aufgeführten Kosten des Gläubigers überhaupt rechtens sind.
 

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