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Schulden meines verstorbenen Bruders

shining123

Neues Mitglied
Im Dezember 2017 ist mein Bruder verstorben und er hat weder Testament noch Vollmacht in irgendeiner Art und Weise hinterlassen. Seine Lebensgefährtin hat mir mitgeteilt, dass Schulden vorhanden sind und diese von einem Inkassounternehmen eingefordert werden, die er bis Dezember mit einem monatlichen Betrag abgezahlt hat. Aktuell sind immer noch zwischen 5.000 und 10.000 € offen. Ich habe alle Verwandten über diese Situation Informiert, sodass das Erbe beim Nachlassgericht von allen ausgeschlagen werden konnte.
Seine Lebensgefährtin hat mir mitgeteilt, dass mittlerweile Geld auf seinem Bankkonto eingegangen ist, das meinem Bruder zu seinen Lebzeiten zugestanden hätte, jetzt aber erst überwiesen wurde. Darüber hinaus steht im auch noch Sozialhilfe zu, die bis Dato nicht bezahlt wurde.
Seine Lebensgefährtin hat seine Bankkarte mit PIN und auch Zugang zu seinem Onlinekonto, welches sie regelmäßig einsieht.
Nun meine Fragen:
Dürfen wir das gesamte Geld vom Konto abheben und für die Beerdigung nutzen?
Was soll mit dem restlichen Geld gemacht werden?
Müssen wir die Schulden beim Inkassounternehmen und Sonstige damit bezahlen?
Muss die Bank über den Tod meines Bruders informiert werden? (Wenn das so ist, wird das Konto dann nicht eingefroren, sodass kein Zugriff mehr auf noch eingehende Gelder erfolgen kann?)
Machen wir uns strafbar, wenn wir Geld von seinem Konto abheben?
Wir ihr seht, kennen wir uns nicht damit aus und wir wollen auch nichts falsch machen oder sogar Geld unterschlagen. Alles was wir bis jetzt abgehoben haben, habe ich dokumentiert und ist jederzeit einsehbar.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Gruß
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo shining,

mein herzliches Beileid.

Da ich kein Notar oder Rechtsanwalt bin, kann ich nur meine Laienmeinung mitteilen:

1. Ja, wenn die Verfügungsmacht bei Euch liegt, kann auch über das Konto verfügt werden.
Eine Pflicht zur Information an die Bank kann ich nicht erkennen.

2. Nach meiner Meinung rangieren die Schulden vor den Kosten für eine Beerdigung.
So könnte es sein, dass nach Bezahlung der Beerdigungskosten zu wenig übrig bleibt, um die Schulden zu bezahlen.
In dem Fall kann es sein, dass die Gläubiger Deines Bruders zu Recht mit ihrer Forderung auf die Menschen zukommen, die "voreilig" über das Guthaben auf dem Konto verfügt haben. (Dazu müssten die Gläubiger erst mal Nachforschungen anstellen.)

Beispiel:
Das Guthaben beträgt 10.000 €. Würde man die Schulden von z.B. 8.000 € abziehen, bleibt ein Restguthaben von 2.000 €. Betragen die Kosten der Beerdigung 5.000 €, so kann eine Forderung von 3.000 € auf die Erben zukommen, sofern diese vorzeitig das Guthaben in Anspruch genommen haben.

3. Ob nicht bezahlte Sozialleistungen von den Erben eingefordert werden können, kann ich nicht sagen. Der Sozialfall ist ja inzwischen weggefallen.

Die Auskunft eines Rechtsanwaltes würde ich im Zweifel einholen.

LG, Nordrheiner
 
Zuletzt bearbeitet:

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Im Dezember 2017 ist mein Bruder verstorben und er hat weder Testament noch Vollmacht in irgendeiner Art und Weise hinterlassen. Seine Lebensgefährtin hat mir mitgeteilt, dass Schulden vorhanden sind und diese von einem Inkassounternehmen eingefordert werden, die er bis Dezember mit einem monatlichen Betrag abgezahlt hat. Aktuell sind immer noch zwischen 5.000 und 10.000 € offen. Ich habe alle Verwandten über diese Situation Informiert, sodass das Erbe beim Nachlassgericht von allen ausgeschlagen werden konnte.
Seine Lebensgefährtin hat mir mitgeteilt, dass mittlerweile Geld auf seinem Bankkonto eingegangen ist, das meinem Bruder zu seinen Lebzeiten zugestanden hätte, jetzt aber erst überwiesen wurde. Darüber hinaus steht im auch noch Sozialhilfe zu, die bis Dato nicht bezahlt wurde.
Seine Lebensgefährtin hat seine Bankkarte mit PIN und auch Zugang zu seinem Onlinekonto, welches sie regelmäßig einsieht.
Nun meine Fragen:
Dürfen wir das gesamte Geld vom Konto abheben und für die Beerdigung nutzen?
Was soll mit dem restlichen Geld gemacht werden?
Müssen wir die Schulden beim Inkassounternehmen und Sonstige damit bezahlen?
Muss die Bank über den Tod meines Bruders informiert werden? (Wenn das so ist, wird das Konto dann nicht eingefroren, sodass kein Zugriff mehr auf noch eingehende Gelder erfolgen kann?)
Machen wir uns strafbar, wenn wir Geld von seinem Konto abheben?
Wir ihr seht, kennen wir uns nicht damit aus und wir wollen auch nichts falsch machen oder sogar Geld unterschlagen. Alles was wir bis jetzt abgehoben haben, habe ich dokumentiert und ist jederzeit einsehbar.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Gruß
Erstmal mein Beileid.
Und - um Himmels Willen, ihr dürft natürlich nichts von der Bank abheben. Erbausschlagung bedeutet, eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Mit dem Tag der Erbausschlagung hat keiner von Euch mehr damit etwas zu tun. Wurdet ihr da beim Gericht nicht belehrt?
Wenn alle - und damit sind alle, leibliche Kinder, Eltern, Geschwister, wenn Verwandte 1. Grades das Erbe ausschlagen, dann werden die Verwandten 2. Grades gesucht und nach dem Erbe befragt. Wenn alle das Erbe ausschlagen, tritt der Nachlassverwalter ein. Er kümmert sich um alles, ihr seid da alle raus von Gesetzes wegen.
Niemand, der das Erbe ausgeschlagen hat, hat jetzt noch mit dem Erbe zu tun.
Die Bank muss über den Tod des Kontoinhabers informiert werden, natürlich. Seine Lebensgefährtin ist nicht erbberechtigt.
Wurde das Erbe ausgeschlagen, dann kann man sich natürlich nicht an einem Konto bedienen.

Was die Beerdigung betrifft, gibt es in Deutschland eine gesetzliche Bestattungspflicht, die allerdings auch regionale Besonderheiten hat. Die Bestattungspflicht besteht unabhängig von einer Erbschaft oder Erbausschlagung. Da könntet ihr Euch nochmal sachkundig machen.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Ich habe alle Verwandten über diese Situation Informiert, sodass das Erbe beim Nachlassgericht von allen ausgeschlagen werden konnte.
Daraus kann ich jetzt nicht erkennen, ob das Erbe von allen tatsächlich ausgeschlagen wurde.

Sofern das Erbe ausgeschlagen wurde, ist auch das Vermögen bzw. ein evt. Kontoguthaben tabu.
Da hat dann Eisherz völlig Recht.
 
6

63er

Gast
Zuerst möchte ich mein Beileid zu Deinem Verlust zum Ausdruck bringen.

Seine Lebensgefährtin hat seine Bankkarte mit PIN und auch Zugang zu seinem Onlinekonto, welches sie regelmäßig einsieht.
Nun meine Fragen:
Dürfen wir das gesamte Geld vom Konto abheben und für die Beerdigung nutzen?

Dies bedeutet nicht, dass die Lebensgefährtin auch das Recht hat, Geld vom Konto des Verstorbenen abzuheben. Sie hat offensichtlich keine Kontovollmacht und Tote heben bekanntlich kein Geld ab.

Das wäre ein offensichtlicher Betrug.

Sorry, dass ich es so drastisch formuliert habe. Aber dieses Ding kann böse nach hinten losgehen.

Geld kann nur ein Erbe abheben, der einen Erbschein hat und somit seine Berechtigung gegenüber der Bank nachweisen kann.
 

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Ich kenne mich jetzt nicht so sehr damit aus. Aber ich weiß das man auch Schulden Erben kann wenn man nicht rechtzeitig Bescheid sagt. Und die Lebensgefährtin oder sonst wer darf nicht so einfach ans Konto.
Außer die haben bei der Bank eine Berechtigung für so einem Fall.
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Solche Geschichten sind heikel und können durchaus dramatische finanzielle Auswirkungen haben.
Wer erbt, erbt auch mögliche Schulden der Erblasser.
Man muss ein Erbe jedoch nicht annehmen und kann es ausschlagen, wobei die Frist dazu eng bemessen ist. In der Regel beträgt diese vier Wochen. Danach hat man die Schulden an der Backe.

Burbacher
 

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