Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Schulden meines verstorbenen Bruders

S

SingleMalt

Gast
Lasst Euch am besten von einem Anwalt für Erbrecht beraten.

Ihr habt das Recht, Euch vor der Entscheidung, ob Ihr das Erbe annehmen oder ablehnen wollt, einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen, damit Ihr eine Entscheidungsgrundlage habt. Habt Ihr das Erbe alle ausgeschlagen, hab ich das richtig verstanden?

Nun meine Fragen:
Dürfen wir das gesamte Geld vom Konto abheben und für die Beerdigung nutzen?
Soweit ich weiß, dürft Ihr das nicht, wenn Ihr das Erbe ausgeschlagen habt.


Müssen wir die Schulden beim Inkassounternehmen und Sonstige damit bezahlen?
Wenn Ihr das Erbe angenommen habt: ja.


Muss die Bank über den Tod meines Bruders informiert werden?
Ja


(Wenn das so ist, wird das Konto dann nicht eingefroren, sodass kein Zugriff mehr auf noch eingehende Gelder erfolgen kann?)
Den Zugriff bekommt dann der Erbe, der mit dem Erbschein zur Bank geht. Dafür muss das Erbe angenommen werden (inkl. der Schulden). Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, weiß ich nicht, wie es dann aussieht.


Machen wir uns strafbar, wenn wir Geld von seinem Konto abheben?
Wenn Ihr das Erbe angenommen habt, könnt Ihr Geld abheben, bzw. das Konto auflösen. Wenn Ihr das Erbe ausgeschlagen habt, gehört Euch das Geld nicht.
 
6

63er

Gast
Solche Geschichten sind heikel und können durchaus dramatische finanzielle Auswirkungen haben.
Wer erbt, erbt auch mögliche Schulden der Erblasser.
Man muss ein Erbe jedoch nicht annehmen und kann es ausschlagen, wobei die Frist dazu eng bemessen ist. In der Regel beträgt diese vier Wochen. Danach hat man die Schulden an der Backe.

Burbacher
Ich erlaube mir die genannte Frist um zwei Wochen zu verlängern. Es geht um 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall.
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Naja so schwarz weiß wie ihr schreibt ist es nicht im Erbschaftsrecht. Auch wenn man ein Erbe ausschlägt was voller Schulden ist kann man auch vom verstorbenen Dinge erben wenn man will wie beispielsweise Versicherungen oder in meinem Fall zusätzliches Geld vom Staat weil mein Vater hoher Beamter war.

Normalerweise braucht man bei der Bank einen Erbschein wenn der Kontoinhaber verstorben ist aber wenn jemand von eurer Familie einen Mitarbeiter von der Bank des verstorbenen Bruders gut kennt dann lassen sich ja bestimmte Dinge arrangieren auf die ich nicht näher eingehen will bevor ich wieder eine Verwarnung von den Mods bekomme. :)
 

Samira73

Mitglied
Die Kosten für die Bestattung können über das Bankguthaben gezahlt werden.
Hierzu die Rechnungen der Bank vorlegen damit die Kosten überwiesen werden.

Ansonsten dürft ihr kein Geld abheben da das Erbe ja nicht angenommen wurde.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben