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SingleMalt
Gast
Lasst Euch am besten von einem Anwalt für Erbrecht beraten.
Ihr habt das Recht, Euch vor der Entscheidung, ob Ihr das Erbe annehmen oder ablehnen wollt, einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen, damit Ihr eine Entscheidungsgrundlage habt. Habt Ihr das Erbe alle ausgeschlagen, hab ich das richtig verstanden?
Ihr habt das Recht, Euch vor der Entscheidung, ob Ihr das Erbe annehmen oder ablehnen wollt, einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen, damit Ihr eine Entscheidungsgrundlage habt. Habt Ihr das Erbe alle ausgeschlagen, hab ich das richtig verstanden?
Soweit ich weiß, dürft Ihr das nicht, wenn Ihr das Erbe ausgeschlagen habt.Nun meine Fragen:
Dürfen wir das gesamte Geld vom Konto abheben und für die Beerdigung nutzen?
Wenn Ihr das Erbe angenommen habt: ja.Müssen wir die Schulden beim Inkassounternehmen und Sonstige damit bezahlen?
JaMuss die Bank über den Tod meines Bruders informiert werden?
Den Zugriff bekommt dann der Erbe, der mit dem Erbschein zur Bank geht. Dafür muss das Erbe angenommen werden (inkl. der Schulden). Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, weiß ich nicht, wie es dann aussieht.(Wenn das so ist, wird das Konto dann nicht eingefroren, sodass kein Zugriff mehr auf noch eingehende Gelder erfolgen kann?)
Wenn Ihr das Erbe angenommen habt, könnt Ihr Geld abheben, bzw. das Konto auflösen. Wenn Ihr das Erbe ausgeschlagen habt, gehört Euch das Geld nicht.Machen wir uns strafbar, wenn wir Geld von seinem Konto abheben?