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sexy-hexy
Gast
Hallo Andi73,
auch wenn ich weiblich bin und eine von vielen die auch keinen Unterhalt vom Ex bekommt möchte ich mich kurz äüßern.
Zum einen möchte ich dir sagen,wenn du dein Kind sehen möchtest gibt es immer enen Weg, man muss sich halt bemühen,beiden Elternteilen sollte es gelingen ihre Probleme untereinander nicht auf dem Rücken der Kinder auszubaden. Kinder brauchen beide Elternteile.
Zum anderen weiß ich genau wie schnell das Jugendamt sich das "geliehene" sprich Unterhaltsvorschuss wieder zurückholt. Aber es gilt immer das der laufende Unterhalt vorgeht solang das Kind noch nicht 18 ist. Es ist auch wahr,das das Jugendamt manchmal versucht eine Klage wegen Unterhaltpflichtverletzung zu erwirken, auch wenn meist nur eine Bewährungsstrafe dabei rauskommt und einige Auflagen die du dann erfüllen musst( manchmal auch mit einem Bewährungshelfer).Laß es nicht soweit kommen und versuche dich mit Ihnen zu einigen in dem du mit kleinen Raten den Unterhaltsvorschuss abzahlst,denn der Wille zählt.
Selbst bei irgentwelchen Pfändungsgeschichten geht der Kindesunterhalt vor, könnte mir auch vorstellen das die Kindesmutter auch einen Titel gegen dich hat,oder?
sexy-hexy
auch wenn ich weiblich bin und eine von vielen die auch keinen Unterhalt vom Ex bekommt möchte ich mich kurz äüßern.
Zum einen möchte ich dir sagen,wenn du dein Kind sehen möchtest gibt es immer enen Weg, man muss sich halt bemühen,beiden Elternteilen sollte es gelingen ihre Probleme untereinander nicht auf dem Rücken der Kinder auszubaden. Kinder brauchen beide Elternteile.
Zum anderen weiß ich genau wie schnell das Jugendamt sich das "geliehene" sprich Unterhaltsvorschuss wieder zurückholt. Aber es gilt immer das der laufende Unterhalt vorgeht solang das Kind noch nicht 18 ist. Es ist auch wahr,das das Jugendamt manchmal versucht eine Klage wegen Unterhaltpflichtverletzung zu erwirken, auch wenn meist nur eine Bewährungsstrafe dabei rauskommt und einige Auflagen die du dann erfüllen musst( manchmal auch mit einem Bewährungshelfer).Laß es nicht soweit kommen und versuche dich mit Ihnen zu einigen in dem du mit kleinen Raten den Unterhaltsvorschuss abzahlst,denn der Wille zählt.
Selbst bei irgentwelchen Pfändungsgeschichten geht der Kindesunterhalt vor, könnte mir auch vorstellen das die Kindesmutter auch einen Titel gegen dich hat,oder?
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