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schwarzfahren - aber ich wars nicht!

ABVJoGo

Aktives Mitglied
Wenn die Identität nicht amtlich festgestellt wurde, was ist dann bitte überhaupt die rechtliche Grundlage in diesem Fall? Da kann ja jeder hergehen und behaupten, er sei jemand anderer. Man muss nur ein paar persönliche Eckdaten einer Person wissen und schon soll das funktionieren?

Also hier bei uns wird immer die Polizei gerufen, wenn es um Schwarzfahrer geht. Alles andere hat überhaupt keinen rechtlichen Bestand.
 
G

Gast

Gast
ich hab in der nähe der schule gewohnt, da hab ich keine karte gebraucht....
sie hatte einen alten schülerausweiß von mir undunähnlich sehen wir uns nicht...
leider ist das so lange her, ich hab das erst vor kurzem erfahren, aber die sachen sind alle letztes jahr passiert...
aber ihr ex meinte er sagt für mich aus
meint ihr das langt?
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
hallo, ich habe folgendes problem
ein andres mädchen ist auf meinen namen mehrmals schwarzgefahren und deshalb soll ich nächsten monat vor gericht.
zu dem zeitpunkt war ich 16.
leider ist es ihr nicht nachzuweißen und ich weiß nicht was ich machen soll...
weder die polizei (bei der vernehmung) noch sonst wer glauben mir...
jetzt habe ich angst wegen etwas verurteilt zu werden, was ich nicht getan habe
bitte helft mir!!!
p.s. ich wusste nicht wohin damit... sorry wenns nicht so passt

Bevor Ihr euch alle den Kopf drüber zerbrecht lasst mich doch mal dazwischen funken. So wie ich das sehe ist der Gast uns immernoch eine ANtwort schuldig! Wie kam es denn dazu? Wie kann man denn mehrmals die Identität beim schwarz fahren verfälschen? Das passt mal überhaupt nicht. In der Vernehmung sind die Polizisten angehalten nichts zu glauben weil sie keine Partei ergreifen dürfen! Dann das nächste, zu was bitte sollte sie den verurteilt werden????? Sie ist 16 vielleicht jetzt 17! schwarz fahren ist keine Straftat sondern eine Ordnungswiedrigkeit! In der regel wird diese mit 60 euro bestraft und erfolgt nach sofortiger unterredung mit der Polizei welche das Kind bei den Eltern abliefert und die 60 Euro einfordert.

Sorry wenn ich das sage aber für mich grenzt das ein bisschen an Spinnerei. Lieber TE bitte siehe das nicht als Beleidigung aber deinem Post fehlt jeglicher Grundsatz.
 
C

chrismas

Gast
@DevilMagic

Wenn man zu oft schwarz fährt, kann man auch zu einer Geldstrafe verurteilt werden, wie es meinem Bruder passierte. Der konnte nicht zahlen, sollte Sozialstunden machen, hatte dazu kein Bock und musste daher für 14 Tage einfahren.
 

diabolo

Aktives Mitglied
Weil hier so auf die TE eingebrochen wird...

Ich bin früher ja öfter mal erwischt worden, weil ich mein Monatsticket ziemlich oft vergessen hatte :eek:.
Ausweis hatte ich niemals dabei. Anrufe wurden auch nie getätigt und schon gar nicht wurde ich zur Polizei mitgenommen.
In nahezu allen Fällen sind die Kontrolleure mit mir ausgestiegen, dort habe ich dann meine Daten genannt (ohne Belege) und durfte dann nach dem Versprechen eine Fahrkarte zu lösen wieder weiterfahren.
Nur hatte ich damals nicht den Mut falsche Daten anzugeben und da die Sache mit der späteren Vorlage des Tickets eh nicht so teuer war, wäre das überzogen gewesen.
Aber mal rein grundsätzlich - es wird sich da in der Handhabung wohl nicht sooo viel geändert haben. :rolleyes:
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Gerade dann hat doch die TE überhaupt keine Abitionen gerichtlich dafür belangt werde zu können.

Es fehlen nicht nur die wirklich echtheitsgeprüften Personalien sondern fehlt euch jedweige Grundlage zur Strafanzeige! Diese kann nur gegen einen Bundesbürger gestellt werden wenn im Vorweld klargestelltund vor allem bewiesen ist das dem Bürger diese Taten auch wirklich zugesprochen werden können. Denn sonst scheitert es doch schon bei der Verfassung der Klageschrift vom Staatsanwalt.
 

ABVJoGo

Aktives Mitglied
...
Dann das nächste, zu was bitte sollte sie den verurteilt werden????? Sie ist 16 vielleicht jetzt 17! schwarz fahren ist keine Straftat sondern eine Ordnungswiedrigkeit! In der regel wird diese mit 60 euro bestraft und erfolgt nach sofortiger unterredung mit der Polizei welche das Kind bei den Eltern abliefert und die 60 Euro einfordert.
...
Glaub das stimmt nicht ganz ... siehe §265a StGB ;)
Es ist eine Straftat - eigentlich logisch, weil man ja betrügen will und sowas wie Vertragsbruch begeht.

Allerdings gilt das nur, wenn man tatsächlich mutwillig versucht, das Entgelt nicht zu entrichten.
Wenn man jetzt unwissentlich ein falsches Ticket z.B. gekauft hat, dann ist man zwar nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheins, aber man wollte ja ein Ticket kaufen. Hier ist der Vorsatz schlecht zu beweisen und wird i.d.R. auch gar nicht erst angenommen - erhöhtes Entgelt muss dann aber trotzdem bezahlt werden.
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Glaub das stimmt nicht ganz ... siehe §265a StGB ;)
Es ist eine Straftat - eigentlich logisch, weil man ja betrügen will und sowas wie Vertragsbruch begeht.

Allerdings gilt das nur, wenn man tatsächlich mutwillig versucht, das Entgelt nicht zu entrichten.
Wenn man jetzt unwissentlich ein falsches Ticket z.B. gekauft hat, dann ist man zwar nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheins, aber man wollte ja ein Ticket kaufen. Hier ist der Vorsatz schlecht zu beweisen und wird i.d.R. auch gar nicht erst angenommen - erhöhtes Entgelt muss dann aber trotzdem bezahlt werden.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen das es dabei um vergessene Tickets ging. Im Vorliegenden Fall kann dem Angeklagten(wenn dem so ist) aber nicht der willetliche Betrug zur Last gelegt werden weil jegliche Form von Beweis fehlt. o_O
 

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