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Sexuelle Nötigung durch den vorbestraften Nachbarn

Mega

Aktives Mitglied
Wie GreyBear oft schreibt, vor Gericht ist man wie auf Hoher See und ich meine man kann da nicht wissen von wo plötzlich eine Welle kommt oder ob das Meer friedlich bleibt, ob es kalt wird furchteinflößend oder ob die Sonne einem gutes gelingen prophezeit.

Es gibt Wellen, tauchen aus dem Nichts auf und verschlingen das Boot.

Es liegt einfach allein in Gottes Hand wie der Richter das Urteil spricht. Man sollte Ruhe bewahren. Gerechtigkeit gibt es nicht auf Erden.

Wenn es dir das wert ist dann kannst Du natürlich in Berufung gehen. Ich als Frau würde das wegen der sexuellen Note vielleicht wirklich machen.

Aber wenn man sich nachher nur blamiert fühlt ist das die Frage. Man hat mir ja gesagt kein Aufruf zur Gewalt bei einem anderen ähnlichen Thread. Ich hatte zwar keinen AUFRUF gemacht nur geschrieben dass ich sollte mich das Gericht im Stich lassen mir eben irgendwelche Schlägertypen überlegen würde. Es gibt Situtationen wo das notwendig ist, weil man nicht in Ruhe gelassen wird. Das andere sind Rachegefühle, du bist aus dem Kreis raus. Wohin damit? NOTWENDIG ist es nicht mehr.... was du fühlst wirst du loslassen müssen. Denn sonst quält es dich. Die Belastung die so eine Täter einer Frau zumutet ist nunmal vor Gericht einfach nie genug geltend gemacht. Du wirst ja jetzt nicht mehr von ihm verfolgt: also loslassen.

Also die seelische Belastung.

Du könntest vielleicht zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen. Das wäre dann das Sahnehäubchen. Aber wahrscheinlich nicht wegen dem sexuellen Part wenn es vor Gericht nicht gezählt hat. Ich kenne mich da nicht aus das kann aber Dein Anwalt beantworten evtl.? Könnte ja sein dass ein anderes Gericht dir glaubt? Glaubwürdigkeit ist bei Nichtbeweisbarkeit auch ein Faktor, habe zumindest davon gehört.

Ist doch gut dass er überhaupt verurteilt wurde. Gibt schlimmere Fälle. Und du hast gezeigt du hast dich gewehrt, das wird er nicht unendlich oft machen können. :daumen:
 

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