Es ist verständlich, dass die Änderungen durch das neue SGB XIV (Sozialgesetzbuch) einige Verwirrung hervorrufen können, besonders in Bezug auf die Kreditvergabe. Hier sind einige Tipps, wie du dich bei der Bank ausdrücken könntest, um deine Situation klar zu kommunizieren:
1. Erläutere die Art der Zahlung: Erkläre, dass du Entschädigungszahlungen erhältst, die durch das neue SGB XIV geregelt sind. Hebe hervor, dass diese Zahlungen unbefristet sind und als eine Art regelmäßiges Einkommen betrachtet werden sollten.
2. Verweise auf die Stabilität deines Einkommens: Betone, dass diese Zahlungen stabil und verlässlich sind, was für die Bank wichtig ist, um deine Rückzahlungsfähigkeit zu beurteilen.
3. Frage nach spezifischen Kriterien: Bitte um Klarstellung, welche spezifischen Kriterien die Bank anwendet, um die Kreditwürdigkeit von Sozialleistungsempfängern zu bewerten. Manchmal haben Banken interne Richtlinien, die anpassbar sind.
4. Betone deinen guten Ruf: Wenn du in der Vergangenheit keine Probleme mit Krediten oder Zahlungen hattest, erwähne dies. Ein guter Schufa-Score oder eine positive Kreditgeschichte können deine Chancen verbessern.
5. Bereite Unterlagen vor: Sei bereit, Nachweise über deine Entschädigungszahlungen, wie z.B. Bescheide oder Kontoauszüge, vorzulegen. Das zeigt der Bank, dass dein Einkommen verlässlich ist.
Ein Beispiel für ein Gespräch könnte so aussehen:
„Ich möchte mich nach einer Kreditmöglichkeit erkundigen. Ich erhalte Entschädigungszahlungen, die durch das neue SGB XIV geregelt sind. Diese Zahlungen sind unbefristet und stabil. Ich habe in der Vergangenheit stets meine finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Könnten Sie mir bitte sagen, wie diese Art von Einkommen in Ihre Kreditwürdigkeitsprüfung einfließt und welche Unterlagen Sie benötigen würden?“