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SGB XIV Kredit?

logig

Mitglied
Ich finde es generell ein Problem, den Leuten egal ob Banken oder Vermietern (z.B. wenn eine neue Wohnung gesucht wird) klar zu machen, dass es besonders beim Berufsschadensausgleich um bleibendes Einkommen handelt, welches aus meiner Sicht eher sicherer auch in Zukunft zu bekommen ist, als Arbeitseinkommen. Dazu kommt die Problematik, dass es hier um Gelder geht, die private Hintergründe zeigen, die es frei sein sollte, mitgeteilt zu werden.

Es wäre schon intressant wie andere Betroffene die nach dem OEG anerkannt wurden, damit umgehen.
 

--gefallen--

Mitglied
Ich finde es generell ein Problem, den Leuten egal ob Banken oder Vermietern (z.B. wenn eine neue Wohnung gesucht wird) klar zu machen, dass es besonders beim Berufsschadensausgleich um bleibendes Einkommen handelt, welches aus meiner Sicht eher sicherer auch in Zukunft zu bekommen ist, als Arbeitseinkommen. Dazu kommt die Problematik, dass es hier um Gelder geht, die private Hintergründe zeigen, die es frei sein sollte, mitgeteilt zu werden.

Es wäre schon intressant wie andere Betroffene die nach dem OEG anerkannt wurden, damit umgehen.

Das sehe ich ganz genauso. Ich habe mir sogar von meinem Anwalt ein Schreiben erstellen lassen, um es Banken und Verkäufer zu erleichtern das Einkommen einzuordnen. Manchmal hilft es aber viele verstehen es trotzdem nicht.
 

Höhnchen

Mitglied
Hi gefallen,

Was steht denn drin im Schreiben?

Was ich auch schwierig finde ist der Bescheid für den BSA in dem die Gesamtsumme benannt wird (BSA und Grundrente), die ich beziehe. Auf diesem ist auch die die komplette Nachzahlung und die Berechnung incl Zinsen enthalten.
Ich möchte mir irgendwann eine neue Wohnung suchen. Dieses Schreiben möchte ich aber nicht vorlegen, da es mir zu persönlich ist und zu viele Daten von mir preis gibt. Habt ihr auch das Problem?

Ich habe mir schon überlegt zum Amt zu gehen und um einen Bescheid zu bitten in dem nur die Auszahlung benannt wird ohne GdS und weitere Daten. Was meint ihr — geht das? Ich möchte mich einfach nicht sooo „nackig“ vor fremden Menschen machen. Das wäre mir wirklich sehr unangenehm, weil ich nicht wüsste wie ich Alles erläutern sollte, ohne mich zu rechtfertigen. Es würde mir sehr schwer fallen meine Grenzen zu schützen.

Von daher finde ich das Thema hier gerade sehr spannend.
 
Zuletzt bearbeitet:

Silan

Aktives Mitglied
Wenn ich was ''vorlegen muss, ist das immer sehr geschwärzt. Ich mache alles was die nix angeht unlesbar.
Wenn jemand was dagegen sagt, sage ich immer, dass das sensible und sehr persönliche Daten sind, die ich nicht offenlegen muss.
Selbbst die Folgebescheide, in denen ja nicht mehr so viele Infos stehen, wird bearbeitet.
 

logig

Mitglied
@ Höhnchen

finde die Idee nicht schlecht. Zwar wird dir das Amt darüber keinen Bescheid schreiben können, allerdings vielleicht ein Schreiben indem drin steht, dass du von der Behörde Berufsschadensausgleich und Grundrente in Höhe von € ... monatlich bis auf weiteres erhälst. Ggf. auch nur das du monatliche Bezüge zur freien Verfügung von € ... erhältst.

Zu überlegen wäre, ob ein Nachweis mit einem Kontoauszug (alles ausser Eingang vom Amt schwärzen) auch zeigt, dass regelmäßig genügen Bezüge / Einkünfte eingehen. Zumal BSA, Grundrente auch nicht über Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden kann, da heirauf keine ESt enthalten ist bzw. beim BSA indirekt bereits abgezogen wird.
 

Höhnchen

Mitglied
Schwärzen ist eine gute Idee. Hätte ich mich so erstmal gar nicht getraut. Ganz ohne Erklärung wirds vermutlich dennoch nicht gehen, da die meisten Menschen OEG/BVG/SGB IVX nicht kennen und nachfragen werden.
Ich finde es nur so entwürdigend einen so schwierigen und persönlichen Teil meiner Lebensgeschichte offenbaren zu müssen, wenn ich etwas tun möchte, was so gar nichts damit zu tun hat, nur um zeigen zu können, dass ich in der Lage bin etwas zu bezahlen.

Wie haben die Menschen auf eure Schriftstücke reagiert? War es für sie nachvollziehbar wovon ihr lebt? Gabs Nachfragen? Diskriminierungen?

Zum Glück steht nichts sofort an, wo ich diesen Schritt der Offenlegung gehen muss.
 

Silan

Aktives Mitglied
Es gibt schon Nachfragen, aber die braucht man ja nicht beantworten. Wenn jemand blöd fragt sage ich, dass der einen rechtskräftigen Bescheid über meine Einkünfte in Händen hält und er nicht mehr zu wissen braucht. Alles andere ist privat.
 

Blaumeise

Aktives Mitglied
Hallo ihr lieben da draußen,

ich mache es mal kurz bekomme ich mit dem neuen SBG XIV einen Kredit bei einer Bank? Also sprich ich hatte tatsächlich online nachgefragt... und da hieß es das Sozialleistungenempfänger keinen kredit bekommen. Aber es sind ja entschädigungszahlungen und bei mir unbefristet. Es heißt jetzt nur anders. Habt ihr einen Tipp wie ich mich ausdücken kann?

Ich habe letztes Jahr mit dem alten System (BVG OEG AR)einen Hauskredit erhalten.

Danke im vorraus. Und bitte keine gemeinheiten zu diesem Thema. Jeder ist mal in einer finanziellen Situation da geht es leider nicht anders.
Bei solchen Fragen kann es auch helfen, mal die KI zu befragen, die spuckt da hin und wieder sinnvolles aus. Vielleicht hilft dir das schon weiter:
Es ist verständlich, dass die Änderungen durch das neue SGB XIV (Sozialgesetzbuch) einige Verwirrung hervorrufen können, besonders in Bezug auf die Kreditvergabe. Hier sind einige Tipps, wie du dich bei der Bank ausdrücken könntest, um deine Situation klar zu kommunizieren:

1. Erläutere die Art der Zahlung: Erkläre, dass du Entschädigungszahlungen erhältst, die durch das neue SGB XIV geregelt sind. Hebe hervor, dass diese Zahlungen unbefristet sind und als eine Art regelmäßiges Einkommen betrachtet werden sollten.

2. Verweise auf die Stabilität deines Einkommens: Betone, dass diese Zahlungen stabil und verlässlich sind, was für die Bank wichtig ist, um deine Rückzahlungsfähigkeit zu beurteilen.

3. Frage nach spezifischen Kriterien: Bitte um Klarstellung, welche spezifischen Kriterien die Bank anwendet, um die Kreditwürdigkeit von Sozialleistungsempfängern zu bewerten. Manchmal haben Banken interne Richtlinien, die anpassbar sind.

4. Betone deinen guten Ruf: Wenn du in der Vergangenheit keine Probleme mit Krediten oder Zahlungen hattest, erwähne dies. Ein guter Schufa-Score oder eine positive Kreditgeschichte können deine Chancen verbessern.

5. Bereite Unterlagen vor: Sei bereit, Nachweise über deine Entschädigungszahlungen, wie z.B. Bescheide oder Kontoauszüge, vorzulegen. Das zeigt der Bank, dass dein Einkommen verlässlich ist.

Ein Beispiel für ein Gespräch könnte so aussehen:
„Ich möchte mich nach einer Kreditmöglichkeit erkundigen. Ich erhalte Entschädigungszahlungen, die durch das neue SGB XIV geregelt sind. Diese Zahlungen sind unbefristet und stabil. Ich habe in der Vergangenheit stets meine finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Könnten Sie mir bitte sagen, wie diese Art von Einkommen in Ihre Kreditwürdigkeitsprüfung einfließt und welche Unterlagen Sie benötigen würden?“
Quelle: ChatGPT
 

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