LiebeSchwester97
Neues Mitglied
Hallo ich habe eine Frage zu Folgendem Fall (Namen fiktiv):
Familie Meier/Schmitz ist eine typisch moderne Patchwork-Familie, Eltern Meier sind geschieden und Frau Meiers zweite Ehe mit Herrn Schmitz, Inder ebenfalls ein Kind zur Welt kam wurde auch geschieden.
Nachdem beide Halbgeschwister einige Jahre bei der gemeinsamen Mutter lebten gesteht diese ein, aufgrund von gesundheitlichen, finanziellen und psychischen Problemen nicht mehr für die Erziehung der Kinder aufkommen zu können, trotzdem teilen die Eltern Schmitz weiter das Sorgerecht. Tochter Meier (15) bekommt einen Vormund und zieht in ein betreutes Jugendwohnen, Sohn Schmitz (7) zu seinem Vater.
Beide pflegen trotzdem weiter den Kontakt und haben ein gutes Verhältnis, da Tochter Meier sich immer wieder um Sohn Schmitz kümmerte und sich auch weiter um ihn sorgt. Mittlerweile wohnt Tochter Meier(19) in Ihrer eigenen Wohnung und befindet sich in Ausbildung. Es stellt sich heraus das Vater Schmitz mit der alleinigen Erziehung Probleme hat, das Kindeswohl von Sohn Schmitz (10) in Auseinandersetzungen durch Übergriffe gefährdet, sodass das Jugendamt aktiv wird. Auch hier steht bald die Frage der Sorgerechtseignung im Raum.
Ist es möglich, da beide Eltern nicht zur optimalen Erziehung von Sohn Schmitz unter Berücksichtigung des Kindeswohls befähigt sind, dass Tochter und ältere Schwester Meier (19) das Sorgerecht der Eltern anzweifeln und selbst beantragen kann? Bzw. wäre es möglich, dass sich Tochter und Mutter einigen und diese Ihr Sorgerecht für Sohn/Bruder Schmitz unter dessen Zustimmung an Tochter Meier überträgt?
Eine Adoption oder Pflegeelternschaft käme nämlich unter Berücksichtigung der Vorraussetzungen (Alter, Eltern-Kind-Beziehung etc.) nicht in Frage.
Alternative wäre sonst nur der Entzug des Sorgerechts beider Eltern und einer Vormundschaft des Jugendamtes für Sohn Schmitz, was Tochter Meier aber abwenden möchte.
Sie fühlt sich in der Lage, für das Wohl des Kindes zu Sorgen und hätte genügend Wohnraum zur Verfügung. Gibt es Chancen für die Schwester in dieser Sorgerechtsfrage?
Was würdet ihr der Schwester raten??
Ich freue mich auf eure Antworten!!
Familie Meier/Schmitz ist eine typisch moderne Patchwork-Familie, Eltern Meier sind geschieden und Frau Meiers zweite Ehe mit Herrn Schmitz, Inder ebenfalls ein Kind zur Welt kam wurde auch geschieden.
Nachdem beide Halbgeschwister einige Jahre bei der gemeinsamen Mutter lebten gesteht diese ein, aufgrund von gesundheitlichen, finanziellen und psychischen Problemen nicht mehr für die Erziehung der Kinder aufkommen zu können, trotzdem teilen die Eltern Schmitz weiter das Sorgerecht. Tochter Meier (15) bekommt einen Vormund und zieht in ein betreutes Jugendwohnen, Sohn Schmitz (7) zu seinem Vater.
Beide pflegen trotzdem weiter den Kontakt und haben ein gutes Verhältnis, da Tochter Meier sich immer wieder um Sohn Schmitz kümmerte und sich auch weiter um ihn sorgt. Mittlerweile wohnt Tochter Meier(19) in Ihrer eigenen Wohnung und befindet sich in Ausbildung. Es stellt sich heraus das Vater Schmitz mit der alleinigen Erziehung Probleme hat, das Kindeswohl von Sohn Schmitz (10) in Auseinandersetzungen durch Übergriffe gefährdet, sodass das Jugendamt aktiv wird. Auch hier steht bald die Frage der Sorgerechtseignung im Raum.
Ist es möglich, da beide Eltern nicht zur optimalen Erziehung von Sohn Schmitz unter Berücksichtigung des Kindeswohls befähigt sind, dass Tochter und ältere Schwester Meier (19) das Sorgerecht der Eltern anzweifeln und selbst beantragen kann? Bzw. wäre es möglich, dass sich Tochter und Mutter einigen und diese Ihr Sorgerecht für Sohn/Bruder Schmitz unter dessen Zustimmung an Tochter Meier überträgt?
Eine Adoption oder Pflegeelternschaft käme nämlich unter Berücksichtigung der Vorraussetzungen (Alter, Eltern-Kind-Beziehung etc.) nicht in Frage.
Alternative wäre sonst nur der Entzug des Sorgerechts beider Eltern und einer Vormundschaft des Jugendamtes für Sohn Schmitz, was Tochter Meier aber abwenden möchte.
Sie fühlt sich in der Lage, für das Wohl des Kindes zu Sorgen und hätte genügend Wohnraum zur Verfügung. Gibt es Chancen für die Schwester in dieser Sorgerechtsfrage?
Was würdet ihr der Schwester raten??
Ich freue mich auf eure Antworten!!