Sisandra
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Solange sich alle Beteiligten einig sind dürfte es kein Problem sein, dass der kleine Bruder künftig bei der wohnt. Wenn der Vater das Sorgerecht hat, kann er für Alltagsdinge der Schwester eine Genehmigung ausstellen, z.B. Arztbesuche zu tätigen mit dem kleinen Bruder. Für größere Entscheidungen kann man sich dan doch hoffentlich zusammensetzen und eine Lösung finden.
Falls das alles nicht funktioniert, bzw. der kleine Bruder nicht zu bändigen ist in der Pubertät bleibt sowieso nur noch das Jugendamt.
Falls das alles nicht funktioniert, bzw. der kleine Bruder nicht zu bändigen ist in der Pubertät bleibt sowieso nur noch das Jugendamt.