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Sorgerechtstreit

Another Ex User

Aktives Mitglied
Letztendlich sollte ja im Sinne des Kindes entschieden werden, und nicht nach dem Wohlbefinden eines Elternteiles.
Es wird sich fast immer einer benachteiligt/übergangen fühlen

Wenn pro Monat nur acht!!! Stunden Besuchszeit eingeräumt werden, dann kommt das nicht aus dem Nichts, egal ob im selben Schützenverein oder nicht.

Das ganze wird auch eine lange Vorgeschichte haben, so was wird nicht innerhalb von einem Tag entschieden, die hier ebenfalls keiner kennt.

Hier kommt ein Forum schon deshalb an die Grenzen, da sich eben nur eine Seite sich zu Wort meldet, und die eigene Meinung ist ja meist nicht objektiv.

Es wird nur eine rechtliche Auseinandersetzung bleiben, ein guter Anwalt, entsprechend Zeit und Geduld vorausgesetzt, in der alle Fakten auf den Tisch kommen und eingehend geprüft werden, um letzten Endes das Beste für das Kind zu erreichen, und nicht um den Konkurrenzkampf der Eltern Vorschub zu leisten, bei dem das Wohlbefinden des Kindes auf der Strecke bleibt.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
8 Stunden pro Monat sind für ein 3-jähriges Kind so gut wie nichts. Bis es sich an diese "Person" immer wieder gewöhnt hat, sind die 2 Stunden um. Und ein Jugendamt entscheidet beileibe nicht immer zum Wohle des Kindes. Deshalb muss das ein guter Anwalt sein, der eine sinnvolle Strategie entwickeln und umsetzen kann.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Im Moment versteh ich das so nicht.
In §1631 des BGB ist folgendes geregelt:

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

> Wenn der Vater versucht, "das Sorgerecht für sich allein zu beanspruchen", dann hat die Mutter aktuell ebenfalls noch das Sorgerecht.
Dieses müsste aber schon vom Gericht beschnitten sein, um der Mutter davon abweichend ein nur zweistündiges Umgangsrecht zuzuschreiben.

(2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
> Durch den Entzug des Umgangsrechts wird es einen Verstoß gegen dieses Rechtsgut gegeben haben.
Der Verstoß kann strafbar sein, vgl.: §171 StGB: "Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt(...)"

Nun fragt man sich allerdings, wie die Mutter es geschafft hat, gegen das Rechtsgut des BGB zu verstoßen und sich gleichzeitig eben nicht strafbar gemacht hat.
Hat sie sich nicht strafbar gemacht, so müsste der Grund präzisiert werden, wieso sie das Rechtsgut verletzt hat, sonst kann man es ihr ja nicht nehmen.

Eigentlich müsste ein Anwalt- wenn denn die Mutter das Sorgerecht noch hat - auf Veranlassung der Mutter für das Kind (prozesskostenhilfeberechtigt, da 3Jahre) - das Umgangsrecht mit der Mutter einklagen.
Es liefe dann quasi darauf hinaus, dass die Mutter den Prozess gegen sich selbst anstrengt.

Da sich aber der Prozess entweder für oder gegen die Mutter entwickelt, kann der aktuelle Anwalt der Mutter das Kind schlecht vertreten, denn dieser befände sich in einer Interessenkollision.
Die Mutter müsste dann ihren Anwalt für sich aber einen anderen Anwalt für die Tochter besorgen - glaub ich.
Noch dazu müsste der Anwalt der Mutter prüfen, ob es sich bei Aussagen des Vaters den Buchstaben des Gesetzes nach um falsche Verdächtigung handelt, strafbar nach § 164 StGB, weil die Sorgerechtsstreitigkeiten Behördensache ist und dort gegen die Mutter ein Verfahren eingeleitet wurde, welches die Einschränkung des Sorgerechts zur Folge hatte.
Der Ausgang dieses Verfahrens müsste wiederum als Grundlage in einem anderen Verfahren dienen , in dem über die Wiederaufnahme des Kindes bei der Mutter zu befinden ist, und das eine Verfahren von oben müsste mit dem anderen hier verbunden werden.

Eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung begeht allerdings auch die Tochter, wenn der Mann die Tochter zu Recht verdächtigt hat und sie ihn also falsch verdächtigt, sie falsch verdächtigt zu haben. Dies zu prüfen wäre Sache des Rechtsvertreters um eine Gefahr gegen die Tochter ab zu wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Leere?Zukunft

Sehr aktives Mitglied
Ich vermute, das Jugendamt sowie der Vater nur ein Ziel haben, meine Enkelin völlig der Mutter zu entfremden
Der Vater kann das als Ziel haben,weil er aus irgendwelchen Gründen deiner Tochter schaden will.( Wenn deine Tochter wirklich keine Gefahr für das Kind ist ,schadet er damit natürlich auch das Kind ).
Warum sollte aber das Jugendamt versuchen wollen deine Enkelin ihrer Mutter zu entfremden?
Kannst du vllt mal versuchen mit dem Vater deiner Enkelin zu sprechen?
Warum tut er so etwas?
Wohnt ihr in der Nähe? Könnte das Kind ihre Mutter zum Beispiel bei euch sehen?
 

Soley

Aktives Mitglied
Der Fokus sollte auf einen sehr guten Rechtsanwalt liegen. Ist eurer nur mittelmäßig, dann wechselt.

Wenn ihr die finanziellen Mittel habt, dann beauftragt zudem eine Detektei. Die soll sich dem Ex vertrauensvoll nähern und Beweise für das Gericht sammeln, dass gewisse Aussagen gelogen waren.

Rechtsanwalt und Detektei sollten vorher miteinander kommunizieren, um einen Plan zu entwickeln, der später vor Gericht gewicht haben wird.
 

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