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Sozialamt, Betreuerin, Wohnung, Geld, Ungewissheit.

kickersguese

Neues Mitglied
Ich habe länger überlegt wie ich am besten schreiben soll,ich fange einfach mal an. Ich bin 42 und in einer Behindertenwerkstatt und kriege 255 Euro im Monat von der Werkstatt. Da ich davon keine Wohnung bezahlen kann kriege ich noch Grundsicherung. Letztes Jahr hatte ich mit meinen Vermieter und den Sozialamt Probleme wegen der Jahres Abrechnung was beinahe dazu geführt hätte das mir die Leistungen gestrichen worden wären. Aus dem Grund habe ich dann selber eine gesetzliche Betreuung beantragt. Um das Thema abzukürzen: Habe jetzt eine Betreuung, die mir bei Problemen mit Ämtern und den Vermieter hilft. Ich habe dabei den Fehler gemacht das ich auch zugestimmt habe das sie auch eine Übersicht über meine Finanzen hat. Ich habe nämlich ein offizielles Konto bei der Volksbank (das ich bei den Anträgen angegeben habe) und eins bei der Sparkasse wo ich mir über Jahre was angespart habe( das habe ich nicht angegeben). Und ja ich weiß Klever war das nicht Grade. Jedenfalls hat meine Betreuerin das Konto von der Sparkasse jetzt dem Sozialamt gemeldet. Ich war mit der Summe die insgesamt auf beiden Konten waren über das Schonvermögen was man haben darf. Jetzt ist eine meiner größte Sorgen das ich eine Anzeige wegen Sozialbetrug kriege. Meine Betreuerin meinte das das Sozialamt da wohl relativ kulant ist in solchen Fällen, aber ich wohl Geld zurück zahlen muss. Für diesen Monat habe ich auch kein Geld mehr vom Amt gekriegt. Jetzt habe ich die Sorge das ich meine Wohnung nicht mehr bezahlen kann. Diesen und nächsten Monat könnte ich noch alles selber bezahlen aber dann würde es auch eng werden. Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus, würde das Amt mir wieder Geld bezahlen bevor ich aus meiner Wohnung raus muss? Hab auch noch keine Ahnung wie viel die wieder haben wollen.
 

kasiopaja

Urgestein
Ich habe länger überlegt wie ich am besten schreiben soll,ich fange einfach mal an. Ich bin 42 und in einer Behindertenwerkstatt und kriege 255 Euro im Monat von der Werkstatt. Da ich davon keine Wohnung bezahlen kann kriege ich noch Grundsicherung. Letztes Jahr hatte ich mit meinen Vermieter und den Sozialamt Probleme wegen der Jahres Abrechnung was beinahe dazu geführt hätte das mir die Leistungen gestrichen worden wären. Aus dem Grund habe ich dann selber eine gesetzliche Betreuung beantragt. Um das Thema abzukürzen: Habe jetzt eine Betreuung, die mir bei Problemen mit Ämtern und den Vermieter hilft. Ich habe dabei den Fehler gemacht das ich auch zugestimmt habe das sie auch eine Übersicht über meine Finanzen hat. Ich habe nämlich ein offizielles Konto bei der Volksbank (das ich bei den Anträgen angegeben habe) und eins bei der Sparkasse wo ich mir über Jahre was angespart habe( das habe ich nicht angegeben). Und ja ich weiß Klever war das nicht Grade. Jedenfalls hat meine Betreuerin das Konto von der Sparkasse jetzt dem Sozialamt gemeldet. Ich war mit der Summe die insgesamt auf beiden Konten waren über das Schonvermögen was man haben darf. Jetzt ist eine meiner größte Sorgen das ich eine Anzeige wegen Sozialbetrug kriege. Meine Betreuerin meinte das das Sozialamt da wohl relativ kulant ist in solchen Fällen, aber ich wohl Geld zurück zahlen muss. Für diesen Monat habe ich auch kein Geld mehr vom Amt gekriegt. Jetzt habe ich die Sorge das ich meine Wohnung nicht mehr bezahlen kann. Diesen und nächsten Monat könnte ich noch alles selber bezahlen aber dann würde es auch eng werden. Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus, würde das Amt mir wieder Geld bezahlen bevor ich aus meiner Wohnung raus muss? Hab auch noch keine Ahnung wie viel die wieder haben wollen.
Wieso kannst Du Deine Wohnung nicht mehr bezahlen, wenn Du Vermögen auf der Bank hast?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Du musst den Betrag aufbrauchen, der über dem Schonvermögen liegt. Wenn du also z.B. 3000€ zu viel hast und bisher hat das Sozialamt 500€ im Monat gezahlt, dann stellen sie für 3000:500=6 Monate die Zahlung ein. Danach geht es normal weiter. Deine festen Kosten wird deine Betreuerin also in dieser Zeit von dem Sparkasse Konto bezahlen.

Strafanzeige usw. denke ich nicht. Der Umstand dass du einen Betreuer hast zeigt ja, das dir der Überblick fehlt. Es war also keine Absicht.
 

flower55

Aktives Mitglied
Ich war mit der Summe die insgesamt auf beiden Konten waren über das Schonvermögen was man haben darf. Jetzt ist eine meiner größte Sorgen das ich eine Anzeige wegen Sozialbetrug kriege.
Hallo,
es besteht Vermögen über das Schonvermögen hinaus.
Da bleibt: Entweder früh genug das Amt darüber zu informieren oder das, was über das Schonvermögen hinausgeht, abzuheben.

Findet sich eine/ein gute:r Sachbearbeiter:in die/der kulant ist, ist es so, wie es ist.
Es kann auch das Gegenteilige passieren.

alles Liebe
flower55
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
hast du denn dein Schonvermõgen schon aufgebraucht, sonst könntest du doch notfalls deine Wohnung davon bezahlen? Ist das Geld festgelegt?

Mit gesetzlicher Betreuung kannst du dich ja immer rausreden, dass du den Überblick völlig verloren hast, falls der Sacharbeiter da besonders streng sein sollte.

Mach dir nicht zuviele Gedanken und lass es auf dich zukommen. Wenn der gesetzliche Betreuer sich einen Überblick über deine Finanzen verschaffen muss und Sparguthaben etc dem Amt nachmeldet, wird das vermutlich akzeptiert, da du ohne gesetzlichen Betreuer ja nicht in der Lage bist, deine Finanzen selber zu regeln, so kann man dir zumindest keinen Vorsatz/Betrug unterstellen.

Für die Zukunft, werde ehrlich und verschweige nichts, wenn du Gelder beim Amt o.ä. beantragen musst.

Probleme mit Nebenkosten und Vermietern sind zudem an der Tagesordnung, da holt man sich dann Hilfe vom Mieterschutzbund und lässt dort die jährliche Abrechnung prüfen und fragt dort nach, wenn der Vermieter einen mit irgendwas nicht in Ruhe lässt.

Jede 2. Abrechnung ist falsch, oft werden Kosten abgerechnet, die nicht abgerechnet werden dürfen oder es wird falsch berechnet.

Überleg dir mal, was es dir in Zukunft bringt, wenn du einen gesetzlichen "Babysitter" hast, den du ständig mit einbeziehen und um Erlaubnis fragen musst.

Nicht falsch verstehen, wenn du einen Betreuer brauchst, dann ja. Ansonsten ist es immer besser, wenn man seine Dinge selber regelt, das kann man lernen, wenn man ins kalte Wasser springt und sich um diese Dinge kümmert.
 

kickersguese

Neues Mitglied
hast du denn dein Schonvermõgen schon aufgebraucht, sonst könntest du doch notfalls deine Wohnung davon bezahlen? Ist das Geld festgelegt?

Mit gesetzlicher Betreuung kannst du dich ja immer rausreden, dass du den Überblick völlig verloren hast, falls der Sacharbeiter da besonders streng sein sollte.

Mach dir nicht zuviele Gedanken und lass es auf dich zukommen. Wenn der gesetzliche Betreuer sich einen Überblick über deine Finanzen verschaffen muss und Sparguthaben etc dem Amt nachmeldet, wird das vermutlich akzeptiert, da du ohne gesetzlichen Betreuer ja nicht in der Lage bist, deine Finanzen selber zu regeln, so kann man dir zumindest keinen Vorsatz/Betrug unterstellen.

Für die Zukunft, werde ehrlich und verschweige nichts, wenn du Gelder beim Amt o.ä. beantragen musst.

Probleme mit Nebenkosten und Vermietern sind zudem an der Tagesordnung, da holt man sich dann Hilfe vom Mieterschutzbund und lässt dort die jährliche Abrechnung prüfen und fragt dort nach, wenn der Vermieter einen mit irgendwas nicht in Ruhe lässt.

Jede 2. Abrechnung ist falsch, oft werden Kosten abgerechnet, die nicht abgerechnet werden dürfen oder es wird falsch berechnet.

Überleg dir mal, was es dir in Zukunft bringt, wenn du einen gesetzlichen "Babysitter" hast, den du ständig mit einbeziehen und um Erlaubnis fragen musst.

Nicht falsch verstehen, wenn du einen Betreuer brauchst, dann ja. Ansonsten ist es immer besser, wenn man seine Dinge selber regelt, das kann man lernen, wenn man ins kalte Wasser springt und sich um diese Dinge kümmert.
Also die Summe die ich über den Schonvermögen lag habe ich schon aufgebraucht. Habe mir neue Möbel gekauft. Irgendwann werde ich auch wieder ohne Betreuung klar kommen
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Also die Summe die ich über den Schonvermögen lag habe ich schon aufgebraucht. Habe mir neue Möbel gekauft.
Und genau darum hast du einen Betreuer. Wenn du das so gemacht hättest, bevor du Geld vom Sozialamt beziehst, dann wäre das genau richtig gewesen. Und jetzt ist das komplett falsch.

Das Sozialamt erwartet, das du dieses Betrag über dem Schonvermögen sparsam einsetzt. Das du damit solange hinkommst, wie der gleiche Betrag beim Sozialamt auch gereicht hätte. Ich hatte es dir in meinem ersten Beitrag ja an einem Beispiel vorgerechnet.

Jetzt kommt eine Weile gar nichts mehr vom Amt. Du hast nur das Geld von der Werkstatt. Da diese 255€ nicht reichen, musst du nun zusätzlich dein Schonvermögen verwenden. Solange bis das Amt wieder zahlt.

Erkundige dich, wie lange das Sozialamt nichts zahlt. Deine Betreuerin soll derweile weiter Miete und Strom zahlen. Von deinem Schonvermögen. Wenn du ihr das nicht erlaubst, kommt seht schnell die Wohnungskündigung. Und als nächstes die Stromabschaltung.
 

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