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Sozialamt will uns Haus wegnehmen

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General gibt es es nicht, Vorsorgevollmacht (Opa, aber ohne Eigentumsregelung nur Vermietung), Patientenverfügung gibt es nicht. Bankvollmacht gibt es, aber da war die Bank bei auflösen der Sparkonten schon etwas eklig da wieder irgend ein Satz im Betreuerausweis meine Oma gefehlt hat.
also wenn ihr keine Vollmacht über das Eigentum habt (mit entsprechendem Zusatz, dass ihr solche Verkäufte tätigen dürft- das muss nämlich explizit mit bevollmächtigt sein), KÖNNT ihr das Haus soweit ich weiß garnicht für eure Großeltern verkaufen.. Zumindest nicht so ohne weiteres. Das müsste vermutlich gerichtlich geregelt werden. (KLärt das mal beim Anwalt)
Aber vermieten könnt ihr, wenn ihr, wie Du schreibst, eben die Betreuer seid.
Also das würde ich mal gleich als erstes machen: Die größere der beiden Wohnungen vermieten (sollte eure die größere sein, würde ich überlegen, in die kleinere umzuziehen). Damit gewinnt ihr doch auch erstmal Boden unter den Füßen.
Wie viel Miete kommt dann ungefähr rein? Netto so 1500,-, vielleicht 2000?
Also das ist ja schon mal was.
Wie viel von den 5000 Euro wird von der Pflegekasse übernommen?
Wie viel könnt ihr zuzahlen? Würdet ihr einen Kredit bekommen?
Lässt es sich so nicht stemmen?
Fragt auch mal den Anwalt, ob ihr das Haus nicht beleihen könnt: Also nicht IHR, sondern eure Großeltern, die durch euch vertreten wären. Dann enstehen zwar auch Schulden, die ihr als Erben eines Tages erben würdet, aber vielleicht ist das immernoch die bessere Lösung.

Sollte e garnicht anders gehen und ein Verkauf unumgänglich sein, würde ich EINE der beiden Wohnungen verkaufen (und dabei auf ein notarielle Vorkaufsrecht hinarbeiten. evtl ist da möglich- so könntet ihr vielleicht die Wohnung eines Tages zurückkaufen)
So wie ich gelesen habe, wohnt ihr in München: DH man sollte halten, was zu halten ist und nur im nötigsten Notfall verkaufen. Also lieber nur eine Wohnung verkaufen, als beide. In München wäre das für eine unrenovierte 3-Zimmerwohnung mit sagen wir mal 70 qm ja auch noch eine stolze Summe, von der ihr eure Eltern lange pflegen könntet, ohne da Haus komplett zu verkaufen.

Ihr hattet keinen Mietvertrag, da die Großeltern nichts mehr geschäftsfähig sind, könnt ihr da nichts deixeln, z.B. lebenslanges Wohnrecht oder so. Alles vorbei
Nein, so stimmt das nicht. Ein Mietvertrag ist unter Umständen auch mündlich gültig. Dadurch dass man in einem Haus mit Wissen der Eigentümer über Jahre wohnt, kann man ja unterstellen, das man dort nicht einfach so gewohnt hat, sondern Mieter war.
Was ein Problem werden könnte ist die Tatsache, dass Das Finanzamt wenn keine Mietzahlungen geleistet wurden eine Schenkung unterstellen könnte: Also die Eltern haben die monatliche Miete geschenkt.
In dem Fall wäre das aber wiederum kein Problem, denn es wurde ja sonst nix verschenkt und 400 000 hat die Mutter der TE Freibetrag und 200 000 die TE ans Enkelin: DA kommt viel Miete zusammen, bis das ausgeschöpft ist.
Also darauf solltet ihr den Anwalt ansprechen: Ob man eure Wohnverhältnisse quasi auf diesem Weg "legitimieren" kann.

DAs ist sowieso das wichtigste: Dass ihr euch einen guten Anwalt nehmt und das ganze wirklich vom Fachmann absichern lasst. DAs ist wirklich wichtig: Niemals sowas allein versuchen!
 
So ähnlich ging es Bekannten von mir. Von heute auf morgen sollten Sie ihr Häuschen loswerden und zwar am besten für ganz viel Geld.
Die haben sich dann notgedrungen Geld von Bekannten geliehen und sich einen Anwalt genommen.
Der Mann war echt nicht schlecht. Da hat sich die Kohle für gelohnt.
Daher schließe ich mich den Leuten hier an, sucht euch einen guten Anwalt.
Listet jetzt schon mal auf was ihr alles bisher bezahlt habt an dem Haus (ihr habt ja geschrieben, das renoviert wurde auf eure Kosten), welche pflegerischen Leistungen ihr bisher auch für eure Eltern bzw Großeltern erbracht habt, inwieweit ihr ansonsten den Eltern bzw Großeltern im Haushalt/Leben geholfen habt.
Und wie schon jemand anmerkte, ist es ganz wichtig, sobald ihr schriftlich habt dass das Haus verkauft werden muss, dass Ihr Widerspruch einlegt.
Damit gewinnt ihr erstmal Zeit. Das ist auch wichtig für den Anwalt.
Ich drücke euch ganz fest die Daumen, dass man euch weiterhelfen kann.
 
Mündlicher Mietvertrag? Es sind keine Zahlungen erfolgt. Nachher stellt der Staat Euch 600 im Monat× xjahre in Rechnung, die ihr nachzahlen könnt, wenn das Haus nicht ausreicht die Kosten zu decken.
 
Mündlicher Mietvertrag? Es sind keine Zahlungen erfolgt. Nachher stellt der Staat Euch 600 im Monat× xjahre in Rechnung, die ihr nachzahlen könnt, wenn das Haus nicht ausreicht die Kosten zu decken.
Der Staat kann rückwirkend keine Miete in Rechnung stellen. Er könnte höchstens den Eltern die nicht gezahlten Steuern in Rechnung stellen oder aber eben eine Schenkung vermuten (was das warhscheinlichste wäre) und auf diese Schenkung dann Steuern verlangen. Aber da die Höhe der Schenkung (also Miete für X-Jahre) ganz bestimmt nicht überhalb des Freibetrags liegt, würde das wohl nicht ins Gewicht fallen.
Die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, einen mündlichen Mietvertrag irgendwo geltend zu machen ist aber etwas, das definitiv ein Anwalt klären müsste.
Das wäre meiner Meinung nach nur dann sinnvoll, wenn es wirklich zum verkauf kommen würde und man eben auch unter dem neuen Eigentümer wohnen bleiben möchte.
Aber bevor man das komplette Haus verkauft, wäre es wirklich besser, nur eine Wohnung zu verkaufen. So viel behalten wie möglich.
Übrigens: Es kann sogar durchaus unterm Strich garnicht so verkehrt sein, eine Wohnung bereits zu Lebzeiten zu verkaufen. Die Frage ist: Wollt ihr das haus nach dem Erbfall überhaupt behalten oder nicht? Falls ihr sowieso an einen (Teil-)Verkauf denkt, wäre es vielleicht sogar von Vorteil, es bereits jetzt zu machen: man darf nicht vergessen: Ein Haus in München zu erben bedeutet eigentlich IMMER, dass man entweder schon frühzeitig überschrieben muss oder aber massiv Erbschaftssteuer zahlen muss.
Wenn ihr nichts verkauft, bedeutet das ja ziemlich sicher, dass ihr Schulden machen müsste und evtl auch noch zu dem Haus Schulden erben würdet. Also dann hättet ihr Erbschaftssteuer +Schulden.
Wenn ihr gleich was verkauft, verringern sich Steuer und Schulden.
Lasst das doch mal von einem Steuerberater durchrechnen.
Also bei einem haus in München ist man ja ganz schnell bei einem Wert von 1,5 Millionen (vermutlich sogar drüber. Je nach Grundstücksgröße und lage) und das bedeutet, dass man mal eben 200 000 auf den Tisch des Hauses legen kann. Das + eventuelle Schulden....DAs muss man gut durchrechnen- unbedingt mit Fachmann.
 
Erbschaftssteuer wird so oder so anfallen, da das Geld ja meinen Großeltern gehört. Natürlich wäre es besser es jetzt zu verkaufen und keine Schulden zu machen. Das Problem ist, finde in München und Umgebung bezahlbare Mietwohnung wo nicht schon dutzende Bewerber davor warten. Da wir 3 Zimmer brauchen müssen wir sehr weit raus und ganz knapp kalkulieren wenn dan Mieterhöhung kommen wird es sehr eng.
Wir werden jetzt erstmal das Betreuungsgericht anschreiben damit wir Betreuer werden und für beide auch Haus sowie Vermögen verwalten dürfen und einen Anwalt suchen.
 
Interessante Aussage. Aber das Haus haben wollen.....
Genau das habe ich mir auch gedacht. Finde das ebenso eklig wie die Aussage, dass man nur hoffen könne, dass die Großeltern bald sterben, damit man keine weiteren Kosten hat.
Jahrelang umsonst gewohnt und so ne Menge Geld gespart (berentet und wegen Krankheit nur teilweise arbeitsfähig hin oder her), und dann, wenn es unbequem wird, auf ein möglichst schnelles Ableben der Großeltern hoffen... Wenn das nicht egoistisch ist weiß ich es auch nicht.
 
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