General gibt es es nicht, Vorsorgevollmacht (Opa, aber ohne Eigentumsregelung nur Vermietung), Patientenverfügung gibt es nicht. Bankvollmacht gibt es, aber da war die Bank bei auflösen der Sparkonten schon etwas eklig da wieder irgend ein Satz im Betreuerausweis meine Oma gefehlt hat.
also wenn ihr keine Vollmacht über das Eigentum habt (mit entsprechendem Zusatz, dass ihr solche Verkäufte tätigen dürft- das muss nämlich explizit mit bevollmächtigt sein), KÖNNT ihr das Haus soweit ich weiß garnicht für eure Großeltern verkaufen.. Zumindest nicht so ohne weiteres. Das müsste vermutlich gerichtlich geregelt werden. (KLärt das mal beim Anwalt)
Aber vermieten könnt ihr, wenn ihr, wie Du schreibst, eben die Betreuer seid.
Also das würde ich mal gleich als erstes machen: Die größere der beiden Wohnungen vermieten (sollte eure die größere sein, würde ich überlegen, in die kleinere umzuziehen). Damit gewinnt ihr doch auch erstmal Boden unter den Füßen.
Wie viel Miete kommt dann ungefähr rein? Netto so 1500,-, vielleicht 2000?
Also das ist ja schon mal was.
Wie viel von den 5000 Euro wird von der Pflegekasse übernommen?
Wie viel könnt ihr zuzahlen? Würdet ihr einen Kredit bekommen?
Lässt es sich so nicht stemmen?
Fragt auch mal den Anwalt, ob ihr das Haus nicht beleihen könnt: Also nicht IHR, sondern eure Großeltern, die durch euch vertreten wären. Dann enstehen zwar auch Schulden, die ihr als Erben eines Tages erben würdet, aber vielleicht ist das immernoch die bessere Lösung.
Sollte e garnicht anders gehen und ein Verkauf unumgänglich sein, würde ich EINE der beiden Wohnungen verkaufen (und dabei auf ein notarielle Vorkaufsrecht hinarbeiten. evtl ist da möglich- so könntet ihr vielleicht die Wohnung eines Tages zurückkaufen)
So wie ich gelesen habe, wohnt ihr in München: DH man sollte halten, was zu halten ist und nur im nötigsten Notfall verkaufen. Also lieber nur eine Wohnung verkaufen, als beide. In München wäre das für eine unrenovierte 3-Zimmerwohnung mit sagen wir mal 70 qm ja auch noch eine stolze Summe, von der ihr eure Eltern lange pflegen könntet, ohne da Haus komplett zu verkaufen.
Ihr hattet keinen Mietvertrag, da die Großeltern nichts mehr geschäftsfähig sind, könnt ihr da nichts deixeln, z.B. lebenslanges Wohnrecht oder so. Alles vorbei
Nein, so stimmt das nicht. Ein Mietvertrag ist unter Umständen auch mündlich gültig. Dadurch dass man in einem Haus mit Wissen der Eigentümer über Jahre wohnt, kann man ja unterstellen, das man dort nicht einfach so gewohnt hat, sondern Mieter war.
Was ein Problem werden könnte ist die Tatsache, dass Das Finanzamt wenn keine Mietzahlungen geleistet wurden eine Schenkung unterstellen könnte: Also die Eltern haben die monatliche Miete geschenkt.
In dem Fall wäre das aber wiederum kein Problem, denn es wurde ja sonst nix verschenkt und 400 000 hat die Mutter der TE Freibetrag und 200 000 die TE ans Enkelin: DA kommt viel Miete zusammen, bis das ausgeschöpft ist.
Also darauf solltet ihr den Anwalt ansprechen: Ob man eure Wohnverhältnisse quasi auf diesem Weg "legitimieren" kann.
DAs ist sowieso das wichtigste: Dass ihr euch einen guten Anwalt nehmt und das ganze wirklich vom Fachmann absichern lasst. DAs ist wirklich wichtig: Niemals sowas allein versuchen!