Der Thread handelt nicht davon,dass man das Geld zurückzahlen wollte.
Er handelt auch nicht davon,dass das Geld irgendwo liegt und man es nicht los wird .
Zur "Not" nimmt man das Geld und geht persönlich zum "Amt" und fragt dort,ob sie es
dort annehmen oder was sonst damit passieren soll. 😉
Ob man es behalten und gleich ausgeben kann/soll .😀
Die Jobbörse wird stutzig,wenn jemand keinen weiteren Antrag auf Fortführung von ALG II einreicht,
der zeitig zugeschickt wurde.. Man wird es nicht mehr nötig haben,weil man bereits andere Einnahmen hat,
von dem man nichts weiß/wußte.
Der neue ALGII Antrag wird eingereicht b e v o r der vorhergehende Bewilligungszeitraum abläuft.
Wenn man nachdenkt......(?)
Es wird die Chance gegeben , das Geld in voller Höhe zurück zu zahlen,bevor man wegen Sozialbetrug
angeklagt wird, Man geht ja davon aus,das das unrechtmäßig überwiesenen Geld nicht angerührt wurde.
Egal,ob man einen Brief abgesendet haben will,dass man das Geld gern behalten möchte...bla,bla.
Man hat eine Überzahlung,von der man weiß,dass sie einem nicht zusteht,nicht auszugeben !
(Da hilft einem kein nachträglich zusammengebasteltest Konstrukt,wie es dazu kam......)
Mir ist klar ,auf was man hinausmöchte.
Man möchte seine Hände in Unschuld waschen.
Man habe ja geschrieben,dass man Arbeit hat und das Geld
behalten wollte.Man sich nicht zurückgemeldet,also war das in Ordnung,dass man es weiterhin bekam und ausgab....
Ob das Gericht das auch so sieht ? Ich habe da meine Bedenken.