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Sozialleistungsbetrug oder Missverständnis?

@patch: er hat doch die sache aufgeklaert, per brief. betrug kanns nur sein, wenn er etwas falsch darstellt, aber doch nicht, wenn er alles richtig darstellt und nur das amt nicht lesen kann oder keine zeit findet, das schreiben zu lesen.

solange das amt auch nicht anfaengt, seine schreiben zu lesen und zu bearbeiten und fleissig weiter geld schickt, sehe ich auch keine notwendigkeit, das geld jeden monat zurueckzuschicken. bestenfalls koennte man von ihm erwarten, das geld nicht aufzubrauchen und es dann zurueckzuschicken, wenn das amt sein schreiben bearbeitet hat und das geld zurueck haben will.
Sowas macht man per Einschreiben ,den behaubten ich habe einen Brief geschrieben wird nicht reichen.
 
Hat man als Sozialleistungsempfanger kein Nummer oder ähnliches?
wenn die bei Bezahlungskenmerk dazu geschrieben wird mit ein Zusatz Retour unzerechte Zahlung, ist das sicher zu zu ordnen.

außerdem die Idee das das Amt wegen Schulden, weiter Sozialleistungen bezahlen soll obwohl die einer nicht zugestehen ist echt dreist oder saudumm.

Zu ersterem Nein, dort wird nur die BG Nummer aufgeführt + ein zusätzlicher Zahlencode.

Zu letzterem stimme ich dir zu, aber es ist ebenso mittlerweile bekannt, dass die Jobcenter solche Arbeitsmeldungen gerne mal untergehen lassen, dabei ist es ein leichtes für sie, mal eben an den PC zu gehen, nach Erhalt einer solchen Meldung und anschließend die Zahlungen erst einmal zu stornieren, ist nur ein einziger Klick!
 
Zu ersterem Nein, dort wird nur die BG Nummer aufgeführt + ein zusätzlicher Zahlencode.

Chrismas,

ich versteh dich nicht, die BG-Nummer gehört doch zum Kunde und wird beim Auszahlungen unter Vermerk doch genannt. Wieso sollte das Amt dann bei eine Rückbuchung mit dieselbe BG-Nummer und den Zusatz "Retour kein Anspruch" Das Amt diese Zahlung nicht zurück verfolgen können? Die zusätzliche Zahlencode macht da den Kohl noch nicht fett?
 
Du redest hier von einer Einrichtung vom Staat, wenn du da ohne Kassenzeichen etwas einzahlst, geht gar nichts!
 
Natürlich geht das, oder willst du mir sagen das das Geld dann zurück überwiesen wird?

Das der Staat dann länger nachsuchen muss soll der TE doch egal sein, er hat als Beweis ein Kontoauszug wo die Rückbuchung steht mehr braucht er nicht.


auch der Staat kann vernünftig buchen und arbeitet mit professionelle Programme.
Die Kontoauszüge werden bei diese mengen von Buchen ganz bestimmt automatisch eingelesen und eventuelle nicht zu zu ordnen Geldeingänge kommen auf ein Zwischenkonto.
Also muss bei ein Problem das schnell auffindbar sein. Dazu die BG-Nummer den Betrag und den Rückbuchungsdatum. Das dauert keine 5 Minuten.

Wenn der Staat so noch nicht arbeiten sollte, dann habe ich gerne die Nummer von derjenige die dafür veranwortlich ist. Es wäre ein nette Auftrag das so für den Staat ein zu richten. 😀
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Thread handelt nicht davon,dass man das Geld zurückzahlen wollte.

Er handelt auch nicht davon,dass das Geld irgendwo liegt und man es nicht los wird .

Zur "Not" nimmt man das Geld und geht persönlich zum "Amt" und fragt dort,ob sie es
dort annehmen oder was sonst damit passieren soll. 😉
Ob man es behalten und gleich ausgeben kann/soll .😀



Die Jobbörse wird stutzig,wenn jemand keinen weiteren Antrag auf Fortführung von ALG II einreicht,
der zeitig zugeschickt wurde.. Man wird es nicht mehr nötig haben,weil man bereits andere Einnahmen hat,
von dem man nichts weiß/wußte.
Der neue ALGII Antrag wird eingereicht b e v o r der vorhergehende Bewilligungszeitraum abläuft.
Wenn man nachdenkt......(?)

Es wird die Chance gegeben , das Geld in voller Höhe zurück zu zahlen,bevor man wegen Sozialbetrug
angeklagt wird, Man geht ja davon aus,das das unrechtmäßig überwiesenen Geld nicht angerührt wurde.
Egal,ob man einen Brief abgesendet haben will,dass man das Geld gern behalten möchte...bla,bla.

Man hat eine Überzahlung,von der man weiß,dass sie einem nicht zusteht,nicht auszugeben !

(Da hilft einem kein nachträglich zusammengebasteltest Konstrukt,wie es dazu kam......)

Mir ist klar ,auf was man hinausmöchte.
Man möchte seine Hände in Unschuld waschen.


Man habe ja geschrieben,dass man Arbeit hat und das Geld
behalten wollte.Man sich nicht zurückgemeldet,also war das in Ordnung,dass man es weiterhin bekam und ausgab....

Ob das Gericht das auch so sieht ? Ich habe da meine Bedenken.
 
Dem Amt ließ er in Form eines formlosen Schreibens davon wissen bzw. beantragte (formlos) weitere Unterstützung aufgrund seiner hohen Schulden (Kopien waren davon beigelegt). Sofern dies nicht machbar sei, bat er um Rückmeldung bzw. Einstellung der Zahlungen.

sorry, aber allein das versteh ich schon nicht. wieso soll das amt seine schulden bezahlen? ich kenn mich da nicht aus, gibt's solche fälle? würd mich echt mal interessieren...

ansonsten: dein bruder hat geld kassiert, das ihm nicht zusteht. war ihm nicht klar, dass er keinen anspruch hat? selbst dann hätte er doch stutzig werden müssen, dass er keine antwort bekommen hat. und so lange das nicht geklärt ist, rührt man dieses geld dann eben nicht an.

klingt irgendwie, als versuche man sich hinter "naivität" zu verstecken. nützt nur im zweifel nix, wie heißt es doch so schön, "dummheit schützt vor strafe nicht"...
 
Überzahlungen sind übliche Praxis im ersten Monat eines neuen Arbeitsverhältnisses, ganz einfach, weil die Leistung im Voraus kommt und Lohn im Nachhinein. Dann sind Einkommensnachweise zu erbringen und das Geld wird zurückgefordert seitens des JC. Das hat mit Betrug erstmal nichts zu tun. Jedoch bei 4000 Euro kann es sich nie und nimmer nur um einen Monat handeln, das sind mehrere Monate. Und wenn ich mehrere Monate merke, dass ich zu Unrecht Geld erhalte, sollte ich dann schon mal tätig werden. Veränderungsmitteilung per Einschreiben schicken zum Beispiel.
 
Hallo zusammen,

Dem Amt ließ er in Form eines formlosen Schreibens davon wissen bzw. beantragte (formlos) weitere Unterstützung aufgrund seiner hohen Schulden (Kopien waren davon beigelegt). Sofern dies nicht machbar sei, bat er um Rückmeldung bzw. Einstellung der Zahlungen.

Also wir steuerzahlen werden sicher nicht seine schulden abzahlen wo kommen wir denn dann hin😕
Dazu bei 4000€ ging das ganze ca 5-6 Monate. Nach der 2 oder sagen wir 3 zahlung hätte er einfach beim amt vorbei gehen können und dort bei einem gespräch alles klären können und das geld zurück geben.
Aber er dachte ja geil behalten wir das geld ist ja sexy ne...
Und er kann mir net erzählen damit das amt wirklich weiter seine volle stütze bezahlt weil er schulden hat sowas gibt es nicht und wird es nicht geben! Und kein mensch ist so blöde und glaubt sowas oder kauft ihm das ab.
Ich weiss nicht wie hoch die schulden sind aber bei kanpp über 1000€ Netto klingt ein insolvenzverfahren mit einen sogenannten Null-Plan für ihn doch gut weil bei kanpp über 1000€ netto kann man bei ihm nicht viel holen.

Aber am ende zu sagen das ist Betrug was gemacht würde weil bei 4000€ ging das über Monate und keiner ist so blöde und denkt das amt zahlt seine schulden sry ist einfach betrug was gemacht würde....
 
Das Amt übernimmt keine Schulden, denn sonst würde der Steuerzahler die Schulden zahlen.

Für die Regelung solcher Sachen gibt es Schuldnerberatungsstellen.

das kann so nicht pauschal gesagt werden. wenn der bruder des te's schulden wie ein lord hätte, und alles verzockt worden wäre, wäre das sicher kein problem. aber damits bezahlt werden würde, müssten noch ein paar milliarden drauf...
 

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