Ich verkaufe auch einiges bei ebayKleinanz.
und habe in jeder Anzeige:
"Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme"
drin stehen.
... was schon mal fraglich ist, da Garantie ein freiwilliges Versprechen ist.
Wenn man freiwillig aber keine Garantie abgibt, braucht man ebenso freiwillig nicht darauf hinzuweisen, dass man sie nicht gewährt.
Bleibt der Ausschluß der Gewährleistung.
Jeder hat die Pflicht zu gewährleisten - es sei denn, der Verkäufer schließt sie aus.
Ausschließen kann der Verkäufer seine Gewährleistung aber nicht oberhalb der Grenzen, die das Gesetz vorsieht , denn der Ausschluss wäre gesetzeswidrig - und damit nichtig. ( §309 BGB).
Daher schließt man als Privatverkäufer die Gewährleistung sinnigerweise nur in dem Rahmen aus, der möglich ist, anderenfalls ist die gesamte Klausel unwirksam.
Wer die Rücknahme ausschließt, schließt sie auch dann aus, wenn es einen Mangel gibt. Dann aber besteht nur noch die Möglichkeit, den Käufer in Geld zu entschädigen. Man nimmt sich also selbst die Möglichkeit, den Artikel zu verbrauchen oder anderweitig zu verkaufen.
Also sollte man überlegen, ob man zwar die Rücknahme nicht direkt anbietet aber sie auch nicht direkt ablehnt. Also ob man es offen lässt und gar nichts dazu schreibt.