Anzeige(1)

Trotz mündlicher Zusage einer Stelle, neue Bewerbung rausschicken?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Hallo zusammen, ich habe nun nach einigen Monaten der Arbeitslosigkeit endlich eine Zusage für einen Job bekommen. Jetzt muss nur noch der Vertrag durch den Personalrat und dann könnte ich im Juli dort anfangen zu arbeiten.
Jetzt ist es so, dass ich noch auf die Rückmeldung einer anderen, für mich attraktiveren Stelle warte. Außerdem habe ich auch eine super interessante Stelle gefunden, bei der ich nicht umziehen müsste. Soll ich mich darauf bewerben? Die Bewerbungsgespräche sollen laut Stellenausschreibung noch im Juni stattfinden. D.h. noch bevor ich den Vertrag der Stelle mit Zusage unterzeichnet habe.
Hat jemand Erfahrung mit Absagen vor Vertragsunterzeichnung? Hat das irgendwelche Konsequenzen für mich, wenn ich da kurzfristig abspringe?
 
Hi,

solang nichts schriftliches vereinbart ist können die dir in aller Regel garnix. Du denen allerdings auch nicht, wenn die noch abspringen ;-)

Ich an deiner Stelle würde mich sogar unbedingt weiter bewerben, wenn die sich mit dem schriftlichen so lange Zeit lassen.

Zudem: Es gibt in der Probezeit sogar verkürzte Kündigungsfristen. Auch zu diesem Zeitpunkt kannst du gut und gerne noch bye bye sagen ;-)

LG
 
Im Grunde genommen gilt auch die mündliche Vereinbarung als Vertrag.

Aber das ist kaum beweisbar und deswegen zu klagen, wäre ein sinnloses Unterfangen. Also kannst Du Dich als ungebunden betrachten.

Ehrlicher wäre es, Bescheid zu geben, dass man sich weiter umsieht. Mir ist es selbst schon gegangen, dass mir Leute abgesprungen sind, mit denen alles schon fest vereinbart war. Sowas macht sehr sauer.
 
Weidebirke hat recht: auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Ich würde die zugesagte Stelle annehmen und dort anfangen. Du kannst dich trotzdem weiterbewerben und schauen, ob es mit der für dich interessanteren Stelle klappt. Bei der zugesagten Stelle kannst du in der Probezeit problemlos kündigen, aber so bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 
Weidebirke hat recht: auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Ich würde die zugesagte Stelle annehmen und dort anfangen. Du kannst dich trotzdem weiterbewerben und schauen, ob es mit der für dich interessanteren Stelle klappt. Bei der zugesagten Stelle kannst du in der Probezeit problemlos kündigen, aber so bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Das stimmt nicht so ganz, denn falls es einen mündlichen Vertrag gäbe, dann wäre dieser schwebend unwirksam, da die Zustimmung des Personal- bzw. Betriebsrates noch nicht vorliegt. Und nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz ist dieser zur Mitbestimmung verpflichtet.
 
Vorsicht bei mündlichen Zusagen! Mir ist es einmal passiert, dass mir eine Stelle mündlich versprochen wurde aber sich der betreffende Personalleiter nicht mehr gemeldet hat. Nicht einmal bei Nachfrage via Mail (ein Monat später). Erst als ich eine Beschwerde in CC an den Chef geschickt habe kam eine Entschuldigung mit der Erklärung, dass man keine passende Stelle für mich frei hätte.

Bewerbe dich auf jeden Fall weiter, denn sonst verschwendest du kostbare Zeit. Eine der Stellen kannst du immer noch absagen solange du nichts unterschrieben hast.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
A Darf ich trotz Krankschreibung zur Arbeit? Beruf 20
F Kein Job in Sicht trotz guter Ausbildung Beruf 41
G Ehrenamt trotz Krankschreibung? Beruf 20

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben