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Umgangsrecht, Umgangskosten wie viel und welche Rechte?

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich habe heute erfahren, dass ein Vater der kein gerichtliches Umgangsrecht
hat leider von einem Jobcenter nur schwer Chancen hat, dass er
regelm. sein Kind sehen kann, da man davon ausgeht, dass keine 14 Tage Regelung
besteht.😱
Alleine, dass der Vater eine Vaterschaft anerkannt hat und Unterhalt zahlt, reicht einem JC nicht aus, dass es die Umgangskosten bezahlt, damit der KV eben auch sein Kind regelm. besuchen kann.
Kennt jemand von euch genau die Gesetzesregelung, wenn der KV mehr als 260 km weg lebt, ob er eine Übernachtung vom JC bezahlt bekommen muss?
Fahrtkosten mit Auto oder nur billiges Bahnticket wo er ca 8 Std. einfach unterwegs ist??
Ich weiß, dass es Urteile gibt, dass das JC Kosten f. Umgang übernehmen muss, nur die Frage ist, wie hoch und für was genau??
Denn was bringt einem Vater, wenn er Kosten von 200 Euro hat aber nur 50 vom JC bekommt...?
Ich weiß, es gibt unter euch Menschen die alles daran setzen um ihre Kinder zu sehen, aber wo kein Geld, kann man auch nix sparen für den Umgang...😉
 
Ich habe mich heute für einen Papa stark machen wollen......
Und als die Dame vom JC hörte, dass da nix gerichtliches da ist
und nur eben ne Vaterschaftsanerkennung und ein Titel f. Unterhalt
wurde ihre Stimme sehr leise und sie meinte, da wird es schwer
die Kosten f. Umgang durch zu setzen. 😱
Ich glaube da haben zu wenig Väter bisher dagegen gesprochen....
die würde bei uns was erleben.😀
Es gibt ja noch Väter die nen A....in der Hose haben und für
ihre Kids um Erstattung der Kosten kämpfen....
 
Wenn alles nicht nützt, dann soll der Vater halt mit genau der Begründung, dass das Jobcenter sonst nicht unterstützt auf Umgang klagen. 😉

Dafür braucht er keinen Anwalt und die Gerichtskosten halten sich ganz sicher in erträglichen Grenzen.
 
"Denn was bringt einem Vater, wenn er Kosten von 200 Euro hat aber nur 50 vom JC bekommt...?"

260 km sind mit der Bahn mit dem Regionalexpress in weniger als 3 Stunden abzufahren. Je nachdem ob es noch das gleiche Bundesgebiet ist oder nicht würde ein Ticket (Länderticket, welches den ganzen Tag gültig ist) um die 20 Euro kosten. Durchfährst Du ein anderes Bundesgebiet liegst Du dann eben bei zwei Ländertickets und damit bei 40 Euro pro Fahrt. Das Länderticket ist von 9 Uhr morgens bis 3 Uhr morgens des Folgetages meines Wissens benutzbar. Und üblicherweise fahren auch Züge zu diesen Zeiten. Wenn man sich also zwischen 9 bis 10 Uhr in den Zug setzt ist man etwa gegen 13 Uhr am Zielbahnhof. Und wenn man gegen 19 Uhr wieder nach Hause fährt dürfte das auch nicht zu spät sein.

Ich finde die veranschlagten 50 Euro von JC deshalb mehr als fair. Und wer seinen Umgang dann nicht ausübt ist einfach nur extrem bequem.
 
Sparangebot 94 Euro...da ist mit 50 kein Blumentopf zu gewinnen und
das macht auch ein KV nicht lange mit...na ja hält nicht lange
durch, wenn er drauf zahlt...denke ich zumindest....🙄
Na ja, ich als Mutter denke anders, denn ich hatte z.B. noch nie Kosten ersetzt
bekommen und ich habe schon viele km mein Kind wohin gebracht...
Das JC würde mir als Mutter auch nix ersetzen, die sagen ist Sache des KV. 😉
 
"Denn was bringt einem Vater, wenn er Kosten von 200 Euro hat aber nur 50 vom JC bekommt...?"
. . .
Ich finde die veranschlagten 50 Euro von JC deshalb mehr als fair. Und wer seinen Umgang dann nicht ausübt ist einfach nur extrem bequem.
.
Auf den Punkt gebracht.
Das meiste Gejammere ist nichts anderes als eine Ausrede für die eigene Faulheit.
 
Können sich den der Vater und die Mutter nicht darauf einigen, daß man sich abwechselt beim abholen und bringen??
Ich finde es sehr wichtig, daß Kinder kontakt zu beiden Elternteilen haben. Und nicht nur für 5- 6 Std. alle 14 Tage( 13 Uhr ankommen am Zielbahnhof und 19 Uhr wieder abfahren).
Ich finde auch, daß es nichts mit Faulheit zu tun hat. Es werden vielen Elternteilen, die nicht mit ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben echt viele Steine in den Weg gelegt, wenn es um den Umgang mit den Kindern geht.
Wenn die Eltern sich nicht mehr lieb haben, heißt das doch nicht, daß man auch die Kinder nicht mehr lieb hat...

Warum sollte einem Vater nicht geholfen werden, wenn er nun mal den Kontakt zu seinen Kindern halten will??
 

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