Vermisst
Aktives Mitglied
Ich habe heute erfahren, dass ein Vater der kein gerichtliches Umgangsrecht
hat leider von einem Jobcenter nur schwer Chancen hat, dass er
regelm. sein Kind sehen kann, da man davon ausgeht, dass keine 14 Tage Regelung
besteht.😱
Alleine, dass der Vater eine Vaterschaft anerkannt hat und Unterhalt zahlt, reicht einem JC nicht aus, dass es die Umgangskosten bezahlt, damit der KV eben auch sein Kind regelm. besuchen kann.
Kennt jemand von euch genau die Gesetzesregelung, wenn der KV mehr als 260 km weg lebt, ob er eine Übernachtung vom JC bezahlt bekommen muss?
Fahrtkosten mit Auto oder nur billiges Bahnticket wo er ca 8 Std. einfach unterwegs ist??
Ich weiß, dass es Urteile gibt, dass das JC Kosten f. Umgang übernehmen muss, nur die Frage ist, wie hoch und für was genau??
Denn was bringt einem Vater, wenn er Kosten von 200 Euro hat aber nur 50 vom JC bekommt...?
Ich weiß, es gibt unter euch Menschen die alles daran setzen um ihre Kinder zu sehen, aber wo kein Geld, kann man auch nix sparen für den Umgang...😉
hat leider von einem Jobcenter nur schwer Chancen hat, dass er
regelm. sein Kind sehen kann, da man davon ausgeht, dass keine 14 Tage Regelung
besteht.😱
Alleine, dass der Vater eine Vaterschaft anerkannt hat und Unterhalt zahlt, reicht einem JC nicht aus, dass es die Umgangskosten bezahlt, damit der KV eben auch sein Kind regelm. besuchen kann.
Kennt jemand von euch genau die Gesetzesregelung, wenn der KV mehr als 260 km weg lebt, ob er eine Übernachtung vom JC bezahlt bekommen muss?
Fahrtkosten mit Auto oder nur billiges Bahnticket wo er ca 8 Std. einfach unterwegs ist??
Ich weiß, dass es Urteile gibt, dass das JC Kosten f. Umgang übernehmen muss, nur die Frage ist, wie hoch und für was genau??
Denn was bringt einem Vater, wenn er Kosten von 200 Euro hat aber nur 50 vom JC bekommt...?
Ich weiß, es gibt unter euch Menschen die alles daran setzen um ihre Kinder zu sehen, aber wo kein Geld, kann man auch nix sparen für den Umgang...😉