Piepel
Aktives Mitglied
Wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot drauf ist und das Haus im Rahmen einer Schenkung übertragen wurde, bleibt nur die Rückgabe, falls Vermieten auch nicht geht.
Es fallen dabei nicht unerhebliche Kosten an, die 10% des Wertes betragen können.
Gelingt es, den Eltern den Verkauf abzuringen, kannst Du mit dem Geld nichts tun, denn alles was Du kaufst, würde wieder Dir gehören.
Damit hätte sich das Problem nur verlagert aber nicht erledigt.
Dasselbe würde später irgendwann passieren, wenn Du es anlegst und es sich vermehrt.
Alternativ verdunstet es durch Inflation und Du investierst in Deinen Mietanteil, damit er nicht sagen kann, dass er nichts beitragen kann. Dann aber bestimmen andere, welche Tapete Du bekommst, wie lange Du geduldet bist.
Wenn seine Ansage ernst gemeint war, würde ich an Deiner Stelle überlegen, ob er ein Wandersmann ist. Die Fernbeziehung mit dem Ziel der Trennung ( und wohnen an verschiedenen Orten) spricht nicht gerade für einen Beziehungswillen sondern für das Gegenteil.
Es fallen dabei nicht unerhebliche Kosten an, die 10% des Wertes betragen können.
Gelingt es, den Eltern den Verkauf abzuringen, kannst Du mit dem Geld nichts tun, denn alles was Du kaufst, würde wieder Dir gehören.
Damit hätte sich das Problem nur verlagert aber nicht erledigt.
Dasselbe würde später irgendwann passieren, wenn Du es anlegst und es sich vermehrt.
Alternativ verdunstet es durch Inflation und Du investierst in Deinen Mietanteil, damit er nicht sagen kann, dass er nichts beitragen kann. Dann aber bestimmen andere, welche Tapete Du bekommst, wie lange Du geduldet bist.
Wenn seine Ansage ernst gemeint war, würde ich an Deiner Stelle überlegen, ob er ein Wandersmann ist. Die Fernbeziehung mit dem Ziel der Trennung ( und wohnen an verschiedenen Orten) spricht nicht gerade für einen Beziehungswillen sondern für das Gegenteil.