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Unfallfragebogen wie genau?

Spt457

Aktives Mitglied
Hallo,
ich habe vor zwei Wochen meine Onkel geholfen, der einen landwirtschaftichen Betreib hat. Ich habe für die Arbeit von meinem Patenonkel keine finanziellen Gegenleistungen erhalten. Während ich meinem Onkel half, habe ich mich an einem Bein verletzt. Ich bin am nächsten Tag zu einem Arzt, der mir einen Verband angelegt hat. Ich habe dann einen Unfallfragebogen bekommen. Familienmitglieder haben mir geraten, doch bitte bei der Vorfallbeschreibung etwas vage zu bleiben, und nicht detailiert zu beschreiben, wie der Unfall korrekt passiert ist. Eine Verwandte, die als MFA arbeitet, hat mir gesagt, dass die Krankenkasse das wahrscheinlich nicht nachverfolgen wird, da die Behandlungskosten nicht seh hoch waren . Ich zweifle etwas, was ich machen soll. Was würdet ihr mir raten? (sorry, dass ich wieder so einen Beitrag schreibe. Ich wollte die Beiträge nicht mehr so viele Beiträge schrieben.
 

Uwe

Aktives Mitglied
Arbeitsunfall, aber das geht nur, wenn du versichert warst, wenn alles nach Gesetz korrekt angezeigt war. Freundschaftsdienst etc. ist ein schwieriges Thema, dann wäre es eine Art Freizeitunfall oder Unfall zu Hause, anders wie Arbeits- oder Wegeunfall, wo man ja anders behandelt wird, auch die jeweilige Berufsgenossenschaft mit reinspielt. Und bei Arbeits- Wegeunfällen muss man einen Unfallfragebogen dann genau ausfüllen, da geht es ja meist um finanzielle Leistungen neben den gesundheitlichen Dingen. Da muss auch ein D- Arzt das untersuchen. Ich würde da keinen Bogen ausfüllen nach deiner geschilderten Situation.
 

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Hast Du von der Krankenkasse einen Bogen bekommen?

Wenn ja, damit soll heraus gefunden werden, ob sie jemand anderen haftbar machen können.

Ich gehe davon aus, dass von Dir keine Antwort kommen wird?
 
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1807

Gast
Man einen familenangehörigen bei der Arbeit geholfen, dabei hat man keinen Unfallschutz. Die Kosten für die Heilbehandlung muss man selbst tragen, ist auch nicht Aufgabe einer Krankenkasse. Auch Folgeschäden werden nicht gezählt.
Ein Versicherungsfall bei der Unfallgenossenschaften kann nur der Arbeitgeber melden, wenn ein Arbeitgeber drei Tage ausfällt ist der verpflichtet das zu melden.
Es war absolut dumm zu Arzt zu gehen und dort was von einen Arbeitsunfall zu reden.
 

Bitterschokolade

Aktives Mitglied
Ich kenne solch einen Bogen nur von meiner Unfallversicherung. Da musste ich Uhrzeit, Unfallhergang und mögliche Beteiligung Dritter angeben.
Die Kosten für die Heilbehandlung muss man selbst tragen, ist auch nicht Aufgabe einer Krankenkasse. Auch Folgeschäden werden nicht gezählt.
Wie kommst du denn da drauf? Natürlich bezahlt die Krankenkasse des TE, wenn sonst niemand bezahlt.
 

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Die Kosten für die Heilbehandlung muss man selbst tragen, ist auch nicht Aufgabe einer Krankenkasse.
In welchem Land lebst Du? In Deutschlandist es jedenfalls nicht so.
Es sei denn er ist nicht versichert.

Es war absolut dumm zu Arzt zu gehen und dort was von einen Arbeitsunfall zu reden.
Du bist ja freundlich.
Wo schreibt der TE, dass er beim Arzt von einem Arbeitsunfall gesprochen hat?
 

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