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ungerechtfertigte Abmahnung unterschreiben?

Eine Abmahnung muss nicht unterschrieben werden. Es besteht keine gesetzliche Pflicht dazu, und die Unterschrift hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Abmahnung.

Was sollte beachtet werden?
  • Fordern Sie Bedenkzeit ein, bevor Sie unterschreiben.

  • Prüfen Sie, ob die Unterschrift nur den Empfang der Abmahnung bestätigt oder auch den Inhalt anerkennt.

  • Unterschreiben Sie nicht, wenn die Abmahnung Formulierungen wie „erhalten und akzeptiert“ oder „gelesen und bestätigt“ enthält.

  • Unterschreiben Sie nicht, wenn die Abmahnung den Vorfall so darstellt, wie er in der Abmahnung steht.
Was kann passieren, wenn ich die Abmahnung nicht unterschreibe?

    • Der Arbeitgeber kann gerichtliche Schritte einleiten, um Schadensersatz und Unterlassung zu fordern.
    • Dies kann im Zweifel zu höheren Kosten und Problemen führen.
Wie kann ich mich wehren?
    • Sie können eine Gegendarstellung einreichen, in der Sie halten fest, warum Sie sich Ihrer Meinung nach nicht vertragswidrig verhalten haben.
    • Sie können sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
  • Letzteres war mein Weg!
Gruß von Grisu
 
Ich würde definitiv nicht einfach unterschreiben, weil du ja nicht das Problem warst, sondern das System nicht funktioniert hat.


An deiner Stelle würde ich mir einen anderen Job suchen. Wenn man solche Sachen nicht besprechen kann und gleich eine Abmahnung kommt, fehlt in meinen Augen auch die Wertschätzung dir gegenüber als Arbeitnehmer.
 
Hast du die Mails für dich gesichert?

Falls man dich loswerden will (davon würde ich ausgehen), würde ich ggf. auch damit rechnen, dass von Abeitgeberseite deine "Beweise" aus deinem Postfach gelöscht werden.

Mir hatte man auch mal eine Abmahnung geschickt, die vor Gericht nicht haltbar gewesen wäre. Es war als Signal an mich gedacht, um mich unter Druck zu setzen (ich war zu dem Zeitpunkt krank geschrieben). Wir hatten uns zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.

Du kannst dir getrost schon mal einen Anwalt über die Rechtsschutzversicherung organisieren....möglicherweise wirst du ihn auch später noch brauchen (Arbeitszeugnis o. ä.).

Pass auf dich auf!
 
Beweise sichern, Arbeitssuchend melden, Gegendarstellung schreiben, beraten lassen wenn nötig, auf Löschung aus Akte bestehen.

Ich würde ja sowas von abgehen - schriftlich und regelkonform und ätzend höflich, aber nicht vergessen zu erwähnen, dass ich hoffe, dass das schnell geklärt werden kann und ich nicht meine Kanzlei damit nerven muss.

Die wollen dich da eh nicht.
 
Hast du die Mails für dich gesichert?

Falls man dich loswerden will (davon würde ich ausgehen), würde ich ggf. auch damit rechnen, dass von Abeitgeberseite deine "Beweise" aus deinem Postfach gelöscht werden.

Mir hatte man auch mal eine Abmahnung geschickt, die vor Gericht nicht haltbar gewesen wäre. Es war als Signal an mich gedacht, um mich unter Druck zu setzen (ich war zu dem Zeitpunkt krank geschrieben). Wir hatten uns zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.

Du kannst dir getrost schon mal einen Anwalt über die Rechtsschutzversicherung organisieren....möglicherweise wirst du ihn auch später noch brauchen (Arbeitszeugnis o. ä.).

Pass auf dich auf!

Danke.
Das Merkwürdige ist halt, ich bin ja noch in der Probezeit. Warum kündigen sie mich dann nicht einfach so, da bräuchte es ja eigentlich weder die Angabe von Gründen, noch eine Abmahnung.
Finde das ganze höchst dubios.
 
Da können sie sich gut rausreden weil so viel Wechsel im Unternehmen ist. Die Mitarbeiter sind ja nicht "fähig" klingt doch viel besser als Unternehmen passt die Nase nicht.

Bei mir war es ganz einfach so, dass ich den Aufbau des Pflegeheimes von Anfang an verfolgt habe und dabei auch auf diverse Pflegefehler und anderes gestoßen wurde. Es stellte sich raus, dass in dem Teil des Unternehmen ASB in BaWü alle Mitarbeiter dieser Geschäftsführung in neuen Heimen innerhalb der ersten beiden Jahre gekündigt wurden...... damit das entsprechende Wisse nicht mal in falsche Ohren gerät...

Gruß von Grisu
 

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Ice Arbeitsvertrag unterschreiben - Arbeitsrecht Beruf 16

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