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Ungerechtfertigte Lohnpfändung wegen Unterhalt

U

Unregistriert

Gast
Hallo,

mein Vater bekommt von seiner EX und deren Tochter nun die 7. Lohnpfändung. Leider kann er gegen diese nicht mehr vorgehen da der Zahltag in ein paar Tagen ist. Ich habe es auf seinen Kontoauszügen gesehen das das Geld überwiesen ist. Wie kann das sein, das es in Deutschland soooo einfach ist Lohnpfändungen zu beantragen.

Hat jemand erfahrung in diesem Bereich. Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand Tipps geben kann, wie man dagegn vorgehen kann ohne großartige Kosten.

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Vielen Vielen Dank.

Grüße SImone
 
L

Luiserl

Gast
Hallo Simone, wenn ein Titel bestejt, kann jederzeit eine Lohnpfändung gemacht werden. Es kommt darauf an, ob Deinem Vater der "nichtpfändbare Betrag" übrig bleibt. Wie hoch der ist, wenn er mit Kind zusammenlebt weiß ich nicht. Aber das ist sicher im Internet irgendwo zu finden. Wenn dieser Betrag durch die Pfändung überschritten wird, kann Dein Vater per Amtsgericht die Pfändung reduzieren oder aussetzen lassen.

Gibt es keinen Weg, auf normalem Weg eine freiwillige Zahlung zu vereinbaren?

Hatte einen ähnlichen Fall in der Familie. Ich habe damals, weil arbeitslos, Rechtsbeighilfe beantragt. Der Anwalt hat die Pfändung einfrieren lassen, bis eine zumutbare Zahlung per Amtgerichtsbeschluss zwischen den Parteien ausgehandelt war.

Vielleicht kan Dir das weiterhelfen.
LG Luiserl
 
U

Unregistriert

Gast
Hallo Simone,
weißt du wie beschissen es ist, wenn man jahrelang dem Unterhalt hinterher rennen muss??? Ich kann es dir sagen, ... "alsolut beschissen"!!!
Wenn dein Vater nicht genug Einkommen hat, dannmuss er zum Amtsgericht gehen und den Unterhalt neu berechnen lassen. Wenn es dann bei dem Unterhaltsanspruch bleibt, dann muss dein Vater zahlen. Vorallem solange das alte Urteil rechtskräftig ist muss er auch für alle Rückstände aufkommen. Wenn das Kind 18 Jahre wird sollte der Unterhalt auf alle Fälle neu berechnet werden, da die Kinder da schon meist selbst ein Einkommen beziehen (z.B. Ausbildungsgeld).
Solange der Vater den Unterhalt nicht abändern lässt, muss man davon ausgehen, dass er diesen auch zahlen kann. Ansonsten ist es eine Frage der Bequemlichkeit mal danach zu gehen. Besser ist es bei Rückständen einen vernünftigen Zahlungsplan, vorallem schriftlich mit der Mutter des Kindes zu vereinbaren.
Ich kenne aber auch die andere Seite, denn mein Mann ist auch zwei Kindern aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtet und man hat wirklich sehr dran zu knappern, wenn eine erhebliche Summe jeden Monat fällig ist, zumal noch Kinder im haushalt leben. Es geht nicht immer fair ab, aber wenn man sonst keine Unterhaltsverpflichtungen hat, dann sollte man dem schon nachgehen, denn das Kind kann nichts dafür und auch wenn sie noch klein sind haben sie schon große Wünsche und stellen ihre Ansprüche. Da muss man seine nun mal hinten anstellen und auf eigenen Luxus und Ansprüche verzichten. Dein Vater sollte auch einmal die Mutter und das Kind versuchen zu verstehen und überdenken, ob seine Zahlungsmoral immer vorbildlich war.
Kümmert er sich wenigsten ab und zu um das Kind? Dann würde sicher auch so manches Entgegenkommen von der Mutter zu erwarten sein. Ein vernünftiges gespräch unter vier Augen wär in dem Fall dann doch mal anzuraten!


Gruß Ilona
 
U

Unregistriert

Gast
Hallo Simone,

Ich noch einmal!
Wenn du noch Fragen hast, dann kannst du dich gern über meine Email an mich wenden.
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Gruß Ilona
 

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