Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Unterhalt,alter 18,Auszug??

W

Walther

Gast
Hallo an alle...
also...ja wie soll ich das sagen...
mein bester freund (nennen wir ihn mal smith)
und ich wollen jewels von zuhause ausziehen und ne wg gründen!
mein Stand...
ich 18
Gymnasium
kein eigenes einkommen
eltern getrennt
bekomme 225€ Unterhalt von meinem Vater...
meine mum ist von der Idee nicht begeistert und meinte dann ziehe ich ohne ihre zustimmung aus und bekomme keinen cent von ihr....
so
problem:
1.weiß ich nicht wie mein vater reagiert (ob er mir den unterhalt dann streicht oder kürzt)
2.hat meine mutter mit ihrer aussage recht?
3.falls ich von meiner mutter kein geld bekomme müsste ich nen nebenjob(400€ basis) annehmen dann könnte mein vater doch den unterhalt auch wieder kürzen oder?
das wars zu meiner person
nun zu meinem Kumpel smith:
18
ausbildung
eltern zusammen
problem: genau wie bei mir
1. müssen seine eltern nach seinem Auszug unterhalt bezahlen?


wir haben beide probleme mit unseren eltern
und ja....wir hatten den plan schonmal vor nem jahr(da isses an unserer Minderjährigkeit gescheitert)
er hält es bei seinen eltern nichtmer aus und seine mutter meinte auch schon einmal öfter zu ihm er solle doch ausziehen (somit wäre das ja mit ihrer zustimmung und dann müsste sie doch zahlen oder?)

bei mir ist es anders...
ich komm mit meinem stiefvater nicht klar...wir leben zwar nebeneinander her aber es kommt ab und zu heftigen streits...er is von einem etwas breiteren format und man bekommt echt angst wenn er richtig sauer wird (schläge gabs jedoch noch nie) ja und meine mutter....ich hab in letzter zeit nur noch stress mit ihr...
smith hat auch nur stress mit seinen eltern...
danke im vorraus für die antwort
 

evma

Aktives Mitglied
warum denkt ihr alle ihr müst mit 18 ausziehen ohne das ein dringender fall vorliegt.schwierigkeiten mit den eltern ich bitte euch,ihr wollt erwachsen sein dann löst sie .ihr wollt eine wohnung dann arbeitet sucht euch eine arbeit. ihr wollt erwachsen sein und selbständig wohnen,dann sorgt auch dafür das ihr das nötige kleingeld verdient.eltern sind keine kühe die nur gemolken werden können.eltern haben pflichten und die kinder aber auch.wenn ihr aus probleme vom elternhaus wegläuft wie wohin wollt ihr dann wenns in einer wg nicht klappt.macht eure schule oder ausbildung zu ende ,die meisten jammern wie schwer das alles ist und ihr wollt zusätzlich noch selbst kochen eine wg sauber halten für alles selbständig aufkommen.überlegt es euch.solltet ihr aber dennoch den wunsch haben auszuziehen geht auch die wege und erkundigt euch beim wg amt was ihr wohngeld bekommt wieviel miete ihr zahlen dürft und so weiter .damit eure eltern auch sehen ihr tut etwas für euren wunsch.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
nach meiner meinung könnt ihr schon ausziehen, wenn ihr pardu mit den eltern nicht klar kommt.
unterhalt des vaters steht dir grundsätzlich immer zu - egal ob du jetzt einen 400 euro job annimmst oder nicht.

zuerst mal steht dir das kindergeld in höhe von 154 euro zu. dann sind deine eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig - die höhe des unterhaltes hängt vom einkommen deiner eltern ab.sowohl vater als auch mutter sind unterhaltspflichtig!
tja, dann gibt es wie gesagt auch wohngeld,das ihr beim landratsamt (früher war es auf jeden fall so bzw über die gemeinde) beantragen müsst.

wieviel deine eltern für dich zahlen müssen - dafür gibts die düsseldorfer tabelle. bekommst du in jedem buchhandel oder im internet.
falls deine mam sich gegen deinen wunsch sperrt- was ich ehrlich nicht verstehe, schließlich kann doch so ein auszug auch zu einer entspannten atmosphäre zwischen euch beitragen- gehe auf das jugendamt und erkundige dich über deine möglichkeiten.

wäre meine 19jährige tochter mit dem wunsch gekommen- why not?
allerdings müsste sie sicherstellen, dass ihre schulischen noten nicht darunter leiden. highlife und party- so sollte es nicht sein!vielleicht hat da deine mam probleme mit dir? sei mal ehrlich-geh mal in dich.möchtest du nur außer kontrolle sein?

eigene wohnung - um selbst für sich verantwortlich zu sein? why not?

bei deinem freund liegt es ähnlich! reichen seine einkommensverhältnisse nicht aus sind eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig.

hoffe, ich habe dir etwas weiterhelfen können.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
noch 'ne Meinung

Ab 18 Auszug immer möglich, da ab 18 VOLLJÄHRIG .


aber oft dadurch Verlust eines Teils eines Unterhaltsanspruches -- die bisher "obhütende" Mutter (oder Vater) darf sich aussuchen,ob sie EINEN TEIL ihrer Unterhaltspflicht in freiem Wohnen abgelten will.


Kindergeld steht eben NICHT dem Kind zu ,sondern nach wie vor immer nur den Eltern . (Bis 25 +Zivi/Bund-Zeit)

NUR,wenn unterhaltspflichtige Eltern ÜBERHAUPT NIX leisten wollen/können,kann das Kind eine Überleitung des KG an sich beantragen.
Hält sich aber hartnäckig,der Gedanke,Kindergeld sei "Geld des Kindes"
:):):)

Hier aber stehen offenbar beide Mütter erst mal mit Angebot einer freien Wohnung zur Verfügung etc. - da die Mütter die Sorgeberechtigten bis Ende der Minderjährigkeit waren,können sie wählen.

Generell: Unterhalt für über 18jährige gibts NUR bei Erstausbildung.

IMMER Festellung des Bedarfes nach Prüfung:
was hat das Kind ANRECHENBAR(!) selbst?

Schülernebenjob (400Eu) wird NICHT(!) angerechnet,Ferienarbeit bei Schülern auch nicht, Azubi-Entgelt wird angerechnet minus 90Euro...
Bafög bei Studenten wird angerechnet,Nebenjob+Ferien NICHT.
Denn : während zügig betriebener Ausbildung ist Nebenjob eben NICHT zuzumuten,sondern private Eigeninitiative! Deshalb anrechnungsfrei.

Der festgestellte Bedarf wird dann gequotelt : beide Elternteile müssen Auskunft geben ,ihr Selbstbehalt wird beachtet (1100 bei Eltern v.Azubies u.Studenten ,bei Schülern dürfte noch,da "vorrangig unterhaltsberechtigt" ,der niedrigere Selbstbehalt gelten).

Dann wird UNTER BEACHTUNG des vollen KG der Rest aufgeteilt.

Ein Vater braucht z.B. NULL zu zahlen,wenn die Mutter keine Auskunft gibt
über die aktuelle Situation oder das Kind den Ausbildungsnachweis nicht bringt.
Die Mutter kann ebenfalls ohne Restriktionen jegliche Hilfe einstellen,bis ihr das Kind die Einkunftsnachweise des anderen Elternteiles beigebracht hat u.Ausbildungsnachweis.
DAS KIND HAT SICH ZU KÜMMERN UM ALLE UNTERLAGEN ETC.

Oder es läßt es bleiben...und schlägt sich allein durchs Leben.


Ab 18 können bisherige Unterhaltsurteile angefochten werden zwecks Neufestsetzung.

Rechnung für den Schüler z.B.: 640Eu Anspruch,Mutter reicht 154 Eu weiter, 486 Eu Rest: wenn Mutter u.Vater gleich viel verdienen u.deren Selbstbehalt nicht überm Einkommen ist ,hätte der Vater 243 zu zahlen --die Mutter könnte ihre 243 Eu als "Angebot des Wohnens" gegenrechnen.
Oder 200Eu und ihm 43 Eu monatlich geben...ist Verhandlungssache.

Hätte der Schüler z.B. 397 Eu in der Hand.
Ohne Anrechnung auf seinen Unterhalt kann er 400 Eu dazuverdienen...
Als Schüler hat er den Vorteil,daß Nebenjobs "überobligatorisch" sind.


Seitens der Ämter könnte evl.Schülerbafög in Frage kommen.Da würde ich mal beim Schulamt fragen. Wenn die Eltern zu niedriges Einkommen haben ,gibt es da wohl Zuschuß.

Wohngeld für Schüler? Gibt es das? Ich dachte...gerade Schüler hätten keinen Anspruch?

Für den Azubi gibt es evl.Ausbildungsbeihilfe.
Bei ihm ist es ähnlich, nur daß die Eltern höhere Selbstbehalte haben.

Bei Jugendlichen BIS 25 und arbeitslos/ausbildungssuchend (mit ALG2-Anspruch) entfällt DANN der Anspruch auf den Wohnzuschuß,wenn die Eltern das freie Wohnen anbieten und die Jugendlichen dieses nicht nutzen wollen. Das ist diese komische neue Regelung...Sozialgestzbuch.
Man möchte erreichen,daß der Staat nicht in Vorleistung geht für verpflichtete Eltern.

Die Angehörigen/Verwandten sind nicht nur aus Gründen der Ausbildung unterhaltsverpflichtet,
ebenso greift das Gesetz bei leistungsfähigen Angehörigen
(in BEIDE RICHTUNGEN!) ,wenn Verwandte bedürftig aus anderen Gründen sind. Grundlage findet man im BGB

Ein Auszug eines volljährigen Kindes gegen den Willen der bisher sorgeberechtigten Elternteile ist dann

OHNE Sanktionen (Unterhaltskürzungen) möglich,wenn es

verschiedene Gründe gibt.
(Und diese z.B. einer rechtlichen Abwägung standhielten).

Dazu zählt: häusliche Gewalt , Hausfriedensbruch ( Zimmer des "Kindes" wird regelmäßig gefilzt) ,Bruch des Postgeheimnisses etc., krasse Religionsdifferenzen , räumliche Enge (wenn der Volljährige mit den zwei kleinen Geschwistern in einem Zimmer wohnen soll ) ..
oder Finanznot der Eltern (wenn die Mutter in eine kleinere Wohnung ziehen muß oder einen Untermieter nehmen muß...).
Das ist immer Einzelfallentscheidung und sicher eben NICHT so pauschal zu sagen! Würde ich immer mal Beispielurteile der Oberlandesgerichte durchsuchen,falls es entscheidend wird.

Schon gar nicht muß sich ein VOLLJÄHRIGER irgendwo RECHTFERTIGEN,wenn er eine EIGENE WOHNUNG nehmen will!
(Er hat höchstens Einbußen und die Verärgerung der Eltern...)

Solange wir noch keine NOTSTANDSGESETZE wieder haben, bleibt es jedem Erwachsenen überlassen,mit WEM er sein Quartier teilen will!

Weitergedacht: wer von den Normalbürgern würde sich "eine bedürftige Nachbarin" durch ein Amt einquartieren lassen?
Begründen könnte man das AUCH!
Solidargemeinschaft,Ökologische Bilanz,Resourcenausnutzung,Nachbarschaftshilfe...Nun seid mal nicht so egoistisch...:cool::cool::cool:

Eltern-Kind-Beziehung heißt ja nicht automatisch: die möchten lebenslang die Toilette teilen miteinander.

Okay...das ist ein Thema,da bin ich immer wieder fassungslos,wie breitgestreut die Unkenntnis über Rechte und Pflichten ist.

Wenn Volljärige sich nicht rechtzeitig auf das Erwachsenenleben vorbereiten..ich meine die wesentlichen WICHTIGEN Fakten oder
Eltern nicht informieren---oder nicht generell so einfache Fakten bekannt sind wie

Unterhaltspflichten, Unterhaltsversagensgründe,Versicherungsfakten (Haftpflicht/Krankenkasse..) , Grundgesetz, Bürgerrechte, Ausbildungspflichten (Schule+Beruf) ...oder auch die Rechte/Pflichten in "häuslichen Gemeinschaften" .

So...und nun freue ich mich über weitere Informationen.

Kann nicht mal noch ein Betroffener (Azubi? Schüler) sich melden?
Der schon allein wohnt u. z.B. was weiß über staatliche Zuschüsse?

Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
W

Walther

Gast
warum denkt ihr alle ihr müst mit 18 ausziehen ohne das ein dringender fall vorliegt.schwierigkeiten mit den eltern ich bitte euch,ihr wollt erwachsen sein dann löst sie .ihr wollt eine wohnung dann arbeitet sucht euch eine arbeit. ihr wollt erwachsen sein und selbständig wohnen,dann sorgt auch dafür das ihr das nötige kleingeld verdient.eltern sind keine kühe die nur gemolken werden können.eltern haben pflichten und die kinder aber auch.wenn ihr aus probleme vom elternhaus wegläuft wie wohin wollt ihr dann wenns in einer wg nicht klappt.macht eure schule oder ausbildung zu ende ,die meisten jammern wie schwer das alles ist und ihr wollt zusätzlich noch selbst kochen eine wg sauber halten für alles selbständig aufkommen.überlegt es euch.solltet ihr aber dennoch den wunsch haben auszuziehen geht auch die wege und erkundigt euch beim wg amt was ihr wohngeld bekommt wieviel miete ihr zahlen dürft und so weiter .damit eure eltern auch sehen ihr tut etwas für euren wunsch.
Liebe evma
...ne was soll ich dazu sagen..
ok ich probiers mal so:
ich habe eine (bzw mehrere) Frage(n) gestellt...
Ich habe nicht nach ratschlägen für mein leben oder meine schule oder die beziehung zu meinen Eltern gefragt!
Ich erkundige mich übers internet in einem hilfeforum...weil ich glaube das es unter den millionen menschen da draussen bestimmt ein oder zwei gibt die mir auch helfen können!
keine angst zu den ämtern gehen wir noch!
und jegliche spekulation ob ein dringender fall vorliegt ist bullshit!
du kennst mich nicht, du kennst meine eltern nich, du weißt nicht was alles vorgefallen ist!
und wer ein kind in die welt setzt hat sich in meinen augen darum zu kümmern....
wer das nicht tut muss halt zahlen
und zwar in der form wie es vorgeschrieben ist
oder nicht?(zum thema kühe!)
lg walther
 
W

Walther

Gast
@ micky:
erstmal vielen dank!
eine frage hab ich jedoch
"[FONT=&quot]Der festgestellte Bedarf wird dann gequotelt"
von wem?
wenn ich jetzt die jeweiligen unterlagen besorgt habe
was mach ich damit?
zum Jugendamt?
zum Anwalt?

und dann gibs da noch ein problem
ich sehe schonwieder meinen vater schreiben:
ein auszug und eventuell ein nebenjob sind nicht förderlich zur zügigen Beendigung der schule und ausbildung...also streich/kürze ich dir deinen unterhalt!

....:mad::mad::mad:
is das so rechtens? kann er so argumentieren?

so hat er damals auch argumentiert als ich also ganz normaler schueler nen 400€ nebenjob hatte.....
seine argumentation damals war
es läuft in der schule nicht gut
du nimmst keine nachhilfe und gehst aber nebenbei noch arbeiten?
das passt doch alles nicht zusammen

hätte ich meinen job damals nicht gekündigt hätte er den unterhalt gekürzt/gestrichen
in der schule läufts trotzdem nicht besser...
danke schonmal im vorraus für vernünftige antworten!
[/FONT]
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hallo !

Haha...ich versuch es mal "vernünftig" *lach*

Zuerst mal würde ich es ohne RA versuchen.
Ganz höflich und freundlich und nur schriftlich (es sei denn,man redet verbindlich drüber) :

BEISPIELENTWURF ...nur mal so als Gedankensalat von mir

"Lieber Vater,hier ist mein aktueller Ausbildungsnachweis ,bis voraussichtlich August 09 (oder 08?) werde ich zur Schule gehen und mein Abitur machen.
Während meiner Zivizeit vom xx-cc- habe ich keinen Unterhaltsbedarf.

Wie Du ja schon hörtest,möchte ich danach unbedingt Maschinenbau studieren...(( oder so...:):):) ))
Ab dem X.X. wohne ich in eigener Wohnung und habe als volljähriger Schüler den Bedarf von 640Eu .
Mit dem heutigen Tage setzte ich Dich bezüglich eines Unterhaltsvorschusses in Höhe von ? 490 Eu vorsorglich in Verzug.
Mein Konto ist.....bitte bis zum 2.Werktag des jw.Monates im Voraus..

Ich versichere,daß mögliche Überzahlungen Deinerseits von mir nicht als "verbraucht" empfangen werden und verpflichte mich zur Verrechnung nach endgültiger Quotelung.
Gemäß § 1605 (glaub ich) bitte ich ,vorerst außergerichtlich ,bis zum Y.Y. um Nachweis Deines Einkommens für den Zeitraum von rückgerechnet 12Monate (bzw.bei Selbstständigen um die Steuerbescheide der letzten drei Jahre )--was genau Du fordern kannst ,findest Du auf Seiten z.B. des Verbandes der Alleinerziehenden.... um Dein durchschnittliches monatliches unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen ermitteln zu können.
Mit gleichem Datum habe ich meine Mutter um Auskunft gebeten und werde Dir unverzüglich Auskunft erteilen ,falls Du dies möchtest.
(Ein Auskunftsanspruch besteht NICHT zwischen den Eltern--aber indirekt ÜBER die Kinder...zwecks Kontrollmöglichkeit).

Da meine Mutter mit meinem Auszug einverstanden ist (wenn nicht--geht ihn das nix an..),sie auch bereit ist,das KG,welches sie mit Deinem Einverständnis weiter erhält(?) an mich direkt durchzureichen...bleibt ein Restanspruch von XXX Euro.

Nach Erhalt Eurer Einkommensnachweise und Deine Bestätigung,das KG so weiterzureichen ,werde ich mich mit einem Quotelungsvorschlag bei Dir melden,bin aber gern auch bereit, einem Unterhaltsvorschlag Deinerseits zuzustimmen.
Wenn wir hier eine Einigung fänden,z.B. durch Erstellung einer beiderseitigen vollstreckbaren Urkunde (meinerseits Verpflichtung zu zügiger Ausbildung und Nachweisen,Deinerseits zu einem moderaten Unterhalt)
bis zum Ende meiner Ausbildung ,bin ich auch bereit,auf mein Auskunftsrecht zu verzichten ! :cool:
Vorstellbar wäre hier der Betrag von 300Euro von Dir (und 200Eu von Mama)--
Deiner Antwort oder Unterhaltszahlung sehe ich bis zum XXXXX. freudig entgegen.
Bei fruchtlosem Verstreichen sähe ich mich wegen meiner prekären finanziellen Lage gezwungen,ohne weitere Ankündigung rechtliche Hilfe zu suchen. Herzlichst,Dein Walther

Naja..so ungefähr.

Ach so...die Quotelung KANN man selbst versuchen (wenn beide gleich viel verdienen ,ist ja leicht) ,da würde ich aber mal z.B. beim Jugendamt fragen --selbst für Dich als 18jähriger müßten die eine korrekte Berechnung kostenlos vorschlagen können.
Wer was abziehen kann unterhaltsrechtlich vom dargelegten Einkommen,ist nicht so pauschal zu sagen von der Ferne.

Würde es aber (auch wenns putzig rüberkommt) auch gegenüber der Mama schriftlich so machen.Es ist Dein Nachweis,daß Du ordentlich vorgegangen bist.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++
Wenn Du bis zum erbetenen Termin keine Antwort erhältst ,steht es Dir frei,beim AG einen Beratungsschein zu holen (10Eu) und Dir einen RA zu suchen.Als einkommensloser Schüler bekommst Du zur Wahrung Deiner Rechte Prozeßkostenhilfe(muß der Ra z.B. beantragen).

Wenn Du knapp und höflich vorgehst,läßt sich sicher mit beiden Eltern reden. Wenn Dir bekannt ist,daß beide deutlich unter 1100 Eu haben,sieht es aber nicht so gut aus. Dann bliebe evl.Schülerbafög.

Gegen einen Nebenjob kann nur Einwand kommen,wenn Du gammelst in der Schule.Dann entfällt aber sowieso Dein Unterhaltsanspruch.Auch bei Bummelstudenten.

Der Nebenjob an sich ist NICHT anzurechnen.
Da hat einem Volljährigen auch niemand reinzureden.
(Wenn Du unter 18 warst,konnte er dagegen evl.monieren)

Es steht Dir natürlich frei ,z.B. Deinerseits weniger Unterhalt zu fordern,wenn Du durch kontinuierliches Zusatzeinkommen ausreichend in der Tasche hast. Lieber dann mal bei Urlaub nen Zuschuß erbitten...

Wenn beide Eltern Geringverdiener sind,ist es auch bissel schoflich,sich bis auf den letzten Cent zu streiten.

Eine friedliche Regelung ist im Interesse Deiner Eltern: Du bist ab Ausbildungsende Deinerseits verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen,falls sie in Not kommen.

Bei Dir sind es jetzt 2Jahre Schule noch+ 5Jahre Studium...maximal 7-8Jahre.
Deine Eltern brauchen vielleicht mal Jahrzehnte Deine Finanzhilfe.

Also: ruhig und erwachsen drüber reden.

Viel Glück! Schreib mal,was Du erreicht hast...
 
Zuletzt bearbeitet:
W

Walther

Gast
hey micky erstmal danke für den tollen vorschlag
ich hoffe ich enttäusche dich jetzt nicht...
ich hab mir das nochmal durch den kopf gehen lassen
eigentlich ist die summe die er zahlt in ordnung...
von meiner mum werde ich zu 90% kein geld bekommen...
kann ich auch schlecht was gegen machen ...
und wenn ich das mit aller kraft versuche schadet das nur das verhältnis zu meiner mum....und das will ich nicht noch verschlimmern....
mein vater ist mir egal...der hat sich nie um mich gekümmert und ahhh ne das is ne andere geschichte...er ist für mich ne fremde person die mich stark verletzt hat und naja ich will halt nur sichergehen das er seinen unterhalt so weiterzahlt wie er es tut...
wenn ich jetzt nach der 12. aufhöre und ne ausbildung anfange tu ich doch eigentlich was dafür das es zügig beendet wird oder?
also in meinen augen ist die zwölfte wiederholen abi machen und dann ausbildung länger als so..
(studieren werde ich nicht...)
so wie ich das jetzt verstanden habe kann er den unterhalt nicht einfach streichen korrekt?
auch nicht wenn ich ausziehe und nen nebenjob anfange....
danke im vorraus für antworten^^
grüße walther
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Er kann den Unterhalt DANN streichen,wenn er der Meinung ist,Du hättest nicht ordnungsgemäß die Mutter aufgefordert..und er hätte nicht nachprüfen können,ob er evl.zu viel zahlt jetzt.

Garantiert gilt ein "altes Unterhaltsurteil" nicht mehr?
Spätestens ab dem 18.Geb. ist das auf Dich umzuschreiben bzw.neu zu errechnen.
Wenn er "weiterzahlt" ohne gültiges Urteil ist es ja okay---aber eine Sicherheit hast Du nicht.
Vom Prinzip her könnte er auch Dich ärgern u.,weil er ALLEIN blecht ,das KG selbst beantragen.
Ab dem Auszug von Dir steht es NICHT mehr automatisch der Mama zu!

Während Zivi/Bund ruht Unterhaltsanspruch.

Während Ausbildung wird Dein Lehrlingsgeld angerechnet s.o.

Ob Du Schule+Studium machst oder Schule+Ausbildung ist Wurst,da Du genug Jahre in der Schule warst und dann halt ohne Abi z.B. nen Beruf erlernst.

Versuch es halt...

Gruß! Micky
 
G

Gast

Gast
AW: noch 'ne Meinung

Ab 18 Auszug immer möglich, da ab 18 VOLLJÄHRIG .

Schülernebenjob (400Eu) wird NICHT(!) angerechnet,Ferienarbeit bei Schülern auch nicht, Azubi-Entgelt wird angerechnet minus 90Euro...
Bafög bei Studenten wird angerechnet,Nebenjob+Ferien NICHT.
Denn : während zügig betriebener Ausbildung ist Nebenjob eben NICHT zuzumuten,sondern private Eigeninitiative! Deshalb anrechnungsfrei.


Gruß!
Micky
Dazu 3 Fragen:
1.) wann endet die Schulzeit genau? am letzten Schultag (Zeugnisse) oder erst mit dem letzten Tag der folgenden Sommerferien?

2.) Wo steht das mit den 400 € nicht anzurechnendem Schülernebenjob? Was passiert darüber hinaus?

3.) Was gilt für die zeit nach der Schule, wenn z.b. noch ein oder 2 Monate vergehen, bis der Zivildienst angtreten wird. Ist der ehemalige Schüler dann Hartz IV berechtigt bzw. auch verpflichtet?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
N Unterhalt bei Kinder über 12? Familie 7
J Mit Eltern über Alter sprechen Familie 9
G Im Alter Anstand und Erziehung vergessen Familie 3

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben