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Unterhalt fürs Knd

H

Help me

Gast
Hallo , mein Ex hat mir grade am Telefon verkündet das er sich weigern wird Unterhalt zu zahlen ( bisher hat er gezahlt) . Er hat auch mit meiner Schwester noch ein gemeinsames Kind. Sie jedoch bekommt vom JugendamtUnterhaltsvorschuß. Nun meinte er das er dann lieber ihr das Geld gibt anstatt mir weiterhin den Kindesunterhalt zu zahlen. Nun meine Frage: Gibt es vom Jugendamt auch Unterhaltsvorschuß obwohl ich mit dem Vater meines 2. Kindes verheiratet bin? er ist ja nicht der Vater meiner großen.
 
C

chilli

Gast
Hallo Help me,

ich bekomme für meine Kurze auch UVG vom JA. Bei meinem letzten Besuch auf dem JA vor ein paar Wochen teilte mir mein Sachbearbeiter mit, dass ich es sofort melden muss wenn ich geheiratet habe, weil dann der UVG für meine Kurze eingestellt wird. Ich muss aber dazu sagen, dass mein Verlobter nicht der leibliche Vater von ihr ist.

Ob es bei Dir dann genauso abläuft, weiß ich nicht. Frag doch einfach mal beim JA nach . :)
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hallo , mein Ex hat mir grade am Telefon verkündet das er sich weigern wird Unterhalt zu zahlen ( bisher hat er gezahlt) . Er hat auch mit meiner Schwester noch ein gemeinsames Kind. Sie jedoch bekommt vom JugendamtUnterhaltsvorschuß. Nun meinte er das er dann lieber ihr das Geld gibt anstatt mir weiterhin den Kindesunterhalt zu zahlen. Nun meine Frage: Gibt es vom Jugendamt auch Unterhaltsvorschuß obwohl ich mit dem Vater meines 2. Kindes verheiratet bin? er ist ja nicht der Vater meiner großen.
Unterhaltsvorschuss vom JA gibt es wohl nicht mehr. Du solltest aber, wenn nicht bereits geschehen, schleunigst dafür sorgen, dass du einen Unterhaltstitel gegen den Kindsvater erwirkst. Damit kannst du dann pfänden lassen.

Gruß
Sisandra
 
R

Rübe

Gast
Ehrlich?? Wenn Frau ein Kind aus erster Beziehung hat und den neuen Partner heiratet, dann hat das Kind keinen Anspruch mehr auf UV???
Das find ich ja stark! Da ist der neue Mann dann also in der Unterhaltspflicht gegenüber dem nicht leiblichen Kind? Auch wenn er es nicht adoptiert, also trotzdem dann keinerlei Rechte an dem Kind hätte?

Boar, das find ich ja übel!!
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Das find ich ja stark! Da ist der neue Mann dann also in der Unterhaltspflicht gegenüber dem nicht leiblichen Kind?
So kann man das nicht sehen Rübe. Grundsätzlich sind immer die leiblichen Eltern in der Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern. Nur in dem Fall, dass die Mutter wieder verheiratet ist, tritt halt der Staat nicht in Vorleistung gegenüber dem zahlungspflichtigen Elternteil. Das wird dann wohl betrachtet, wie die berühmte "Bedarfsgemeinschaft".

Im Übrigen erhält man den Unterhaltsvorschuss längstens 72 Monate lang wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Also gibt es den Unterhaltsvorschuss maximal 6 Jahre lang. Dann ist eh Schluss, unabhängig davon, ob die Mutter wieder heiratet oder nicht.

Weil aber der leibliche Vater in jedem Fall zum Unterhalt verpflichtet ist, hatte ich der TE ja geraten, sich einen vollstreckbaren Titel für den Unterhalt zu besorgen, wenn der nicht ohnehin schon besteht. Eine Kontenpfändung ist für den den es trifft gar nicht komisch und bringt einiges an Unannehmlichkeiten mit sich. Das hat schon so manchen Zahlungsunwilligen bekehrt.

LG
Sisandra
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Giesy

Gast
Solange das Kind nicht vom Deinem Mann adoptiert wird, hat es ein einklagbares Recht auf Kindesunterhalt gegenüber dem Kindsvater.
 
S

Stan

Gast
Ja, schon. aber wenn der Vater nix hat?
Er hat im Augenblick nichts.

Mal so ne schöne Kontopfändung und gleich bei der Rentenversicherung mal in die Rentenansprüche reinpfänden, das gibt Bewegung in die Geschichte.

Denn so ein Unterhaltstitel verjährt erst nach 30 Jahren, wenn man nichts tut, ansonsten wirkt er lebenslänglich.
 

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