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  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Unterhalt fürs Knd

M

megg

Gast
Ich denke eher, dass es von deiner persönlichen finanziellen Situation abhängt.
Denn wenn dein Ehemann - wie du ggf. auch - unterstützungsbedürftig ist, d.h. wenn er aus eigener Kraft nicht dich und dein Kind ernähren kann, solltest du auf jeden Fall einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß stellen. Denn in erster Linie ist das Wohl des Kindes zu betrachten.

Also wenn ihr kein Geld habt, auf jeden Fall einen Antrag stellen. - Wenn er abgelehnt wird, musst du weitersehen.

LG megg
 
H

Help me

Gast
Kann ich denn so ne Pfändung des Kontos auch " Länderübergreifend " machen? Soweit ich weiß hat er nämlich schlauerweise sein Konto nach Österreich verlegt! Ich werd Montag zur Rechtsanwältin gehn und sehn was sich machen läßt.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi Help me,

ob das länderübergreifend auch geht, weiß ich nicht. Aber um das herauszufinden brauchst du keinen Rechtsanwalt. Du musst dich nur an das für deinen Wohnort zuständige Amtsgericht und dort an die Rechtsantragsstelle wenden. Dort kann man dir weiterhelfen. Das ist billiger, als ein Anwalt.

Alles Gute
Sisandra
 

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