~Silversky17
Mitglied
Deine Beschreibung hört sich für mich danach an, als seien die sexuellen Handlungen zu dem Zeitpunkt, als sie stattfanden, einvernehmlich gewesen. Und als hättest du davor nur verbal gedrängelt. Wenn dem so ist, brauchst du dir über § 177 StGB keine Gedanken zu machen.
Inwiefern die andere Person so ein Verhalten als unangenehm/belastend empfindet (oder auch eher als reizvoll/verführerisch), kann wohl ganz unterschiedlich sein. Das sollte man im Zweifelsfall dann untereinander besprechen und klären.
Ja, er hat dann eingewilligt. Ich habe nur verbal gedrängelt , das stimmt.
Und meine Absicht war auch keine böswillige, ich habe wohl auch gedacht in dem Moment, dass das okay ist. Hab selbst erkannt, dass man das lassen sollte.
Er meinte ich sollte ihn nicht mehr so unter Druck setzen und ab da habe ich das auch sein gelassen.