Danke für eure Antworten !
Ich möchte hier posten was die pro familia mir zurückgeschrieben hat vielleicht gibt es Frauen in einer ähnlichen situation ,vielen dank an die person die den link gepostet hat.
Hallo,
zu ihrer Frage, ob sie Probleme mit dem Jugendamt bekommen
werden, wenn sie den Vater nicht angeben können, kann ich
ihnen mitteilen, dass das nicht der Fall sein wird, wenn sie
dem Jugendamt glaubhaft versichern können, dass sie nur den
Vornamen wissen. Für das Kind erhalten sie dann Unterhalt aus
der Unterhaltsvorschusskasse für insgesammt 6 Jahre.
Bezüglich der finanz. Unterstützung empfehle ich ihnen
möglichst bald eine Schwangerschaftsberatungsstelle in ihrer
Nähe aufzusuchen. Dort kann man sie dann ganz individuell
entsprechend ihrer persönl. und finanz. Situation beraten.
Grundsätzlich können sie finanz. Unterstützung zum Kauf der
Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung aus der
Bundesstiftung "Mutter und Kind" beantragen, wenn sie in
Deutschland gemeldet sind und sich hier ihr tatsächlicher
Aufenthaltsort befindet. Die Gelder Der Bundesstiftung können
bei einer kath. Beratungsstelle z.B. Sozialdienst kath. Frauen
oder donum vitae beantragt werden. Eine Beratungsstelle in
ihrer Nähe finden sie unter
Deutsche Arbeitsgemeinschaft fr Jugend- und Eheberatung e.V. - DAJEB
Dort können dann auch noch gesetzl.
Unterstützungsmöglichkeiten abgeklärt werden.
@Daniel72
Der Vater meines kindes ist Australischer Staatsbürger.
Ja, du liegst richtig ich muss dieses einjährige gelenkte praktikum machen ,um meine Fachhochschulreife zu erhalten ,die mich zu einen studium berechtigt ,leider muss ich mir eine neue praktikum stelle nach der geburt meines kindes suchen ,da mir gesagt wurde ,dass ein gelenktes praktikum nicht anerkannt wird wenn zwischendurch eine mehrmonatige pause entsteht!
Ich denke auch studium wäre das beste ,hatte auch schon eine zusage allerdings nicht in deutschland sondern in den niederlanden ,die kann ich wegen der schwangerschaft sowieso nicht nachgehen ,aber ich würde schon lieber in den niederlanden studieren ,da ich bereits mit einen Sprachkurs begonnnen habe und dort der passenste studiengang ist ,nur hab ich keine ahnung wie es dort mit den finanziellen abläuft ,also ob ich z.B kindergeld aus deutschland bekommen würde ,da ich deutsche stattsbürgerin bin ,oder aus den niederlanden weil mein aufenhaltsort in den niederlanden wäre oder eventuell sogar garnicht ?
Weiß auch garnicht wo ich deshalb nachfragen könnte.
Ich habe mich auch schon darüber informiert ,wegen der ungewollten schwangerschaft trotz verhütungsstäbchens.
Wurde bei mir auch falsch implantiert.
Hier paar links dazu
BGH: Frauenarzt muss für ungewolltes Kind zahlen - Aus aller Welt - FOCUS Online
Ungewollt schwanger durch Ärztefehler - Wer trägt die Konsequenzen? - Hallofamilie.de
Verhütungsstäbchen, Verhütungsimplantat, Ungewollte Schwangerschaft, Hormonpräparat - Frauenzimmer.de
Bei mir ist der FA allerdings eine Ärztin und ich kann mir einfach nicht vorstellen ,dass eine frau 18 jahre lang unterhalt für mein kind zahlen soll ,es geht mir auch ehrlich nicht darum ,ich möchte eigentlich nur geld für mein kind und mich solange ich noch keinen richtigen beruf habe ,danach hoffe ich genug für mein kind und mich zu verdienen ,sodass ich von niemanden unterhalt benötige!