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Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde

Mein Bruder wollte das Haus haben und darin wohnen. Uns andere Erben hatte er damals ausgezahlt. Das Problem waren das Ehepaar mit dem ewigen Wohnrecht. Mein Bruder hatte sich damals ganz fürchterlich verhalten. Er hat diese Leute rausgegrault. Er hat die Musik ganz laut angemacht usw. Er hatte aber auch vorher mit ihnen geredet, die wollten aber nicht ausziehen.

Ich weiß, das war alles andere als nett. Andererseits, was soll mit einem Haus machen, wo der Bereich, in dem man wohnt, eigentlich zu klein ist, verkaufen lässt es sich auch sehr schlecht mit Mietern, die lebenslang darin wohnen dürfen? Tja, da lief es dann eben so, wie es lief. Die Mieter sind irgendwann ausgezogen.
So etwas ist natürlich überhaupt nicht schön. Ich gehe jetzt mal zu deinen Gunsten davon aus, dass du dich nicht so verhalten würdest wie dein Bruder. Deshalb halte ich auch hämische, abwertende Kommentare, wie sie hier von Usern in deine Richtung gemacht werden, die dich nicht persönlich kennen und keinen genauen Einblick in eure Familienverhältnisse haben, für völlig deplatziert. Was sich dein Bruder geleistet hat, ist aus meiner Sicht allerdings unterste Schublade. Rechtliche Gegebenheiten und Entscheidungen eines Erblassers oder Schenkers muss man schon akzeptieren, auch wenn sie einem nicht gefallen.

@TE:

Das einzige, was ihr tun könnt, ist, euren Vater zu bitten, sich notariell gut beraten zu lassen, bevor er so einen Schritt tut, und darauf zu vertrauen, dass ein Notar ihn über alle Risiken aufklärt (das muss ein Notar nämlich!). Entscheidet sich dein Vater trotzdem zugunsten der Mieter, wird der Wert eures Erbteils leider entsprechend geschmälert. Dann habt ihr immer noch die Möglichkeit, das mit dem lebenslangen Wohnrecht belastete Haus zu verkaufen und euch, falls ihr zu mehreren eine Erbengemeinschaft bildet, den Erlös zu teilen. Jedes einzelne Mitglied der Erbengemeinschaft kann später auch seinen Erbteil (aber nicht einen einzelne Gegenstand aus der Erbmasse; dafür braucht man die Zustimmung der anderen!) notariell verkaufen und auf diese Weise aus der Erbengemeinschaft austreten. Oder man kann die Teilungsversteigerung betreiben. In diesem Fall wird der Verkehrswert des Grundstücks von einem vom Gericht bestellten Gutachter geschätzt. Natürlich wird dabei auch ein etwa bestehendes Nießbrauchsrecht oder lebenslanges Wohnrecht berücksichtigt und in Abzug gebracht.

Wie dem auch immer sei: Sollte dein Vater den Mietern ein dingliches lebenslanges Wohnrecht einräumen, wird der Wert Erbes für die künftigen Erben auf jeden Fall gemindert. Das ist so, aber wenn der Vater nicht mit sich reden lässt, müsst ihr dies leider akzeptieren; denn es gilt nun mal die Testierfreiheit, und im Rahmen des geltenden Rechts kann jeder über sein Vermögen verfügen, wie er will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Wert des Hausen mindert es NICHT, denn es gibt ja immer noch die väterliche Wohnung, die dann frei wäre für einen potentiellen Käufer.
Doch, selbstverständlich mindert es den Wert des Grundstücks. Ein potentieller Käufer könnte die Immobilie ja nicht nach Belieben nutzen, sondern wäre durch das dingliche Wohnrecht in seinen Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt. Deshalb kostet so eine Immobilie auch deutlich weniger als eine, in der sämtliche Wohnungen frei sind. Frag' mal eine Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht.

Auch Sozialämter interessieren sich für ein lebenslanges Wohnrecht, wenn der Berechtigte ins Pflegeheim eingewiesen wird und die Kosten nicht tragen kann. Dann versucht das Sozialamt nämlich, den Wert des Wohnrechts zu versilbern.
 
Klar mindert es den Wert und da die Mieter recht jung sind, sogar ganz erheblich (wäre sie über 80, wäre das was anderes): Was eben auch ein Vorteil sein kann. (Zum Sparen von Erbschaftssteuer, wenn man sich sicher ist, nicht verkaufen zu wollen)
Was sich in dem Fall als beste Lösung herausstellt kann man eben echt nicht beurteilen. Das ist wie immer in solchen Angelegenheiten: Mann muss sich zusammensetzen und ehrlich sagen, was man will (und ich finde, bei so einem Thema wie Erben verbietet es sich, dass man sich gegenseitig was vormacht)

Wenn ihr zB dem Vater klar sagt, dass ihr die Mieter garnicht aus dem Haus raus haben wollt sondenr dass ihr euch klar dazu positioniert, sie nach Möglichkeit dort wohnen zu lassen so lange es irgendwie geht, wäre seine entscheidung vielleicht auch ne andere.

Wie gesagt: Was für euren Fall am besten ist, müsst ihr wirklich mit einem Fachmann besprechen, aber dabei halt wirklich ehrlich sein. ich fände es sehr verwerflich, dem Vater jetzt zu sagen, dass ihr die Mieter da wohnen assen wollt und das haus behalten wollt und wenn euer Vater dann nicht mehr ist, das ganze verkauft....
Also da sollte das Ehrgefühl schon stärker sein, dass man SOWAS nicht tut.
 
Ich weiss nicht (und andere hier auch nicht) wie dein Verhältnis zu deinem Vater ist, @TE.

Wir lesen ja nur das, was du uns mitteilst.

Ist das ein 2- oder ein 3-Familienhaus?

Dein Vater kann über sein Vermögen verfügen, wie er es will. Er ist euch gegenüber zu nichts verpflichtet (ihr seid ja schon gross und könnt hoffentlich alleine für euch aufkommen), ausser dem Pflichtteil natürlich.
Soviel dazu.

So wie du hier die Mieter deines Vaters beschreibst, hört sich das für mich so an, als ob die sich was erschleichen wollten. Da wäre ich auch vorsichtig.

Wer wird denn freiwillig in einer Wohnung weiter wohnen, wenn er sich auch selbst ein Haus bauen könnte? Das würde mich stutzig machen.
 
Ja, bei manchen Kindern leuchten echt die Dollarzeichen in den Äugelchen....

Ich würde das Haus mit warmer Hand den netten Mietern schenken.

Deine Meinung in allen Ehren, liebe Schroti, aber findest Du die "Forderung" der Mieter nicht auch etwas...merkwürdig?
"Lebenslanges Mietrecht oder wir sind weg?"
 
An alle die hier meinen, dass der Vater mit seinem Haus machen kann was er will oder so etwas schreiben wie "Ich würde das Haus an den Mieter verschenken" usw...wie kann man nur so vom Neid zerfressen sein...!!
 
Also ich frage mich was manche hier für Familien haben die völlig grundlos zuerst an die "netten" Mieter denken und nicht die Kinder.

Ich habe (noch) keine Kinder, aber die Entscheidung wäre mir sofort klar.

Verstehen kann ich es wenn die Familie kaputt ist, dem scheint hier aber nicht so zu sein.

Die ach so netten Mieter bleiben eh dort wohnen, wenn Sie sich ein Haus leisten können würden Sie das doch schon längst tun.

Hier gehe ich wirklich von einer gewissen Naivität vom Vater aus.
 
Tja, wer vermag das zu beurteilen, so aus der Ferne?

Ich gehe von einem guten Verhältnis zwischen Mieter und Vater aus.

Und so können wir uns weiter und weiter drehen in diesem spannenden Tanz, welcher nicht die geringste Auswirkung auf das Handeln des vaters haben wird.

Der weiß hoffentlich gar nichts von diesem Faden. 🙂

Liebe/r TE, wie steht es in Sachen Haus?

Vater umgestimmt?
 

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