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Verfahrenspfleger für unseren Senioren!!!! Jetzt kam die Rechnung vom Amtsgericht....

sillysunshine

Neues Mitglied
Hallo zusammen

Meine Frage geht um eine sehr brisante Angelegenheit. Unser Senior war leider schwer erkrankt und musste einen Krankenhaus Aufenthalt erdulden. Dieser entpuppte sich als Katastrophe, geschuldet dem Gesundheitswesen und der politischen Situation.
Der Zustand des Seniors ( körperlich, geistig, seelisch) wurde von tag zu tag schlechter. :wein:
Wir die Familie war sehr sehr besorgt. Auch musste unser Senior auf der Wachstation, geschuldert der gesundheitlichen Situation, fixiert werden und das über längere Zeit. Erst nachdem der Senior schliesslich auf die normale Station verlegt wurde, kam die Stationsärztin auf die gloreiche Idee , das Amtsgericht einzuschalten nachdem der Senior aber schon 2 Wochen fixiert wurde.:mad:
Somit wurde die Maschinerie Richterin, Verfahrenspflegerin beauftragt, die Situation zu checken und ein "Ok" zu geben bezüglich Fixierung. Die Frau des Seniors ist aber schon zuvor als Betreuerin deklariert gewesen. Wurde auch auf Station mitgeteilt. Dennoch wurde uns eine Verfahrenspflegerin vor die Nase gesetzt. Eine Versorgungsvollmacht, Patientenverfügung ist vorhanden, hinterlegt.
Jetzt bekamen wir einen Brief vom Amtsgericht, indem gefordert wird , dass wir für die Kosten der Verfahrenspflegerin aufkommen sollen. Das ist für uns überhaupt nicht einzusehen, da wir diese Verfahrenspflegerin nicht bestellt haben und nicht wollten.:mad: niemals hatten wir damit zu tun und sind uns total unsicher warum das so gelaufen ist.
Müssen wir jetzt für die Kosten aufkommen?:confused: Wer hat ähnliche Erfahrungen, die uns in dem Fall weiterhelfen können. Wir sind wirklich zutiefst enttäuscht 1. zu dem Krankenhaus Aufenthalt in dem WKK HEIDE Schleswig Holstein, 2. zu den jetzt noch anfallenden Kosten auf Grund der Verfahrenspflegerin, des Amtsgerichtes.
 

Bochum45

Mitglied
Ich geh mal davon aus, die Frau des zu Betreuenden soll vom Gericht zur Betreuerin bestellt werden. Das Gericht stellt dem Betreunden einen Verfahrenspfleger an die Seite, in der Regel einen Anwalt, der sicherstellen soll, dass die Betreung auch notwendig und im Sinne des zu Betreuenden ist. Die Verfahrenskosten sind aus dem Vermögen des zu Betreunden zu bestreiten.

Grüsse
 
D

DunklerElf

Gast
Zuletzt bearbeitet:

Verab

Mitglied
Auch ich kann euch nur empfehlen einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
Sollte es finanzielle Schwierigkeiten geben, kann dieser euch auch bezüglich Prozesskostenbeihilfe beraten.

Da spielen so viele individuelle Faktoren mit...
 

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