Wenn eine Beziehung auseinander geht, trennen sich die Partner.
Dabei sollte es dann auch bleiben, falls es nicht Umstände gibt, die eine weitere Verbindung notwendig machen. Ansonsten gäbe es nie Beziehungen nach einer Ehe.
Ich halte es nicht für ungewöhnlich, dass Schwestern sich ähneln und gleich handeln, da sie gleiche Werte in der Erziehung hatten. Daher halte ich es auch nicht für ungewöhnlich, dass man das "Gerüst" einer Ex-Partnerin schätzen gelernt hat und später in einer "Doppelgängerin" wieder entdeckt.
Allerdings kann gerade dies der Grund dafür werden, dass ein zweiter Versuch wie eine Kopie des ersten abläuft und deswegen scheitert.
Wenn es einen Seitensprung mit der Schwester zu Ehezeiten gab, wäre -wenn überhaupt - heute die Exfrau Ansprechpartnerin, die in gleichem Maße ihre Schwester und Dich in die Verantwortung nehmen müsste.
Da Du bereits geschieden bist, die Ex aber immer noch mit der Schwester verwandt ist, würde eine Offenlegung zu einem weiteren Konflikt führen, der aber an der Vergangenheit nichts mehr ändern kann, also mehr schadet als nützt.
Falls die Exfrau ein Mitspracherecht beansprucht, wenn Du mit der Schwester zusammen sein willst, müsst ihr überlegen, ob ihr dieses respektieren oder abweisen wollt.