C
Carli
Gast
Das Gesetz sagt, das ein Kündigung mit Originalunterschrift erfolgen muß. Die ist beim Fax nicht gegeben.Wo steht das denn, das ein Fax nicht gilt?
"Eine lediglich per Fax erklärte Kündigung genügt nicht dem Schriftformerfordernis nach § 623 BGB. Die Kündigung ist deshalb unwirksam"
Reicht das?