Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Versicherungsproblem

C

Carli

Gast
Wo steht das denn, das ein Fax nicht gilt?
Das Gesetz sagt, das ein Kündigung mit Originalunterschrift erfolgen muß. Die ist beim Fax nicht gegeben.

"Eine lediglich per Fax erklärte Kündigung genügt nicht dem Schriftformerfordernis nach § 623 BGB. Die Kündigung ist deshalb unwirksam"

Reicht das? :)
 
C

chris00

Gast
ich würde auch sagen mit der versicherung sprechen und auf kulanz hoffen ansonsten ein jahr warten und erneut kündigen.

abmelden bringt gar nichts mehr. weil hier muss der wagen schon länger ruhen um ihn erneut auf dich anzumelden!

in zukunft gilt am besten direkt zur versicherung schicken.

aber positiv ist das die neue versicherung den vertrag aufhebt!
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben