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Verständnisfrage zu einem Mini-Job

57-55

Sehr aktives Mitglied
@CAT, bitte nachfragen, ob die Beiträge bei KK und RV wirklich eingehen.
Ich kenne das so nicht, wenn der AN mit Minijob über die Familienversicherung versichert ist, werden keine Beiträge an die KK fällig.
Wenn Beiträge an die RV stattfinden, muss auch die Rente steigen.
 

Portion Control

Urgestein
Das mit der RV verstehe ich auch nicht, wenn der AN zur Befreiung optierte.

Und noch was Cat:
Da steht das natürlich an die Minijobzentrale abgeführt wird, was bei jeder geringfügigen Beschäftigung so ist und das IST die Knappschaft!
Bei diesem Thema könnte man wohl nochmal einen tiefergehenden Workshop gründen, denn ich finde weder das der Sachverhalt hier bisher einwandfrei beantwortet wurde, und insofern auch nicht das du ihn wirklich verstanden haben könntest! ^^
 
I

Irgendeinname

Gast
@CAT, bitte nachfragen, ob die Beiträge bei KK und RV wirklich eingehen.
Ich kenne das so nicht, wenn der AN mit Minijob über die Familienversicherung versichert ist, werden keine Beiträge an die KK fällig.
Wenn Beiträge an die RV stattfinden, muss auch die Rente steigen.
Tut sie. Minijobs wirken sich steigernd auf die Rentenpunkte aus, auch ohne das der AN etwas einzahlt. Der AG trägt hier über eine Pauschale die ganze Sozialabgabenlast.
 

CabMan

Sehr aktives Mitglied
In den großen Topf. Das wurde halt mal so festgelegt und ist jetzt so.
Da gibt es nicht viel zu verstehen.
Aber hinterfragen kann man es trotzdem.

Genauso den (Un-)Sinn der immer wieder neu geplanten Bekämpfung der Steuerprogression, welche unsterblich erscheint im Gegensatz zu manchen bereits ins Jenseits umgesiedelten Politikern.
Oder die für den privaten Vernögensaufbau absolut unbrauchbaren - obwohl gigantischen - Sondervermögen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Rentenpunkte erhält man bei einem Minijob nur, wenn man zusätzlich Beiträge zahlt. Diese Option gibt es, aber es machen nur Wenige gebrauch davon.

Die Sozialbeiträge,auch bei der Rente, fließen in die Kassen der jeweiligen Versicherung ein, die Lohnsteuerpauschale geht an den Staat. Über diese Beiträge wird der Beitragssatz stabilisiert.

Und natürlich sollen diese Beiträge dazu beitragen, das Minijobs kein Regelfall werden. Es gibt einige Branchen, wo man eine Vollzeitkraft ohne Mühe durch 5 Minijobber ersetzen könnte.
 

kasiopaja

Urgestein
Aber hinterfragen kann man es trotzdem.

Genauso den (Un-)Sinn der immer wieder neu geplanten Bekämpfung der Steuerprogression, welche unsterblich erscheint im Gegensatz zu manchen bereits ins Jenseits umgesiedelten Politikern.
Oder die für den privaten Vernögensaufbau absolut unbrauchbaren - obwohl gigantischen - Sondervermögen.
Natürlich kann man es hinterfragen , nur nützt es nichts.
 

kasiopaja

Urgestein
Das sehe ich überhaupt nicht so und mein Einwand mit der Krankenkasse wurde offensichtlich nicht deutlich.
Es geht nicht um die Allgemeinheit, sondern darum das eine familienversicherte Person, die plötzlich arbeitet, höhere Kosten für die Krankenkasse bedeutet, als jemand der ohne Tätigkeit ist und nur zu Hause rumhängt.
Man zahlt also sein eigenes Versicherungsrisiko, bzw. der AG. Und nicht wie hier dargestellt wird, Almosen für die Allgemeinheit.

Wenn es darum ginge den Job weniger Attraktiv für AGs zu machen, hätte der Gesetzgeber eine höhere pauschale für die Lohnsteuer drauf gehauen.
Wobei der Beitrag für die U1-Abgabe nicht besonders hoch ist.
 

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