Ich bin gerade dabei, das für mich und meine Mutter zu regeln.
Es gibt Mustervordrucke vom Bundesjustizministerium im Internet.
Ich werde umfassend die Vollmachten für meine Mutter übernehmen. Das ist in ihrem und meinem Sinne.
Für mich möchte ich meiner Mutter das nicht mehr zumuten. Sie ist schon 90 Jahre alt und wäre sicher überfordert rechtliche/finanzielle/sonstige Dinge für mich zu regeln. Sehr wohl bleibt bei ihr die Entscheidung, über lebenserhaltende Maßnahmen.
Für alle übrigen Angelegenheiten Vorsorge, mögliche Betreuung beabsichtige ich zwei enge Freundinnen anzusprechen, ob sich eine von beiden das vorstellen könnte. Familie habe ich sonst keine, die in Frage kommen würde. Und eine unvertraute, vom Gericht bestellt Person würde ich gerne vermeiden. Noch kann ich meine Angelegenheiten selbst regeln, aber es ist ja jederzeit ein Unfall oder eine Demenzerkrankung möglich. Darüber mache ich mir als alleinstehende Person ohne in Frage kommende Familie schon Gedanken.
Schwierig finde ich aktuell das Thema Patientenverfügung für meine Mutter und mich, zu dem es auch Textbausteine im Internet gibt, aber wo ich mich tatsächlich in die Hintergründe der beschriebenen Szenarien noch einlesen muß. Da ich nie ernsthaft krank war und auch sonst keine Berührung mit Krankheitsthemen habe, sind mir viele Abläufe, Begriffe und Szenarien nicht bekannt.
Aber ich finde es sehr wichtig, das zu regeln und will das jetzt nicht länger aufschieben.
Es wird wohl auch nicht so einfach sein, mit meiner Mutter darüber ins Gespräch zu kommen, da sie den Gedanken an das Lebensende gerne noch von sich wegschiebt. Aber es drängt mich jetzt doch allmählich, da Klarheit zu bekommen.
@havonni, warum möchtest Du Deinen Sohn aus Vollmacht und Betreuung heraushalten? Traust Du ihm nicht oder möchtest Du ihn mit Deinen Angelegenheiten nicht belasten?
Meist macht man solche Vollmachten ja, um zum Zeitpunkt in dem man noch bei klarem Verstand etwas regeln kann, Personen mit seinen Angelegenheiten zu betrauen, denen man vertraut, daß sie aus persönlicher Verbundenheit und Zuneigung zum Wohl des Betrauten handeln, und um zu vermeiden, daß ein fremder Betreuer von Gerichts wegen bestellt wird.
Wäre Dir ein fremder rechtlicher Betreuer durch das Gericht lieber? Oder willst Du lieber ein anderes Familienmitglied oder Freund auswählen?