Buntehäsin
Sehr aktives Mitglied
Seltsamer Rat an den TE.Ich will nicht für meine Eltern eine Vollmacht haben wollen oder müssen.
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Seltsamer Rat an den TE.Ich will nicht für meine Eltern eine Vollmacht haben wollen oder müssen.
Und wenn es ein gesetzlicher Betreuer wäre? Wäre das ok für dich? Ich weiß aber nicht, wie man das schriftlich regelt, dass nicht das eigene Kind, sondern ein gesetzlicher Betreuer für diese Entscheidungen zuständig ist.@havonni, warum möchtest Du Deinen Sohn aus Vollmacht und Betreuung heraushalten? Traust Du ihm nicht oder möchtest Du ihn mit Deinen Angelegenheiten nicht belasten? Zitat Ende
Leider beides, er will mit mir nichts zu tun haben. Lange Geschichte.....
Ich habe schon mal eine Liste geschrieben, wem aus meinem Freundeskreis ich welche Aufgabe "zumuten" möchte. Natürlich muss ich jede/n einzelne/n fragen, bevor ich die Kontaktdaten offiziell hinterlege bei einem befreundeten Anwalt. So ganz ohne jegliche Vollmacht derzeit fühle ich mich nicht wohl, denn ich erlebe im Bekanntenkreis, in welches Dilemma man dadurch geraten kann. Allerdings empfinde ich so eine Vollmacht schon als ganz ordentliche Bürde, die man dann auch zu übernehmen bereit und in der Lage dazu sein müsste. Geschwister fände ich gut, aber auch schwierig, denn die sind ja nun mal auch nicht mehr die jüngsten.
Ich habe insbesondere auf Anraten der dortigen Ärzte Patientenverfügungen/Vollmachten in unseren beiden örtlichen Krankenhäusern hinterlegt, weil ich durch meine schwere Krankheit schon mehrere Male fast ex war, und sichergestellt haben will, dass ich weder künstlich lange am Leben gehalten werde, noch darauf verzichten will, dass ich im Fall der Fälle nicht alles an Schmerzmitteln bekomme was der Arzneimittelschrank hergibt. 🤣Wie handhabt Ihr Eure Vorsorge für den Fall, dass Ihr Euch nicht mehr komplett um Euch selber kümmern können solltet? Wer aus der Familie wäre automatisch für irgendetwas verantwortlich? Was passiert, wenn niemand eine Vollmacht hat und Euch passiert etwas Schlimmes? Möchte meinen Sohn aus jeder Verantwortung nehmen, nur nicht aus der finanziellen im Fall der Fälle. Er hat keine Vollmacht von mir für irgendetwas. Was muss man schriftlich und/ oder anwaltlich regeln?
Nein, gar nicht. Die Kinder sollten sich gut überlegen, ob sie das machen können. Ich will eigentlich nicht, dass meine Kinder die Vollmacht für mich übernehmen müssen. Es ist eine sehr große Bürde. So empfinde ich es.Seltsamer Rat an den TE.
Wenn du nicht willst, wirst du, wenn es soweit ist um so mehr Schwierigkeiten haben. Denn als Erbe, bist du verantwortlich die Wohnung zu kündigen, dich um die Auflösung des Haushalts zu kümmern, für die Beerdigung, die Kosten, und und undIch will nicht für meine Eltern eine Vollmacht haben wollen oder müssen.
Mit einer Patientenverfügung sind diese Entscheidungen, Lasten, Verantwortung den Kindern aber abgenommenNein, gar nicht. Die Kinder sollten sich gut überlegen, ob sie das machen können. Ich will eigentlich nicht, dass meine Kinder die Vollmacht für mich übernehmen müssen. Es ist eine sehr große Bürde. So empfinde ich es.
Nicht alle. Wenn man sich selbst nicht mehr kümmern kann, muss jemand z. B. die Geldgeschäfte übernehmen, evtl. Wohnung auflösen, Haus verkaufen, Platz im Pflegeheim suchen, etc etc.Mit einer Patientenverfügung sind diese Entscheidungen, Lasten, Verantwortung den Kindern aber abgenommen
Viele Entscheidungen sind aber vorher dann schon geklärt. Ja, das Ausführen bleibt dann den in die Verantwortung genommenen oder den Erben.Nicht alle. Wenn man sich selbst nicht mehr kümmern kann, muss jemand z. B. die Geldgeschäfte übernehmen, evtl. Wohnung auflösen, Haus verkaufen, Platz im Pflegeheim suchen, etc etc.
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