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Wann darf ein Hausmeister eine Wohnung betreten?

G

Gelöscht 129821

Gast
Situation: Nachbarin 1 hat Wasserschaden an der Deckenküche mit Schimmelbildung (relativ neu). Muss entweder aus defekten Rohren kommen oder aus der Wohnung über ihr (Mehrfamilienhaus).
Der Hausmeister wollte deshalb die Wohnung des Nachbarn 2 über ihr besichtigen, was dieser jedoch verweigerte und sich auch auf keinen Termin einließ.
Der Hausmeister wollte daraufhin einfach einen Maler zur Nachbarin 1 schicken, um das Ganze überpinseln zu lassen.
Ich habe ihr dringend abgeraten, da sich in einer Ecke bereits die Tapete löst und dahinter Schwarzschimmel zu sehen ist.
Die Frau ist 88 und komplett überfordert und der Hausmeister interessiert sich null.
Aber er muss doch zumindest nach Terminabsprache einen Zutritt zur Wohnung von Nachbar 2 haben dürfen, um zu überprüfen, woher der Wasserschaden kommt (der echt nicht ohne ist)?
Wie ist die Rechtslage?
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes rechtliches Gut und niemand darf die Wohnung "einfach so" auf Verdacht betreten. Also sollte ein Fachmann oder eine Fachfrau klären, ob der Wasserschaden mit hoher Wahrscheinlichkeit von der obigen Wohnung kommen kann und dann muss ein Termin mit dem Mieter vereinbart werden. Gänzlich verweigern kann der Mieter der obigen Wohnung diesen Termin nicht, ohne nicht womöglich mit Schadenersatzforderungen oder einer Kündigung rechnen zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 129821

Gast
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes rechtliches Gut und niemand darf die Wohnung "einfach so" auf Verdacht betreten. Also sollte ein Fachmann oder eine Fachfrau klären, ob der Wasserschaden mit hoher Wahrscheinlichkeit von der obigen Wohnung kommen kann und dann muss ein Termin mit dem Mieter vereinbart werden. Gänzlich verweigern kann der Mieter der obigen Wohnung diesen Termin nicht, ohne nicht womöglich mit Schadenersatzforderungen rechnen zu müssen.
Dass der Wasserschaden zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der oberen Wohnung kommt, hat der Hausmeister nicht bestritten. Aber als der Nachbar 2 ihm den Zutritt verwehrte zwecks Überprüfung, hat er sich damit zufrieden gegeben und den Maler bestellt für Nachbarin 1.
Aber das kann`s doch nicht sen! Auch ein Vermieter/Stellvertreter hat doch das Recht, dann die Wohnung zu betreten zwecks Überprüfung und ggf. Messung der Feuchtigkeit!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

GrayBear

Aktives Mitglied
Sollte der Hausmeister nicht über eine Ausbildung im Baubereich verfügen und als Gutachter bestellt sein, ist seine Beurteilung zumindest für ein Gericht irrelevant. Das Wasser kann z.B. auch durch das Dach in die Mauer gelangen und erst in dieser Wohnung zum Vorschein kommen. So vieles ist möglich. Also muss der Mieter der obigen Wohnung jetzt angeschrieben werden und dann "geht die Sache ihren Gang". Es ist kein offensichtlicher Wasserrohrbruch oder ein ähnlich bedrohliches Szenario. Je nach Mauerfeuchte kann auch falsches Lüften und viele Pflanzen die Ursache sein. Wie gesagt: vieles ist möglich. Deswegen kommt noch kein SEK und stürmt die Wohnung.

Du kannst Dir in einem Baumarkt ein Gerät zur Feuchtigkeitsmessung leihen. Das gibt schon einmal einen Anhaltspunkt, wie hoch die Mauerfeuchte ist und ob sie oberflächlich ist oder aus der Mauer selbst kommt. Also ist die Frage: wie wichtig ist Dir das und wie weit willst Du Dich engagieren? Und dann los ... oder eben nicht. Der Maler kann sinnvoll sein, aber womöglich muss man sogar den Putz abschlagen, denn der Schimmel kann sich auch darin befinden und er kommt dann schnell wieder.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
... Auch ein Vermieter/Stellvertreter hat doch das Recht, dann die Wohnung zu betreten zwecks Überprüfung und ggf. Messung der Feuchtigkeit!
Ja, hat er, aber nur nach einer Genehmigung durch den Mieter und mit einem Termin, sonst ist das womöglich Hausfriedensbruch. Solange nicht Flammen aus den Fenstern schlagen und das Wasser die Treppen herunter rinnt, ist das nun einmal der Schutz der Privatsphäre. Stell Dir vor, dass der vage Verdacht eines Nachbarn ausreichen würde, damit irgendwelche Leute Deine Wohnung aufbrechen, weil Du womöglich den Schlüssel ausgetauscht hast, denn das darfst Du. Manche Zeitgenossen würden sich ein Spiel daraus machen, meinst Du nicht?

Bildet sich der Schimmel wie ein Dreieck mit einer langen Seite oben oder ist der Schimmel wie ein Band schon unten am Fußboden angekommen mit einer kurzen Seite oben und einer längeren unten?
 
Zuletzt bearbeitet:

gobi

Aktives Mitglied
Bei einem Wasserschaden sollten alle zusammen arbeiten, damit der Schaden so schnell wie möglich behoben werden kann. Da auf sein Recht zu pochen hilft bei dem Schaden nicht. Das Wasser wartet nicht so lange, bis alles erledigt ist.
 
G

Gelöscht 129821

Gast
Bei einem Wasserschaden sollten alle zusammen arbeiten, damit der Schaden so schnell wie möglich behoben werden kann. Da auf sein Recht zu pochen hilft bei dem Schaden nicht. Das Wasser wartet nicht so lange, bis alles erledigt ist.
Das sehe ich auch so, aber meine Nachbarin (wie gesagt: Sie ist 88) ist langsam mit den Nerven am Ende.
Und ich weiß selbst auch nicht mehr, wie ich ihr noch helfen kann. Ich habe ihr nur geraten, auf keinen Fall einen Maler ran zu lassen, bis die Ursache geklärt und der Schimmel beseitigt ist.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Bei einem Wasserschaden sollten alle zusammen arbeiten, damit der Schaden so schnell wie möglich behoben werden kann. Da auf sein Recht zu pochen hilft bei dem Schaden nicht. Das Wasser wartet nicht so lange, bis alles erledigt ist.
"Sollten" und "müssten" ist durchaus richtig, aber die Ursache ist nun einmal nicht geklärt und auch nicht, ob es wirklich ein Wasserschaden ist. Ergo ...
 

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