G
Gelöscht 129821
Gast
Situation: Nachbarin 1 hat Wasserschaden an der Deckenküche mit Schimmelbildung (relativ neu). Muss entweder aus defekten Rohren kommen oder aus der Wohnung über ihr (Mehrfamilienhaus).
Der Hausmeister wollte deshalb die Wohnung des Nachbarn 2 über ihr besichtigen, was dieser jedoch verweigerte und sich auch auf keinen Termin einließ.
Der Hausmeister wollte daraufhin einfach einen Maler zur Nachbarin 1 schicken, um das Ganze überpinseln zu lassen.
Ich habe ihr dringend abgeraten, da sich in einer Ecke bereits die Tapete löst und dahinter Schwarzschimmel zu sehen ist.
Die Frau ist 88 und komplett überfordert und der Hausmeister interessiert sich null.
Aber er muss doch zumindest nach Terminabsprache einen Zutritt zur Wohnung von Nachbar 2 haben dürfen, um zu überprüfen, woher der Wasserschaden kommt (der echt nicht ohne ist)?
Wie ist die Rechtslage?
Der Hausmeister wollte deshalb die Wohnung des Nachbarn 2 über ihr besichtigen, was dieser jedoch verweigerte und sich auch auf keinen Termin einließ.
Der Hausmeister wollte daraufhin einfach einen Maler zur Nachbarin 1 schicken, um das Ganze überpinseln zu lassen.
Ich habe ihr dringend abgeraten, da sich in einer Ecke bereits die Tapete löst und dahinter Schwarzschimmel zu sehen ist.
Die Frau ist 88 und komplett überfordert und der Hausmeister interessiert sich null.
Aber er muss doch zumindest nach Terminabsprache einen Zutritt zur Wohnung von Nachbar 2 haben dürfen, um zu überprüfen, woher der Wasserschaden kommt (der echt nicht ohne ist)?
Wie ist die Rechtslage?