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Wann darf ein Hausmeister eine Wohnung betreten?

gobi

Aktives Mitglied
Deine Nachbarin braucht doch gar nichts machen außer Tür auf für die Handwerker und Tür zu, wenn Handwerker weg sind. Wie lange soll der Wasserschaden denn im Haus bleiben? Die Wände und Decken weichen auf. Um das Problem muss sich der Vermieter/Hauseigentümer kümmern: Handwerker bestellen, alles trocknen usw.. Hausmeister haben mit so etwas nichts zu tun, außer die Leute ins Haus lassen. Ich wohne selber in einem großen Haus mit Hausmeister. Er kümmert sich bei uns um die Außenanlagen, die Müllcontainer, evtl. kleinere Reparaturen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Piepel

Aktives Mitglied
Eigentlich könnte die Sache doch ganz einfach sein?
Der obere Eigentümer wird benachrichtigt und setzt seinen Mieter unter Druck, dass es eine Verschlechterung des Gemeinschaftseigentums gibt - sofern:(!) dieser keine Ursachenprüfung zulässt, derweil die Ursache (wenn ja!) in dessen Verfügungsbereich liegt.

Eins drunter wird der Ist-Zustand festgestellt, und ob Verschlechterung eintritt.
Der Mieter oben haftet dann bei Verweigerung des Zutritts in Höhe der Verschlechterung.

Unten wird - da Symptome behandelt werden, ohne die Ursache zu kennen, mangels Zutritt oben eine Symptombehandlung durchgeführt, die natürlich erfolglos ist, aber dem Mieter oben in Rechnung gestellt wird, weil der Mieter unten in gewisser Höhe mangels vertragsgemäßem Gebrauch die Miete mindern könnte -sprich unter Vorbehalt zahlt.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Eigentlich könnte die Sache doch ganz einfach sein?
Nein Piepel, sowas ist eben nicht einfach.
Hast du mal meinen schriebs hier gelesen?
Wenn irgendwer "mauert" , seine zustimmung nicht gibt oder nicht das macht, was er soll, muss man einen Anwalt oder sogar Gericht einschalten und das kostet! Und dauert.
Ich könnte Bücher schreiben, was ich hier schon erlebt habe als Vermieter.....
Ich bin ja Besitzer und Hausverwaltung in einer Person, hab alles allein am Hals.
Es gibt zwar einen Hausmeister, aber der macht nur Pflege der Aussenanlagen, Treppenreinigung und kleinere Reparaturen, aber das muss ich dann erst in Auftrag geben, macht der nicht automatisch.
Sicher, kann man nicht vergleichen mit grossen Wohnungsgesellschaften, die viele Häuser haben, da läuft das dann anders, aber die haben ja auch mehr geld.
 

Weihnachten

Mitglied
Ich zhab es nicht komplett gelesen.
Entweder den Eigentümer des Hauses oder die Hausverwaltung benachrichtigen.
Diese müssen für Abhilfe sorgen.
Gerade wenn es eine ETW ist, muss die Hausverwaltung dem Befund nachgehen und die Ursache herausfinden.
Ich hatte den gleichen Fall, daher weiß ich, und die HV muss sofort in die Puschen kommen, das darf keine Woche dauern, bis der Mitarbeiter der Schadens-Beseitigungs-Firma da ist. Natürlich zuerst bei der unteren Wohnung, und dann muss er mit der HV abstimmen wie es weitergeht.

Wichtig ist, es geht weiter!
 

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