Sori
Sehr aktives Mitglied
M.E. falsch ! Ohrfeigen sind grundsätzlich verboten, von daher ist die
Bezeichnung der Ausnahmesituation irreführend. Auch diese sind logisch dann
verboten in Deutschland. Was würdest du sagen, wenn ein Lehrer
Ohrfeigen erteilt. Das landet in aller Regel vor Gericht. Was die Lehrer nicht
tun dürfen, das dürfen auch die Eltern nicht.
Man belese und behöre sich, z.B. bei einem Staatsanwalt oder Richter.
Herzlichst Germ
LINKS zu diesem Thema:
http://bussmann2.jura.uni-halle.de/FamG/Bussmann_OnlineReport.pdf.
http://www2.jura.uni-halle.de/bussmann/kontext.pdf.
http://www.dji.de/bibs/ikknachrichten5.pdf.
http://www.gesis.org/Information/So...e/Dokumente/Strafen und Gewalt in Familie.pdf
Mutter ohrfeigt Tochter: 75 Euro Geldstrafe ----->
---> http://www.vaeternotruf.de/Riemer ZJJ 4-2006 S.403.pdf.
Wenn es dennoch mal zu ner Ohrfeige gekommen ist, sollte man
sofort sich entschuldigen beim Kind und wenn es öfter vorkommen
sollte, möge man sich in die sozialpädagogische Familienhilfe begeben und
dort nach Rat suchen.
Das Lesen scheint Dir noch nicht im vollem Maße sinnentnehmend zu gelingen 😉
Ich schrieb von Ohrfeigen oder Klapsen in AUSNAHMESITUATIONEN. Ausnahme heißt, dass es sich um eine besondere Situation handelt, die EINMALIG auftritt.
Natürlich ist es nach dieser Ohrfeige nicht erledigt - es sollte mit dem Kind gesprochen werden, die Eltern sollten sich entschuldigen, etc.
Was völlig anderes ist der von dir hier als Argument angeführte Richterspruch über die 75 Euro. Das war keine Ausnahmesituation, das war kein einfacher Klaps - sondern mehrfaches schlagen und Rütteln einer 2-Jährigen. Das das unangemessen ist, sehe ich genauso.
Die Linie vom Lehrer zum Elternteil zu ziehen, gelingt hier nicht überzeugend. Es gibt vieles, was ich als Lehrer NICHT tun darf, mit meinem eigenen Kind theoretisch schon.
Und beispielsweise gibt es auch für den Lehrer den Notwehrparagraphen.
Also nochmals deutlich:
Ich bin grundsätzlich gegen jede Gewalt und würde mich für jedes Kind einsetzen, dass zu Hause (oder anderswo) körperlich gezüchtigt wird.
Ein Gesetz heißt noch lange nicht, dass jede Ohrfeige strafrechtlich verfolgt wird.
So lange es sich um einen Einzelfall in einer Extremsituation handelt, behaupte ich, dass eine Ohrfeige oder ein Klaps keinem schadet.
Alles was darüber hinausgeht - sowohl von der Stärke des Klapses (das von Darkside erwähnte Schädelhirntrauma) als auch von der Anzahl - wird von mir nicht toleriert.