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was ist nur mit ihm los?!

E

Erytheia

Gast
Aber wenn du die Schule wechselst bist dann nicht noch immer "Schülerin"? Bin mit diesen Rechtslagen echt nicht vertraut.
Bei einem Schulwechsel ist sie nicht mehr seine Schutzbefohlene und von daher wäre eine Beziehung ab dem 18. Geburtstag straffrei.

Als Lehrer muss man sehr verantwortungsbewusst sein und sich auch der Konsequenzen bewusst sein, die der Gesetzgeber zum Schutz von Kinder und Jugendlichen gesetzlich fundamentiert hat.

Leider liegt diese Sichtweise und das Verstehen, um die Rechtslage, nicht oder noch nicht im Denken von KIndern- und Jugendlichen.
Viel zu viele ziehen egoistisch einfach nur "ihr Ding durch" ohne das Hirn einzuschalten. (bevor hier wieder getobt wird, das ist eine allgemeine Aussage)
 

nessuno

Aktives Mitglied
Erytheia,

nichts für ungut, so wie die TE bis jetzt geschrieben hat scheinen mir deine Beiträge bezüglich die Strafbarkeit einer Beziehung zwischen Lehrer und Schülerin überflüssig. Noch dazu ist das eine Sache der Lehrer und nicht die vom TE. Da der Lehrer hier nicht schreibt und die TE nicht verantwortlich ist für das handeln der Lehrer, frage ich ernsthaft in wiefern deine Antworten hilfreich sind.
 

Angel666

Mitglied
Bei einem Schulwechsel ist sie nicht mehr seine Schutzbefohlene und von daher wäre eine Beziehung ab dem 18. Geburtstag straffrei.

Als Lehrer muss man sehr verantwortungsbewusst sein und sich auch der Konsequenzen bewusst sein, die der Gesetzgeber zum Schutz von Kinder und Jugendlichen gesetzlich fundamentiert hat.

Leider liegt diese Sichtweise und das Verstehen, um die Rechtslage, nicht oder noch nicht im Denken von KIndern- und Jugendlichen.
Viel zu viele ziehen egoistisch einfach nur "ihr Ding durch" ohne das Hirn einzuschalten. (bevor hier wieder getobt wird, das ist eine allgemeine Aussage)

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder 3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder 2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.
 

nessuno

Aktives Mitglied
AW: So, wie Du Deine Frage stellst, ist das die allerbeste Methode ...

ich bitte euch, unterlasst diese Aussagen vonwegen, es sei verboten oder ichsolle ihn vergessen usw.!

So, wie Du, liebe Angela hier die Frage stellst,
ist es die beste Methode, nur solche Antworten zu bekommen,
die man auch hören will
und das sind sicherlich meist nicht die richtigen!

Oder anders gesagt:

Genau das was man nicht so gerne hören möchte,
trifft meist haarscharf genau ins Schwarze
und zeigt uns wieder einmal,
daß man sicht selbst oft die besten
und richtigsten Antworten geben kann!

Rainer,

auch wenn dein Antwort im grunde nicht verkehrt ist hat es nichts mit dein Fett markierte Satz zu tun, da die Antworten darüber überflüssig sind weil nicht zutreffend.


Liest du die Threads auch bevor du antwortest? manchmal zweifel ich dran.
 

-sofia-

Sehr aktives Mitglied
Du wälzt Paragraphen, denkst über einen Schulwechsel nach, analysierst sein Verhalten und planst bereits deine Zukunft mit ihm. Vergallopier dich nicht. Nur weil er freundlich zu dir ist und dir ab und an mal den Arm um die Schulter legt, denkst du, er steht auf dich.
Du wärst nicht die Erste, die sich in den Lehrer verknallt und jedes freundliche Wort und Lächeln von ihm sofort auf Interesse schließen läßt. Bevor du weiter spekulierst, sprich ihn an. Wahrscheinlich fällt er aus allen Wolken.
Auch wenn du es nicht hören willst: Schlag ihn dir aus dem Kopf.
 

JuniJuni

Mitglied
Die Tatsache das es mit seiner Ex Freundin unsicher ist, würde mich auch verunsichern.
Eine solche Aussage, Zitat: " entweder wir haben hier einen vernünftigen Kontakt oder dann eben halt gar nicht" -> auch. Jemanden unter Druck zu setzen ist schon das erste Anzeichen für ein Machtspielchen.

Mir ist auch erst gerade jetzt eingefallen, was irgendwie total vernachlässigt wurde: Es gibt einen Grund warum sich manche Frauen von Männern die deutlich älter sind angezogen fühlen: Ihnen hat in der Kindheit ein Vater oder allgemein eine Autoritätsperson gefehlt, vielleicht schätzt man den Vater sogar mehr als die Mutter, obwohl man ihn gar nicht so recht kennt? Muss nicht sein, kommt aber oft vor, bei mir war sogar beides der Fall. Solche Dinge helfen einem besser zu verstehen was einen wirklich anzieht: Wirklich der Mensch oder die Vorstellungen die man mit ihm hat.

Das andere: Wenn du die Schule wechselst, verlierst du damit nicht dein gewohntes Umfeld, zumindest einen Großen Teil von diesem? Du wirst es vielleicht nicht wollen, aber oft kommt es vor das man sich damit mehr abhängig vom anderen macht als einem lieb ist, ihm irgendwann sogar Vorwürfe machen könnte.

Nun zu dem Machtspielchen: Geh auf Distanz und zieh es durch. Wenn ihm wirklich etwas an dir liegt, wird er wissen wollen was los ist. Und wenn er versuchen sollte dir ein schlechtes Gewissen zu machen, kannst du immer noch sagen das es dir auch nicht gut tut nicht zu wissen was er eigentlich will. So kannst du ihn testen und musst ihm gleichzeitig nicht hinterher laufen um irgendwelche Geständnisse zu fordern ;)
Es kann gut sein das er sich dir "überlegen" fühlt weil er älter ist. Was auch nicht heißt, das du nun einen auf "im Kopf älter" machen sollst, bleib du, nur solltest du ihm zeigen das du mit dir keine Spielchen treiben lässt.

Viel Erfolg ;)
Juni
 

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