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Was passiert wenn ich Bürgergeld beantrage/beziehe?

G

Gelöscht 126858

Gast
Hallo liebe Leute,

wie ihr oben schon gelesen habt, bin ich jetzt dazu verdammt leider Bürgergeld zu beantragen bzw. zu beziehen.

Erstmal kurz zum Werdegang:

Ich habe letztes Jahr im Sommer meine Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation abgeschlossen und bin leider seitdem auf Arbeitssuche. Habe etliche Bewerbungen geschrieben und verschickt, aber bis auf paar Vorgespräche und ein Praktikum was 4 Wochen ging und erfolgreich leider ohne Übernahme absolviert wurde, kamen entweder nichts oder halt eben Absagen. Jetzt erlischt nächste Woche mein Anspruch auf ALG1 vom Arbeitsamt und bin daher gezwungen jetzt einen Antrag beim Jobcenter für das Bürgergeld stellen.

Noch paar weitere Informationen über mich: ich bin 23 und schwerbehindert und mache jetzt vom August bis November 2 x die Woche eine Maßnahme bei der IFD. Die bekomme ich noch vom Arbeitsamt gefördert. Ich bekam diesen Angebot schon früher, musste den aber dann ausschlagen da ich eine Woche später mein Praktikum angeboten bekam.

Jetzt zu meine Fragen: was passiert wenn ich Bürgergeld beziehe? Ich hab von einem Kollegen und auch allgemein im Internet Horrorszenarien mitbekommen. Gut, dass war noch Hartz IV, aber aus meiner Sicht hat sich mit dem Bürgergeld leider nicht so viel verändert. Zumindest laut meiner Wahrnehmung, falls ich mich irre bitte ich euch um Korrektur.

-Jobcenter nimmt keine Rücksicht auf Behinderte?
-Die durchleuchten einem bis zur Unterhose, auch die eigenen Eltern und nahen Verwandten?
-Ich muss meine gesamten Kontoauszüge bis zu einem gewissen Datum in der Vergangenheit vorlegen?
-Ich muss bspw. 3x die Woche mich beim Jobcenter blicken lassen, weil ich sonst eine Sanktion bekomme? Das Gleiche gilt, wenn ich irgendwas vom Jobcenter ausschlage, was einfach 0 Sinn ergibt, jetzt mal ganz allgemein...
-Ich mache jetzt ne Maßnahme von der IFD 2 mal die Woche. Muss ich dann parallel ne weitere Maßnahme machen und kann ich damit rechnen, dass die IFD-Maßnahme anschließend nicht verlängert wird?
-Was passiert wenn ich kein Bürgergeld beantrage? Gibt es irgendwelche andere Wege die ich nutzen kann wegen Versicherungen und so?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe und wünsche euch ein schönes Wochenende!
 

_vogelfrei

Sehr aktives Mitglied
Hallo Sakura,

nein, ganz so schlimm ist es meistens zum Glück nicht. Wie so oft kommt es (leider) oft sehr stark auf den/die Sachbearbeiter:in an. Erwischt du da jemand nettes ist alles halb so schlimm, hat die Person wenig Verständnis und ist eher von der unsympathischen Sorte, kann es schon nerviger werden.

Wie alt bist du denn & wie wohnst du? Wenn du über 25 bist & nicht bei deinen Eltern lebst, müssen die in der Regel nichts einreichen. Unter 25 wird (meines Wissens nach, bin mir aber nicht ganz sicher, ob sich das durch Bürgergeld geändert hat) hinterfragt, wieso du nicht bei ihnen leben kannst.

3mal die Woche blicken lassen ist Quatsch, in Ausnahmesituationen evtl., aber in der Regel sind deutlich größere Abstände zwischen den Terminen.

Das mit der Maßnahme kann ich dir nicht genau sagen, das wird individuell geprüft. In der Regel müsste ein Interesse daran bestehen, dass du eine erfolgsversprechende Maßnahme weiterführst. Lass dich da aber bitte mal beraten (gibt Sozialberatung in Beratungsstellen, Parteien wie die Linke oder SPD bieten das teilweise auch an), manche Förderungen/ Maßnahmen schließen einen Leistungsbezug aus oder verkomplizieren ihn.

Kontoauszüge & Einkommen musst du offen legen, ja.
 
G

Gelöscht 116409

Gast
-Jobcenter nimmt keine Rücksicht auf Behinderte?
Doch, das tun sie definitiv.
-Die durchleuchten einem bis zur Unterhose, auch die eigenen Eltern und nahen Verwandten?
Finanziell gesehen schon weitestgehend.
-Ich muss meine gesamten Kontoauszüge bis zu einem gewissen Datum in der Vergangenheit vorlegen?
Ja.
-Ich muss bspw. 3x die Woche mich beim Jobcenter blicken lassen, weil ich sonst eine Sanktion bekomme? Das Gleiche gilt, wenn ich irgendwas vom Jobcenter ausschlage, was einfach 0 Sinn ergibt, jetzt mal ganz allgemein...
Nein, monatlich oder alle 2 Monate. Dieses mehrfach erscheinen gibt es glaube ich so nicht mehr.
-Ich mache jetzt ne Maßnahme von der IFD 2 mal die Woche. Muss ich dann parallel ne weitere Maßnahme machen und kann ich damit rechnen, dass die IFD-Maßnahme anschließend nicht verlängert wird?
Zu Maßnahmen kann ich dir das Elo Forum empfehlen. Da gibt es eine ganze Rubrik.
Nur so viel: Du musst keine einzige machen. Wenn du deine Rechte kennst.
-Was passiert wenn ich kein Bürgergeld beantrage? Gibt es irgendwelche andere Wege die ich nutzen kann wegen Versicherungen und so?
Nein.
 

Fioina7

Aktives Mitglied
Also im Grunde arbeitet das Jobcenter ähnlich wie die Agentur für Arbeit.
Angst muss du davor definitiv nicht haben. Auch bei der Agentur für Arbeit gibt es die Möglichkeit von Sanktionen, hier genannt Sperrzeiten.

Ja es ist richtig für den Antrag auf Bürgergeld musst du wesentlich mehr Papiere einreichen als bei der Agentur für Arbeit. Auch werden deine Eltern "durchleuchtet", sofern du noch bei diesen wohnst. Aber ist der Erstantrag mal durch, gibt es da nichts mehr zu befürchten.
In Bezug auf die Arbeitsvermittlung wird deine Behinderung bestimmt berücksichtigt. Teilweise gibt es in den Jobcentern auch separat dafür ausgebildete Ansprechpartner. Auch deine Maßnahme beim IFD wird sicherlich begrüßt. Wenn ich das richtig verstehe, hast du eine geförderte Ausbildung gemacht, insofern bleibt die Reha-Abteilung sowieso weiterhin (zusätzlich zum Jobcenter) zuständig und die IFD Maßnahme kann vermutlich verlängert werden, sofern nötig. Wichtig ist meines Erachtens, dass du ehrlich und kooperationsbereit im Jobcenter auftritt, dann wird auch Positives zurückkommen.

Viel Erfolg bei der weiteren Jobsuche!
 
G

Gelöscht 126858

Gast
Hallo Sakura,

nein, ganz so schlimm ist es meistens zum Glück nicht. Wie so oft kommt es (leider) oft sehr stark auf den/die Sachbearbeiter:in an. Erwischt du da jemand nettes ist alles halb so schlimm, hat die Person wenig Verständnis und ist eher von der unsympathischen Sorte, kann es schon nerviger werden.

Wie alt bist du denn & wie wohnst du? Wenn du über 25 bist & nicht bei deinen Eltern lebst, müssen die in der Regel nichts einreichen. Unter 25 wird (meines Wissens nach, bin mir aber nicht ganz sicher, ob sich das durch Bürgergeld geändert hat) hinterfragt, wieso du nicht bei ihnen leben kannst.

3mal die Woche blicken lassen ist Quatsch, in Ausnahmesituationen evtl., aber in der Regel sind deutlich größere Abstände zwischen den Terminen.

Das mit der Maßnahme kann ich dir nicht genau sagen, das wird individuell geprüft. In der Regel müsste ein Interesse daran bestehen, dass du eine erfolgsversprechende Maßnahme weiterführst. Lass dich da aber bitte mal beraten (gibt Sozialberatung in Beratungsstellen, Parteien wie die Linke oder SPD bieten das teilweise auch an), manche Förderungen/ Maßnahmen schließen einen Leistungsbezug aus oder verkomplizieren ihn.

Kontoauszüge & Einkommen musst du offen legen, ja.
Hey, erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Ich bin 23 Jahre alt, werde in Januar 24. Aktuell lebe ich noch bei meinen Eltern.

Aber muss ich dann denen auch meine Ausgaben vorlegen? Ich meine, mir ist schon bewusst, dass ich meine Ausgaben schwärzen kann. Problem ist halt, ich hab kein Online-Banking. Müsste also alle Auszüge mühsam kopieren und dann schwärzen. Kostet viel Zeit und Papier.

Vielen Dank für den Tipp wegen den Beratungsstellen, ich hör mich mal um.

Wegen die Sachbearbeiter, ja hab ich auch gelesen dass die Narrenfreiheit haben und dass man glück haben muss einen guten zu erwischen. Kann man den wechseln eigentlich, wenn man mit dem unzufrieden ist vielleicht?

Ich danke und wünsche dir ein schönes Wochenende!
 

_vogelfrei

Sehr aktives Mitglied
Hey, erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Ich bin 23 Jahre alt, werde in Januar 24. Aktuell lebe ich noch bei meinen Eltern.

Aber muss ich dann denen auch meine Ausgaben vorlegen? Ich meine, mir ist schon bewusst, dass ich meine Ausgaben schwärzen kann. Problem ist halt, ich hab kein Online-Banking. Müsste also alle Auszüge mühsam kopieren und dann schwärzen. Kostet viel Zeit und Papier.

Vielen Dank für den Tipp wegen den Beratungsstellen, ich hör mich mal um.

Wegen die Sachbearbeiter, ja hab ich auch gelesen dass die Narrenfreiheit haben und dass man glück haben muss einen guten zu erwischen. Kann man den wechseln eigentlich, wenn man mit dem unzufrieden ist vielleicht?

Ich danke und wünsche dir ein schönes Wochenende!
Hallo Sakura, in dem Fall seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, du und deine Eltern & sie müssen ihr Einkommen vermutlich auch angeben, evtl. ergibt sich dann gar kein Anspruch, weil sie zu viel verdienen und unterhaltspflichtig sind.

Ich würde dir aber raten erstmal einen Antrag zu stellen, im weiteren zeigt sich dann, was du alles brauchst. Ob du online Banking hast ist egal, die Kontoauszüge aller Konten müssen eingereicht werden.

Bzgl. Sachbearbeiterwechsel bin ich mir nicht sicher, ich denke da müssen dann triftige Gründe vorliegen. Komplette Narrenfreiheit gibt's natürlich nicht, aber die eine Person ist etwas nachsichtiger & gutmütiger, andere halt nicht.
 
G

Gelöscht 126858

Gast
Hallo Sakura, in dem Fall seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, du und deine Eltern & sie müssen ihr Einkommen vermutlich auch angeben, evtl. ergibt sich dann gar kein Anspruch, weil sie zu viel verdienen und unterhaltspflichtig sind.

Ich würde dir aber raten erstmal einen Antrag zu stellen, im weiteren zeigt sich dann, was du alles brauchst. Ob du online Banking hast ist egal, die Kontoauszüge aller Konten müssen eingereicht werden.

Bzgl. Sachbearbeiterwechsel bin ich mir nicht sicher, ich denke da müssen dann triftige Gründe vorliegen. Komplette Narrenfreiheit gibt's natürlich nicht, aber die eine Person ist etwas nachsichtiger & gutmütiger, andere halt nicht.
Vielen Dank!
 
G

Gelöscht 126858

Gast
Also im Grunde arbeitet das Jobcenter ähnlich wie die Agentur für Arbeit.
Angst muss du davor definitiv nicht haben. Auch bei der Agentur für Arbeit gibt es die Möglichkeit von Sanktionen, hier genannt Sperrzeiten.

Ja es ist richtig für den Antrag auf Bürgergeld musst du wesentlich mehr Papiere einreichen als bei der Agentur für Arbeit. Auch werden deine Eltern "durchleuchtet", sofern du noch bei diesen wohnst. Aber ist der Erstantrag mal durch, gibt es da nichts mehr zu befürchten.
In Bezug auf die Arbeitsvermittlung wird deine Behinderung bestimmt berücksichtigt. Teilweise gibt es in den Jobcentern auch separat dafür ausgebildete Ansprechpartner. Auch deine Maßnahme beim IFD wird sicherlich begrüßt. Wenn ich das richtig verstehe, hast du eine geförderte Ausbildung gemacht, insofern bleibt die Reha-Abteilung sowieso weiterhin (zusätzlich zum Jobcenter) zuständig und die IFD Maßnahme kann vermutlich verlängert werden, sofern nötig. Wichtig ist meines Erachtens, dass du ehrlich und kooperationsbereit im Jobcenter auftritt, dann wird auch Positives zurückkommen.

Viel Erfolg bei der weiteren Jobsuche!
Erstmal danke für deine Antwort.

also bisher hatte ich noch kein Stress mit dem Arbeitsamt. Ehrlichkeit finde ich wichtig und kooperieren tu ich auch, sofern es mir natürlich weiterhilft. Ist aber denke ich logisch.

Danke für deine Wünsche zur Jobsuche! Ich wünsche dir ein schönes Wochenende!
 
G

Gelöscht 126858

Gast
Doch, das tun sie definitiv.

Finanziell gesehen schon weitestgehend.

Ja.

Nein, monatlich oder alle 2 Monate. Dieses mehrfach erscheinen gibt es glaube ich so nicht mehr.

Zu Maßnahmen kann ich dir das Elo Forum empfehlen. Da gibt es eine ganze Rubrik.
Nur so viel: Du musst keine einzige machen. Wenn du deine Rechte kennst.

Nein.
Danke für deine Antwort!

Mit dem Eloforum bin ich bereits vertraut, hab sogar versucht da nen Account zu erstellen. Allerdings scheinen die keinen Gmail-Adressen zu akzeptieren?

Wegen die Kontoauszüge, meine Ausgaben darf ich aber schon unerkenntlich machen? Nur die Einnahmen zählen soweit ich weiß.
 

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