Kaution und NK Abrechnung sind 2 Paar Schuhe.
Ein Vermieter darf zwar etwas von der Kaution einbehalten, jedoch gibt es da Regeln zu beachten.
---> Zum einen muss eine NK Nachzahlung erwartet werden.
Ist hier nicht der Fall. Es gab noch keine Erfahrungswerte da du erst eingezogen bist.
---> stark zeitliche Eingrenzung zum erstellen der NK Abrechnung.
Ist hier nicht der Fall. die 2023er hätte er demzufolge bereits etwas früher erstellen müssen.
Zeitlich im Rahmen bleiben, heisst für die Rückzahlung der Kaution nicht, dass die übliche Frist bis 31.12.2024 ausgereizt werden darf.
---> Einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Ist hier nicht der Fall. Es wurde die komplette Kaution zurückbehalten.
Welchen Makler hast du hierzu befragt? Der hat ja viel Ahnung mit seiner Pauschalmeinung...
Aber wenn du eh einen Anwalt am Start hast, wird er diese Details ja besser wissen.
Es ist logisch das du auf ein Schreiben vom 02.12. am 04.12. noch keine Antwort hast.
Meinst du die 70 jährige schickt einen Boten zu dir wegen einer Antwort?
Vielleicht hat sie den Brief bisher noch nicht mal.